Wohnungsbesichtigung durch Vermieter - Wie verhält sich das genau?

21. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sparks2k7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsbesichtigung durch Vermieter - Wie verhält sich das genau?

Hallo zusammen,

ich hab da noch eine Frage:

Und zwar rief mein Vermieter mich gestern auf der Arbeit an und sagte das ER als heute 17.30 Uhr die Wohnung besichtigen möchte, weil es einige Änderungen im Haus geben wird (was für welche sagte er nicht!). Jedenfalls würde ich gerne Wissen ob er, wenn er nur sich Anmeldet unangemeldete Zeugen mitbringen darf, und ob ich die in die Wohnung einlassen muss? Ich habe, glaube sogar hier im Forum, mal gelesen das ich einen Anwalt nicht in die Wohnung lassen muss. Wie verhält sich das genau?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Schau mal in den Mietvertrag, da stehen maist auch die fristen für einen Besuch drin. Dein Vermieter hat sich aber sicher nicht früh genug bei dier gemeldet, so das du ihm den Zugeang verweigern könntest. Zudem muss er dir auch mitteilen welche -zu welchem Zweck- wieviel Leute zu erwarten sind.
Du Kannst also getrost nicht da sein...
Aber was gewinnst du damit? Irgendwann nächste Woche wirst du sie reinlassen müssen, dann ist aber der Vermieter sicher etwas saurer...

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#2
 Von 
Sparks2k7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich lasse ihn schon rein, das ist nicht das Problem, es geht mir nur darum das ich keine Lust habe ein volles Haus zu haben wenn der Vermieter nur sich anmeldet.

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#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Der Termin ist recht kurzfristig angesetzt, in der Regel muß er Sie ein paar Tage vorher informieren.

Natürlcih kann Ihr Vermieter, wen immer er für diesen Termin benötigt, mitbringen.

Warum auch nicht? Nehmen Sie sich doch auch einen Zeugen für evtl. Gespräch.

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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