Wohnung zum Schein angemietet?

14. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.11.2018 11:09:24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Wohnung zum Schein angemietet?

Hallo, ich bin neu hier und war mir nicht Sicher wo ich dieses Thema hinpacken sollte und bräuchte mal Expertenrat.

Folgende Situation:
In einem Mehrfamilienhaus (3 Mietwohnungen und 1 x Eigentumswohnung - Sohn der Vermieterin), wurde zum 01.09.2018 eine Wohnung von einem jungen Mann angemietet, mit der Begründung, seine Freundin wohne in der Nähe aber man wolle nicht zusammenziehen. Vermieterin ist über 70 und froh die Wohnungen (Größe, Lage, Heizung - Nachstspeicher) überhaupt vermietet zu bekommen. Seit Anmietung der Wohnung steht diese leer. Aufgrund der Tatsache, dass es eine Kellerwohnung ist, hat die Vermieter bisher dort immer gelüftet und geheizt . Dieses wurde wurde aber vom neuen Mieter verboten. So dass dort seit September nicht mehr gelüftet, geschweige denn jetzt geheizt wird und nun kommt der Winter (Mittelgebirge).

Nun ist es so, dass keiner diesen neuen Mieter je zu Gesicht bekommen hat. Die Miete wurde bisher auch nur auf Drängen der Vermieterin bar bezahlt (angeblich soll die Bezahlung jetzt mit Dauerauftrag erfolgen). Da auch für die Post nicht ersichtlich ist, wo dieser Herr im Hause wohnt, landet die Post regelmäßig in meinem Briefkasten, so dass ich versehentlich einen Brief geöffnet habe. Dieser Brief war vom Amtsgericht, in dem der junge Mann aufgefordert wurde, sein Bußgeld zu zahlen oder er müsse in Erzwingungshaft.
Und solche Briefe kommen ständig. Dazu kommen schreiben vom Einwohnermeldeamt (ich glaube das er sich nicht offiziell umgemeldet hat), von der GEZ, Anwälten und mittlerweile liegt auch eine Abholkarte auf dem Stapel, dass ein offizielles Schreiben des Amtsgerichtes abgeholt werden soll oder sowas . Wie gesagt, solche Briefe sind an der Tagesordnung.

Eine google Recherche hat ergeben, dass gegen diesen Herrn ein Insolvenzverfahren eröffnet und Mangels Masse eingestellt wurde.

Ich und auch die anderen Bewohner haben mittlerweile den Eindruck, dass die Wohnung nur zum Schein angemietet wurde und uns ist sehr unwohl dabei. Was passiert, wenn der Mann die Erzwingungshaft nicht antritt? Taucht die Polizei dann bei uns auf? Darf ich denen sagen, dass der Herr im Haus gar nicht wohnt? Oder die GEZ auftauchen sollte? Möglich ist ja alles?

Kann die Vermieterin die Wohnung wieder kündigen?



-- Editiert von elfe1979 am 14.11.2018 09:08

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von elfe1979):
Seit Anmietung der Wohnung steht diese leer.


Was kein Problem darstellt, weil das deutsche Gesetz niemanden zwingt die angemietete Wohnung auch zu beleben.

Zitat (von elfe1979):
Nun ist es so, dass keiner diesen neuen Mieter je zu Gesicht bekommen hat.


Da würde Sie so manch einer drum beneiden.

Zitat (von elfe1979):
Da auch für die Post nicht ersichtlich ist, wo dieser Herr im Hause wohnt, landet die Post regelmäßig in meinem Briefkasten, so dass ich versehentlich einen Brief geöffnet habe. Dieser Brief war vom Amtsgericht, in dem der junge Mann aufgefordert wurde, sein Bußgeld zu zahlen oder er müsse in Erzwingungshaft.


Sie haben also Post geöffnet, die nicht an Sie adressiert war, und das hat nicht ausgereicht Sie mussten den Brief auch noch lesen, das ist strafbar. Pfui!

Zitat (von elfe1979):
Und solche Briefe kommen ständig.


Die Sie auch alle öffnen ... oder woher wollen Sie wissen, dass es "solche" Briefe sind. Es geht Sie überhaupt nix an!

