Hallo,
Ich wollte heute meine neue Wohnung übernehmen und bin in der Erwartung hin, das alles soweit für die Übergabe bereit sei.
Dort angekommen stellt sich heraus, das in der Küche mittelgrosse Kratzspuren durch Möbel an den Tapeten sichtbar sind, sowie im Wohnzimmer am ganzen unteren Tapetenrand Abbissspuren von Nagetieren und ein schon fast schwarzer Abdruck eines grossen Bildes, das dort hing.
Das sind nur die bis jetzt sichtbaren Schäden (Da noch die Hälfte aller Möbel in der Wohnung waren)
Mein Problem ist jetzt, dass die Vormieterin sich auf einmal weigert, die Wohnung zu streichen, obwohl sie das mündlich schon versprochen hatte und beruft sich auf irgendwelche Gesetze. Ich bin aber der Meinung, sie müsste zumindest die Räume mit den beschriebenen Mängeln komplett streichen.
Vielleicht könnt ihr mir ja sagen, wer jetzt im Recht ist?
Wohnungsübergabe - Vormieterin verweigert Renovierung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Die Vormieterin kann dir die lange Nase zeigen, da du vermutlich keinerlei vertraglichen Regelungen mit ihr hast.
Was steht in deinem Mietvertrag, in welchem Zustand du die Wohnung übernimmst? Was sagt der Vermieter dazu, denn mit diesem hast du eine vertragliche Regelung?
Was die Vormietern so macht oder nicht macht kann Dir Schnurz sein. Wichtig ist nur was in Deinem MV steht und wie der VM Dir die Wohnung übergibt.
War er heute ebenfalls vor Ort? Ab wann gilt der MV, und was steht da drin wie Du die Wohnung übernehmen sollst? Renoviert? Kam es zu einer Übergabe? Wenn ja, dann hoffe ich, dass ein Übergabeprotokoll ausgefüllt und unterschrieben wurde...?
Sollte der MV morgen, also ab 01.06., beginnen und Du die Wohnung renoviert übernehmen sollst, dann hat der VM ein Problem... Dies muss er aber mit der Vormieterin klären, sollte sie dazu verpflichtet sein, die Wohnung zu renovieren. Wenn sie das nicht tun muss, so wie sie sagt, dann ist es die Aufgabe des VM.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
...sollte sie dazu verpflichtet sein...
Sollte ? Das dürfte doch wohl außer Frage stehen.
Das weißt Du doch gar nicht... Kommt auf ihren Vertrag an oder was sie mit dem VM ausgemacht hat. Wichtig ist nur, was mit dem TE vertraglich vereinbart wurde.
...in der Küche mittelgrosse Kratzspuren durch Möbel an den Tapeten sichtbar sind, sowie im Wohnzimmer am ganzen unteren Tapetenrand Abbissspuren von Nagetieren und ein schon fast schwarzer Abdruck eines grossen Bildes, das dort hing...
Durch welche Art von Mietvertrag/Vereinbarung sollte so etwas gedeckt sein ?
Damit kann sich der VM beschäftigen, nicht der TE.
Hi nochmal
Danke erstmal für die Antworten.
Ich hatte jetzt noch mal eine Besichtigung mit dem Vermieter (Die Vormieterin hat 1 Stunde vor dem Termin einfach abgesagt). Er lässt sie jetzt auf jeden Fall die ganze Junimiete noch zahlen, da sie ja noch solange Vertrag hat (Passt ihr laut Vermieter gar nicht )und sollte sie bis dahin nicht die Wohnung gestrichen haben wird's von einer Malerfirma erledigt und von ihrer Kaution abgezogen (Fänd ich am besten, dann kriegt sie gleich nochmal nen Denkzettel).
Ist halt für mich blöd da ich fest damit geplant hab eigentlich schon am 1.06 in die Wohnung zu können (Hab auch schon Termine für Möbellieferungen), aber wenigstens weiss ich jetzt dass ich mich ziemlich sicher nicht mehr mit dieser Person rumstreiten muss.
Noch ein Wort an alle Mieter (zu denen ich auch zähle) : Hinterlasst doch eure Wohnung einfach mindestens so wie ihr auch eure Neue erwartet vorzufinden, was eigentlich selbstverständlich sein sollte (Und zwar ganz unabhängig von irgendwelchen Gesetzen), wenn einem die Eltern auch nur ein bisschen Anstand beigebracht haben)
Bye, Michi
-- Editiert von Michi711 am 10.06.2008 18:52:32
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten