Wohnung kaufen und dann Eigenbedarf anmelden. Was muss ich beachten?

22. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
ClairedeLune
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Wohnung kaufen und dann Eigenbedarf anmelden. Was muss ich beachten?

Hallo Gemeinde :-)

wir interessieren uns für ein Eigentumswohnung. Zur Zeit ist die Wohnung vermietet (seit 4 Jahren und 2 Monate). Die Mieterin ist alleinerziehende Mutter von zwei Kindern.

Wir sind ein Paar mit eine kleine zweijährige Tochter. Wir können uns die Wohnung nur leisten, wenn wir auch selber drin wohnen. Wir würden also direkt Eigenbedarf anmelden. Zur Zeit wohnen wir zur Miete.

Meine Fragen:

Greift hier die 8 Jahre Sperre (für den Einzugsgebiet). Wie finde ich heraus ob es greift? Können wir hier Probleme bekommen wegen soziale Härte, da alleinerziehend? Welche Schlaglöcher warten noch auf uns? Was müssen wir beachen?

Ich möchte unsere Familie auf keinen Fall in finanuzieller Gefahr bringen durch den Kauf und werde mir, sobald es Ernst wird auch einen Anwalt zur Rate ziehen. Ich würde mich aber vorab schon mal über guter Rat freuen!

Herzliche Grüße CdL

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
Greift hier die 8 Jahre Sperre (für den Einzugsgebiet).


Kann man anhand der Darstellung des Sachverhaltes nicht sagen.

Zitat:
Wie finde ich heraus ob es greift?


Die Sperre greift, wenn die Wohnung während des Mietverhältnisses in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde. Das erkennt man am Besten am Grundbuchauszug. Wenn die älteste Eintragung aus einer Zeit vor Beginn des Mietverhältnisses stammt, dann greift die Sperre nicht.
Ansonsten fragt man einfach den bisherigen Eigentümer, seit wann die Wohnung eine Eigentumswohnung ist. Häufig ist so eine Umwandlung schon mit dem Bau des Hauses erfolgt, so dass dann eine Sperre nicht greifen kann.

Zitat:
Können wir hier Probleme bekommen wegen soziale Härte, da alleinerziehend?


Man kann immer Probleme bekommen, wenn man wegen Eigenbedarf kündigt. Entweder löst man das dadurch, dass man der Mieterin eine Abfindungszahlung anbietet oder man riskiert, dass sie nicht auszieht und es dann zu einer Räumungsklage mit entsprechenden Zeitverzögerungen kommt.

Zitat:
Welche Schlaglöcher warten noch auf uns?


Es gibt Mieter, die es in so einem Fall darauf anlegen eine Abfindung zu bekommen. Der Einzug kann sich dann leicht um 12 Monate verzögern.
Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass gerade Mieter mit niedrigem Einkommen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Da dann der Anwalt nicht aus eigener Tasche gezahlt werden muss, fällt es häufig leichter, sich gegen eine Kündigung zu wehren. Wenn kein pfändbares Einkommen vorhanden ist, bleibt der Vermieter auch dann auf den Kosten der Räumungsklage sitzen, wenn er am Ende den Prozess gewinnt. Wenn es dann richtig hart kommt und der Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragt werden muss, dann kann es auch richtig teuer werden.

Wenn man als potentieller Käufer keine finanziellen Reserven hat, dann kann das Vorgehen daher sehr riskant sein. Das gilt auch für den Fall, dass man das Recht voll auf seiner Seite hat.

Daher würde ich empfehlen, sich schon vor dem Kauf mit der Mieterin auseinanderzusetzen. Dann bekommt man wenigstens ein Gefühl dafür, auf was man sich einlässt. Es gibt Mieter, die ziehen sang- und klanglos aus und andere wehren sich mit allen Mitteln. Das hat häufig gar nichts mit der Rechtslage zu tun.

Sollte es der Mieterin aber objektiv schwer fallen, eine neuen angemessene Wohnung zu finden, dann kann man sich schon mal auf heftige Gegenwehr einstellen. Dabei ist es völlig egal, ob die berechtigt ist.

Zitat:
Was müssen wir beachen?


Die Kündigung wegen Eigenbedarf könnt Ihr erst aussprechen, wenn Ihr als Eigentümer im Grundbuch steht. Je nach örtlicher Belastung des Grundbuchamtes geht das in einigen Gegenden sehr schnell und in anderen Gegenden kann das mehrere Monate dauern.

An eine Kündigung wegen Eigenbedarf sind hohe formelle Anforderungen gestellt. Mit dem Schreiben der Kündigung sollte daher ein Anwalt beauftragt werden.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ClairedeLune
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Herzlichen Dank für den ausführlichen Antwort!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119373 Beiträge, 39715x hilfreich)

Man sollte auch beachten, das je nach Mietdauer eine lange Kündigungsfrist gilt.
Und das Mieter mit entsprechender Gegenwehr das ganze 1-2 Jahre hinauszögern können bis geräumt ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

wir interessieren uns für ein Eigentumswohnung.

wieviele % Hartz IV-Empfänger wohen in dem Haus ?
Überlege dir vorher, ob du solche Nachbarn haben willst.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

"Unrechtlicher" Rat. Wenn das alles bei Ihnen so eng gestrickt ist, dass Sie auf den Auszug angewiesen sind, lassen Sie es. Viel zu viel Risiko! Es reicht schlicht, dass die Mieterin nicht auszieht, warum auch immer - und schon müssen Sie erst Mal eine Räumungsklage führen, die auch nicht in 2 Monaten abgefrühstückt ist und schon geht's ab, den Bach runter.

Signatur:

"Valar Morghulis"

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von ClairedeLune):
Ich möchte unsere Familie auf keinen Fall in finanuzieller Gefahr bringen durch den Kauf


Dann müssen Sie rechnen.

Kreditkosten für den Kauf der Wohnung + eventuelle notwendige Zahlungen an die WEG + Mietausgaben für die jetzige Wohnung abzgl. Mieteinnahmen für die "noch" vermietete Eigentumswohnung.
Kommt dort nur eine knappe 0 und kein "deutliches" + raus, lassen Sie es!
Die Gefahr sich dadurch zu ruinieren ist durchaus gegeben, denn Sie können eigentlich sicher sein, dass aus welchen Gründen auch immer, eine zeitliche Verzögerung bei der Umsetzung Ihrer Pläne eintritt.

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ClairedeLune
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank! Wir haben uns dagegen entschieden.

1x Hilfreiche Antwort

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