Wohnung verlassen ?!

1. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Der_Reisende
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung verlassen ?!

Hallo zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen ...


Die Situation:

Da ich mich am 12.11.2011 von meiner Partnerin und somit auch deren Eigenheim getrennt habe, halte ich mich seitdem in der Mietwohnung meiner Mutter und deren Lebensgefährten auf, da ich erst zum 17.12.2011 in meine neue Wohnung ziehen kann !

Da meine Mutter und deren Lebensgefährte aufgrund sozialer Schwierigkeiten einen Betreuer (Anwalt) haben, der alles für Sie regelt, kam soeben zur Überraschung meinerseits !

Der Betreuer (Anwalt) übergab meiner Mutter ein Schreiben, welches an mich gerichtet ist, mit dem Hinweis dass ich mich schon seit längerer Zeit bei seinen zu betreuenden Personen aufhalte, und ich daher die Wohnung bis zum 03.12.2011 zu verlassen habe, sowie die mir ausgehändigten Wohnungsschlüssel zurück zu geben habe, da diese Situation aus Mietrechtlichen sowie Sozialrechtlichen Gründen nicht rechtens wäre !

Kann der Betreuer (Anwalt) dass einfach so beschließen, dass ich zum 03.12.2011 auszuziehen habe, da er ansonsten weitere Schritte einleiten würde ... !

Wie sieht die Rechtslage aus ? Ich darf doch meine Mutter besuchen, meiner Meinung nach bis zu 6 Wochen !
Verstehe nicht, warum der jetzt so einen Zirkus veranstaltet !

Bitte um Ratschläge, da ich absolut nicht weiß, wo ich für diese gut 14 Tage hin soll :-(


Grüße
Der_Reisende

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)


Was meint der Betreuer/Anwalt denn dazu, dass du nur befristet in der Wohnung der Mutter unkommen musst?

Ist ihm das überhaupt bekannt oder muss er von einem Dauerzustand ausgehen?



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#2
 Von 
Der_Reisende
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Mutter hat ihm mitgeteilt dass das nur bis zum 17.12. ist !

Dass es kein Dauerzustand ist, ist ihm bekannt !

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Vielleicht geht es schlicht und ergreifend darum, dass für die Zeit keine Nutzungsentschädigung gezahlt wird. Oder es geht darum, dass die sozialen Defizite mit dritten Personen in dem Haushalt nicht aufgearbeitet werden können. Oder darum, dass die Wohnung einfach zu klein ist, oder, oder, oder.....

All das wissen wir nicht. Ich würde dem Anwalt zurückschreiben, dass Du am 17. Dez. aus der Wohnung raus bist, dass Du natürlich die bis dahin entstehenden Kosten trägst.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Irgendwie liest sich das so, als ob der Betreuer nichts zu tun hat....
Jeder Rechtsweg dauert länger als die zwei Wochen, die Sie sich noch in der Wohnung aufhalten.
Eigentlich lohnt es sich kaum, auf das Schreiben zu antworten. Da fehlt auch jede rechtliche Handhabe, um Sie zum Verlassen der Wohnung zu bewegen.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Dem Anwalt wird da schon was einfallen.


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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Das ist doch eigentlich gar kein Mietrechtsfall. Das ist ein Betreuungsfall. Und da kann es schon sein, dass der TE ratz fatz vor die Tür gesetzt wird. Deshalb ja mein Vorschlag.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Eher ein Sozi-Fall.

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