Wohnungsbesichtigung durch Vermieter

9. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.09.2010 18:50:49
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsbesichtigung durch Vermieter

Mein Vermieter, der ursprünglich einen Wohnungsschlüssel ohne mein Wissen einbehalten hatte (mittlerweile habe ich den Schließzylinder ausgetauscht)
will meine Wohnung besichtigen.
Per Anschreiben von ihm :

"Da ich schon seit einigen Jahren keinen Eindruck mehr über den Zustand der
Mietwohnung machen konnte, bitte ich Sie um eine Wohnungsbesichtigung.
Vorhergehende Mieter haben die Wohnung vernachlässigt, daher eine Besichtigung um dem vorzubeugen"
Er gab mir 2 Terminvorschläge zur Besichtigung vor und bat evtl um 3 Ersatztermine von mir falls seine Vorschläge terminlich nicht passen.

Mein Vermieter hat schon vom Hof aus (ich wohne Paterre) mit einer Leiter
an meinem Wohnzimmerfenster gestanden und auch am Küchenfenster
als dies geöffnet war :(
Auch hat er nachts um 0:30h schon betrunken an meiner Haustüre geklopft um mir ein Päckchen zu bringen :(

Muß ich Ihn nun in meine Wohnung lassen? Ich finde diese Begründung mit den Vormietern wegen Vernachlässigung u. Vorbeugung einfach eine Frechheit von ihm mir gegenüber.
Falls ich nicht um diese Besichtigung herum komme würde mich interessieren ob ich ihn z.B. auch in mein Schlafzimmer lassen muß und ob ich evtl einer
2.Person (Bruder oder Tochter) den Zutritt bei einer Besichtigung verweigern darf.



Was sollte ich denn am besten tun ??

Ich sage schon mal Danke für das Interesse.








-----------------
" "

-- Editiert am 09.09.2010 03:07

-- Editiert am 09.09.2010 03:41

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Der Vermieter hat das Recht die Wohnung zu besichtigen - unter anderem auch aus jenem Grund, den er dir genannt hat. Wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht, einmal im Jahr.
Dazu hat er seinen Besuch schriftlich anzukündigen, was er ja auch getan hat. Sollte er unangemeldet vor deiner Tür stehen, mußt du ihn nicht herein lassen.
Er verhält sich also hierbei vorbildlich.
Ob er noch jemanden mitbringen darf, weiß ich nicht genau, gehe aber davon aus, dass es zulässig ist, solange es nicht unverhältnismäßig ist - also die gesamte Großfamilie mit 10 Personen durch die Wohnung trampelt.

Gruß

Shihaya

PS: Da war Lilo doch eine Minute schneller...



-----------------
"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

-- Editiert am 09.09.2010 08:44

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.09.2010 10:49:15
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.09.2010 17:43:43
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Na ja, er darf schon schon ein oder zwei Leute mitbringen, die sollte er aber anmelden. Wenn du einen Termin abmachst, kannst du ihn ja darauf hinweisen, dass du davon ausgehst, er komme allein. Nicht angemeldete fremde Personen musst du nicht reinlassen.
Wenn der Vermieter allerdings zum Beispiel mit einem Klempner kommt, der das Bad mal ansehen soll, und du läßt den Klempner nicht rein, dann wirst du kurzfristig noch mal Besuch von Vermieter, diesemal mit angemeldetem Klempner, akzeptieren müssen: Der Vermieter will sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung überzeugen, da hilf ein Fachmann ungemein.
Wenn der Vermieter die Wohnung vielleicht verkaufen will, kann er auch Interessenten mitbringen. Die Tochter könnte ja schon mal ihr Erbe in Augenschein nehmen, Bruder eventuell abkaufen wollen, ...

Ob dir der resultierende Kleinkrieg bei Verweigerung einer Begleitperson Spaß macht, sei mal dahingestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12312.09.2010 18:57:23
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12312.09.2010 18:57:23
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
Das hier scheint ein Notfall zu sein...


Wohl eher "Notstand" *lach*:

quote:
Mein Vermieter hat schon vom Hof aus (ich wohne Paterre) mit einer Leiter
an meinem Wohnzimmerfenster gestanden und auch am Küchenfenster
als dies geöffnet war


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12312.09.2010 18:57:23
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
Und genau da hat er das Elend schon erkennen können.


Ja, in Fensterscheiben kann man sich spiegeln.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12312.09.2010 18:57:23
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
Neee, ist doch eine Mietwohnung, da sind nur 08/15 Glasscheiben verbaut.


Die paar Euros für neue Fenster hab ich meinen Mietern schon längst gegönnt. ;)

quote:
Da sieht man schön durch.


Hast wohl Erfahrung. :)





-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12311.09.2010 15:41:16
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12312.09.2010 18:57:23
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12312.09.2010 18:57:23
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12309.09.2010 18:50:49
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank
an Lilo Wanders, Shihaya und Quiddje
für die fachlichen und sachlichen Auskünfte :-)

dem klägichen Rest hier wünsche ich weiterhin viel Erfolg beim
Entsorgen ihres geistigen Sperrmülls........ vielleicht schafft
man so Platz für das wohl nicht verhandene Niveau :-D

Die Hoffnung stirbt zuletzt .........



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.177 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen