Hallo,
ich befinde mich zur Zeit in folgender Situation:
Meine Mutter ist Eigentümerin einer 3-Zimmer Wohnung, die wir uns zur Zeit teilen. Nun habe ich eine 2-Zimmer Wohnung gekauft. Da meiner Mutter die 3-Zimmer Wohnung zu groß wäre haben wir beschlossen, dass sie in meine 2-Zimmer Wohnung zieht und ich in ihrer 3-Zimmer Wohnung bleibe.
Wie sieht das rechtlich aus? Ist es in Deutschland wirklich so, dass man von seinen Kindern bzw. Eltern Miete verlangen muss? Wenn ja, hat jemand einen Link zu dem dazugehörigen Gesetz wo ich das genau nachlesen kann?
Ich habe schonmal gelesen, dass wenn man eine Eigentumswohnung an Verwandte vermietet, man einen bestimmten Prozentsatz der Durchschnittsmiete in der Wohngegend nehmen muss. Wer ermittelt da die Durchschnittsmiete? Gilt das auch bei einem Wohnungstausch?
Ich wäre sehr froh darüber, wenn mir jemand weiterhelfen kann und evtl. auch weiterführende Links zu Gesetzen bzw. Gerichtsurteilen dazu beitragen könnte.
Viele Grüße
Pepe
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Wohnung tauschen
29. Mai 2012
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Frage vom 29. Mai 2012 | 11:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung tauschen
Fragen zur Miete?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 29. Mai 2012 | 12:48
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ich habe schonmal gelesen, dass wenn man eine Eigentumswohnung an Verwandte vermietet, man einen bestimmten Prozentsatz der Durchschnittsmiete in der Wohngegend nehmen muss. <hr size=1 noshade>
Du meinst vermutlich § 21 EStG siehe insbes. Abs. 2.
Das wäre relevant, wenn du die Wohnung finanziert hast und die Schuldzinsen absetzen willst. Dann würdest du in Probleme geraten, wenn du weniger als 66% der Marktmiete verlangst. Die ergibt sich am Einfachsten aus dem Mietspiegel.
S. hier mit Bsp.: http://de.wikipedia.org/wiki/Eink%C3%BCnfte_aus_Vermietung_und_Verpachtung#Verbilligte_Vermietung
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#3
Antwort vom 29. Mai 2012 | 13:06
Von
Status: Master (4242 Beiträge, 2420x hilfreich)
In der Tat, das ist alles nur steuerrechtlich von Interesse (Absetzen von Investitionen, ...)
Anstonsten kann es regional noch Vorschriften geben, die Wohnungsleerstand entgegenwirken sollen. Aber wenn die Wohnung bewohnt wird, ist es alleine deine Entscheidung, ob du vom Mieter Miete verlangst oder ihn dort "einfach so" wohnen läßt.
Frage doch mal im Kindergarten, wie viele Kinder dort Miete an ihre Eltern zahlen!
#4
Antwort vom 29. Mai 2012 | 13:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Okay. Vielen dank euch allen =)
Bin da jetzt doch beruhigt.
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