Zitat (von elfe1979):
Kann die Vermieterin die Wohnung wieder kündigen?


Nur wenn ein Vertragsverstoß vorliegt, und da anscheinend die Miete bezahlt wird, keine Chance. Jedoch hat der beschnüffelte Mieter gute Chancen von Ihnen das eine oder andere Geldstück zu erhalten sollte er gewahr werden, dass Sie die an ihn adressierte Post geöffnet, gelesen und deren Inhalte verbreitet haben und es nach wie vor tun.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Jedoch hat der beschnüffelte Mieter gute Chancen von Ihnen das eine oder andere Geldstück zu erhalten sollte er gewahr werden, dass Sie die an ihn adressierte Post geöffnet, gelesen und deren Inhalte verbreitet haben und es nach wie vor tun.


Sehr richtig. Sogar im Internet verbreiten Sie es.

Hier geben Sie Straftaten wie Postunterschlagung und Verletzung des Briefgeheimnisses auch noch zu. Wenn die Post in Ihrem Briefkasten landet, schicken Sie diese bitte wieder zurück oder stecken sie in den Briefkasten des Mieters! Notfalls darf man auch dessen Namen an dessen Briefkasten machen. Für Sie dürfte es doch kein Hexenwerk sein, den richtigen Briefkasten zu finden.

Sonst dem Briefträger wieder mitgeben.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von elfe1979):
Was passiert, wenn der Mann die Erzwingungshaft nicht antritt? Taucht die Polizei dann bei uns auf? Darf ich denen sagen, dass der Herr im Haus gar nicht wohnt? Oder die GEZ auftauchen sollte?


Das alles geht Euch als Mieter gar nichts an.

Zitat (von elfe1979):
Kann die Vermieterin die Wohnung wieder kündigen?


Wenn ein mietrechtlich relevanter Grund vorliegt, ja.

Eine angemietete Wohnung nicht bewohnen ist kein Grund.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12314.07.2020 12:09:07
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich frage mich gerade wo der Schreiber denn Postunterschlagung zu gibt?! Es wurde geschrieben, dass der Brief versehentlich geöffnet wurde - mal ganz ehrlich als ob Ihnen das nicht auch schon mal passiert ist! Mir ist das auch schon passiert, ich bin dann rüber gegangen, habe mich entschuldigt und gut war. Wie soll der Schreiber sich denn entschuldigen und den Brief abgeben, wenn niemand weiss, wer da wohnt. Und es wurde erwähnt das es anscheinend keinen Briefkasten für den neuen Mieter gibt, sonst wäre der Brief wohl sicher nicht bei ihrer Post gelandet. Und wenn sich die Post schon stapelt, weil da ja niemand wohnt - nun ja ich denke da würde sich jeder Gedanken machen.

In meinem Mietshaus gibt es auch keine Briefkästen , da liegt die Post vor der Haustür! Einige Institutionen wie ein Amtsgericht oder auch GEZ haben ganz groß ihr Logo auf dem Umschlag stehen! Wenn ich an der Tür meines Nachbarn vorbei laufe und es liegt ein Brief vom Gericht vor Tür, dann würde ich auch stutzig. Oder in meinem Briefkasten des öfteren Post vom unbekannten Nachbarn drin wäre, auf dessen Umschlag Amtsgericht etc.

Und ganz ehrlich, ich habe schon Leute gegoogelt, um mehr über diese Personen zu erfahren (Facebook etc.) mit beschnüffeln hat das doch nix zu tun. Und wurde von Ihnen sicherlich auch schon gemacht!

Verletzung des Briefgeheimnisses sehe ich hier auch nicht, sorry, oder wurde ein Name, Adresse und Wohnort oder sowas genannt. Der Inhalt des Briefes wurde kurz erwähnt, ja und trotzdem weiß keiner um wen es geht. Nichtmal den Namen des Schreibers wissen Sie, geschweige denn wo dieser wohnt. Deutschland hat 82,79 Millionen Einwohner!

Also bitte mal die Kirche im Dorf lassen.

