Wohnung gekündigt VM schickt keine Bestätigung

12. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)
Wohnung gekündigt VM schickt keine Bestätigung

Hallo Leute,

wir haben unsere Wohnung ja gekündigt. Erst per E-Mail, worauf der "Vermieter" nichtmal nen Schreiben wollte sondern einfach gesagt hat "okay" - Per E-Mail versteht sich.

Dann haben wir nochmal ein Förmliches schreiben geschickt.

Darauf hat er geantwortet...und zwar so:


Wie Ihr sehr, hat der einfach unser Schreiben kopiert und drunter gekritzelt "Wann ziehen Sie aus?"

Was ist das denn? Ist das rechtens? Ist das normal? Muss ich was beachten.

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"Ich möchte keine Rechtsberatung und werde auch keinen der Antwortenden Beiträge als einen solchen ve"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

1. die Kündigung per Email ist nicht gültig
2. "nächstmöglicher Termin"...kommt drauf an, WANN die schriftliche Kündigung beim Vermieter war.
3. eine Kündigung ist lediglich "empfangsbedürftig", d.h. es ist keine Bestätigung nötig

Wenn es dem VM so wichtig ist, wann Du ausziehst: sprech mit ihm Deine Planung ab und mache zum vereinbarten Übergabetermin einen Auflösungsvertrag, damit Du ab Übergabe der Wohnung keine Miete und Nebenkosten mehr zahlen musst. (Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag (Adresse)Hiermit erklären Mieter und Vermieter (Namen) den Mietvertrag zum (Datum) für beendet)
Ansonsten gilt: die Übergabe der Wohnung erfolgt nach Ende des Mietvertrags! Ein Übergabeprotokoll ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich.

Weiterhin: die Betriebskostenabrechnung kannst Du nicht früher verlangen, im Gegenteil, der VM darf von der Kaution einen bestimmten Teil einbehalten, falls Nachzahlungen zu erwarten sind (Begründung erforderlich, wenn aus der letzten BK-Abrechnung keine Nachzahlungen entstanden sind)

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#2
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Bei der Kündigung fehlt das Datum und die Unterschrift.

Eine Kündigung muss von allen im Mietvertrag aufgeführten Mietern unterschrieben werden, und außerdem sollte sie ein Datum enthalten. Da euer Vermieter seinerseits auch nicht unterschrieben hat, habt ihr keinen Nachweis, zu welchem Termin ihr mit der Mietzahlung aufhören könnt.

Ich würde daher schleunigst mit dem Vermieter den von SueCologne vorgeschlagenen Aufhebungsvertrag schließen, den alle Mieter sowie der Vermieter unterschreiben!

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#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Die Unterschrift ist wohl unkenntlich gemacht, bin davon ausgegangen, dass mit den anderen Daten ebenso verfahren wurde.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wie Sue schon schrieb, gibt es überhaupt keine Verpflichtung, eine Kündigung zu bestätigen, da eine Kündigung eine einseitige Willensbekundung ist.

quote:
wir haben unsere Wohnung ja gekündigt. Erst per E-Mail, worauf der "Vermieter" nichtmal nen Schreiben wollte sondern einfach gesagt hat "okay" - Per E-Mail versteht sich.


Ich würde auch die Mailantwort vom Vermieter nicht als Bestätigung der Kündigung interpretieren, sondern lediglich als Bestätigung des Maileingangs. Ansonsten wird er wohl einfach darauf gewartet haben, wann die Originalkündigung eingeht, denn erst ab da zählt die Frist.

Und es heißt im übrigen nicht "nen Schreiben", denn "nen" ist die Abkürzung für "einen". Wenn schon, dann heißt es "ein Schreiben" oder in Kurzform 'n Schreiben, weil 'n die Abkürzung für "ein" ist.

Wie auch immer, vereinbare mit dem Vermieter einen Abnahmetermin. Denn das will er ja offenbar wissen. Das hat übrigens nichts unbedingt mit dem Termin des Vertragsendes zu tun, aber vielleicht ist er da ja flexibel, sofern ihr früher raus wollt. Muß er aber nicht.

Und die Nebenkostenabrechnung gibts erst im Laufe des nächsten Jahres.

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""

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#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Wie schon geschrieben wurde, ist der Vermieter zu gar keiner Reaktion auf eine Kündigung verpflichtet.

Es ist auch nichts unrecht daran, dass der Vermieter sich wohl dachte, wenn der Mieter sich nicht die Mühe macht, auszurechnen zu welchem Termin er denn nun kündigt, dann macht er sich diese Mühe auch nicht, sondern fragt einfach mal nach. Noch dazu bei dem gestelzten Text und den weiteren rechtlichen vllig haltlosen Forderungen des Mieters ;-)

Auf die Rückfrage des Vermieters kann der Mieter nun antworten oder es sein lassen.
(Dabei gehe ich davon aus, dass die Kündigung wenigstens mit einem Erstellungsdatum und den Unterschriften aller Mieter versehen war und dass das Zugangsdatum beweisbar ist.)

Als nächstes in der Pflicht ist nun jedenfalls der Mieter, denn er ist derjenige, der dem Vermieter zu Mietende rechtzeitig vorher einen akzeptablen Rückgabetermin anbieten muss.

Wenn die schriftliche Kündigung (d.h. nicht die per Email) dem Vermieter bis 4.2. zugegangen war, dann wird das der 30.4. sein ansonsten der 31.5. ... soweit nicht noch ein par möglicherweise entscheidende Kleinigkeiten auf den Tisch kommen.

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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