Mein Tipp an den Schreiber, einfach raushalten und gut ist. Es wird sicherlich einen Grund haben, warum der Ghostmieter so agiert. Sollte irgendeine Behörde bei Ihnen an der Türe stehen und fragen haben (ist in einem kleinen Mietshaus durchaus möglich, dass bei den Nachbarn nachgefragt wird), drauf verweisen, dass sie den Mieter kennen und alles ist paletti.

-- Editiert von abundzu123 am 14.11.2018 12:12

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Selbstverständlich kann dieser Mieter gekündigt werden, wenn er, wonach es sich ja klar liest, seine Sorgfalts- und Obhutspflicht mißachtet. Er hat die Wohnung regelmäßig zu lüften und selbstverständlich bei entsprechenden Außentemperaturen zu beheizen.
Im ersten Schritt müßte der Mieter ermahnt werden, seinen Pflichten nachzukommen. Hier scheint mir eine vermieterseitige Begehung der Wohnung angemessen, um zu prüfen, ob aufgrund der Abwesenheit des Bewohners schon Schäden entstanden sind.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.07.2020 12:09:07
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich glaube aber nicht, dass der Vermieter damit durchkommt oder? Man hört doch immer wieder, dass es schwierig ist, Messis oder Mieter zu kündigen, die die Miete nicht zahlen.

Aus meiner Sicht, stimmt mit diesem Mieter definitv was nicht und ich kann die berechtigten Zweifel als vermeintlicher Nachbar definitv nachvollziehen. Wäre bei mir nicht anders.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Im ersten Schritt müßte der Mieter ermahnt werden, seinen Pflichten nachzukommen.


Na der erste Schritt wäre ja mal den Nachweis zu bringen, dass er sich hier vertragswidrig verhalten hat. Sehe ich bisher noch nicht.

Zitat (von abundzu123):
Ich glaube aber nicht, dass der Vermieter damit durchkommt oder? Man hört doch immer wieder, dass es schwierig ist, Messis oder Mieter zu kündigen, die die Miete nicht zahlen.


... nein wird er nicht ... wieso ist der Nichtwohner denn auf einmal ein Messi?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Er hat die Wohnung regelmäßig zu lüften und selbstverständlich bei entsprechenden Außentemperaturen zu beheizen.

Nö. Denn dafür gibt es keine Rechtsgrundlage wie eine Lüftungs- und oder Heizpflicht.



Zitat (von abundzu123):
Verletzung des Briefgeheimnisses sehe ich hier auch nicht

Einfach mal den § 202 StGB lesen.
Wer unbefugt
1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet

klingt doch gane dannach
Zitat (von elfe1979):
so dass ich versehentlich einen Brief geöffnet habe. Dieser Brief war vom Amtsgericht, in dem der junge Mann aufgefordert wurde, sein Bußgeld zu zahlen oder er müsse in Erzwingungshaft.




Zitat (von elfe1979):
Ich und auch die anderen Bewohner haben mittlerweile den Eindruck, dass die Wohnung nur zum Schein angemietet wurde

Kann sein oder auch nicht.
Geht die anderen Mieter aber erst mal nichts an.



Zitat (von elfe1979):
und uns ist sehr unwohl dabei.

Euer Problem.



Zitat (von elfe1979):
Was passiert, wenn der Mann die Erzwingungshaft nicht antritt?

Dann wird man in in der JVA vermissen und die Behörden werden anfangen ihn zu suchen.



Zitat (von elfe1979):
Taucht die Polizei dann bei uns auf?

Zumindest wird sie mal bei ihm klingeln.



Zitat (von elfe1979):
Darf ich denen sagen, dass der Herr im Haus gar nicht wohnt?

Ich ja jemande der falsche Aussagen gerne vermeidet. Von daher würde ich das nicht sagen.
Eher, keine Ahnung, der hat da unten eine Wohnung, aber ich hab den noch nie hier gesehen.



Zitat (von elfe1979):
Oder die GEZ auftauchen sollte? Möglich ist ja alles?

Da es die GEZ seit 2013 nicht mehr gibt, ist das doch mehr als unwahrscheinlich.



Zitat (von elfe1979):
Kann die Vermieterin die Wohnung wieder kündigen?

Kar. Wenn sie einen gerichtsfesten Kündigungsgrund hat. Nur ist aus der bisherigen Schilderung keiner ersichtlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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