Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich habe zum 01.04. eine Wohnung angemietet.
Bei Übergabe am 07.04 wurde erst während dieser die Wohnungtür montiert.
Nun das wär ja alles nicht so schlimm wenn nicht die Wohnung noch so vor Bauschmutz gestrotz hätte. Die Fenster besitzen starke Farbflecken vom streichen, der Fußboden ist noch voller Bauschmutz an Heizkörpern,Türen und Bad Keramik befinden sich noch starke Klebereste.
Im Protokoll wurde verschmutz vermerkt, nach nachfrage am nächsten Tag beim Vermieter hätte nach der Bauendreinigung noch einmal Baumaßnahmen stattgefunden und ich hätte halt pech gehabt. Nach dem ich mit einem Anwalt gedroht habe wurde mir zumindest schriftlich zugeschichert dass eine Nachbesserung stattfinden wird.
Nun folgendes, kann ich für den Zeitraum bis diese Nachbesserung stattfindet nun eine Mietminderung herausschlagen da ja die Wohnung aus meiner Sicht ab 01.04 in einwandfreien Zustand zu sein hatt? Oder reagiere ich einfach nur Über? Den meine Möbel möchte ich nicht in Bauschmutz stellen.
VIelen Dank für eure Tipps und Einschätzungen
Wohnung bei Einzug verschmutzt (Erstbezug nach Sanierung)
21. April 2015
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Frage vom 21. April 2015 | 19:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung bei Einzug verschmutzt (Erstbezug nach Sanierung)
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 21. April 2015 | 20:19
Von
Status: Unparteiischer (9901 Beiträge, 4486x hilfreich)
Zitat:Die Fenster besitzen starke Farbflecken vom streichen, der Fußboden ist noch voller Bauschmutz an Heizkörpern,Türen und Bad Keramik befinden sich noch starke Klebereste.
Wenn im Mietvertrag nichts besonderes vereinbart wurde, müsste die Wohnung besenrein übergeben werden. Bauschmutz gehört definitv vom Vermieter beseitigt. Wenn der Boden Bauschmutz aufweist, dann kann man da keine Möbel reinstellen und die Wohnung auch nicht bewohnen. Von daher ist eine Mietminderung von 100% für die Tage, in denen die Wohnung nicht bewohnbar war, durchaus im Bereich des Möglichen.
#2
Antwort vom 21. April 2015 | 20:30
Von
Status: Master (4360 Beiträge, 2284x hilfreich)
ZitatBei Übergabe am 07.04 wurde erst während dieser die Wohnungtür montiert. :
Bis zum 07.04. muss definitiv schon mal keine Miete gezahlt werde, weil der Vermieter die Wohnung erst dann übergeben konnte. Zu einer Wohnung gehört eine Wohnungstür.
Wenn allerdings bisher immer noch nicht gereinigt wurde, zweifele ich etwas, dass der Vermieter überhaupt noch in die Pötte kommt.
Gegebenenfalls eine Ersatzvorwegnahme androhen, bei Fristablauf selbst einen Putztrupp anheuern und putzen lassen.
Die Kosten von der nächsten Miete abziehen. Du musst doch irgendwann mal einziehen.
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#3
Antwort vom 21. April 2015 | 20:42
Von
Status: Unparteiischer (9901 Beiträge, 4486x hilfreich)
ZitatBis zum 07.04. muss definitiv schon mal keine Miete gezahlt werde :
Genau bei dem Zeitraum bin ich mir nicht so sicher. Wenn der Mieter die Übergabe am 7.4. gewünscht hat, dann konnte er - auf eigenen Wunsch - die Wohnung bis zum 7.4. eh nicht nutzen. Nachdem sich § 536 BGB aber nichts entsprechendes entnehmen lässt, gehe ich davon aus, dass dies bei einer Mietminderung egal ist. Sicher bin ich mir aber nicht.
#4
Antwort vom 21. April 2015 | 21:09
Von
Status: Master (4360 Beiträge, 2284x hilfreich)
ZitatGenau bei dem Zeitraum bin ich mir nicht so sicher. Wenn der Mieter die Übergabe am 7.4. gewünscht hat, dann konnte er - auf eigenen Wunsch - die Wohnung bis zum 7.4. eh nicht nutzen. Nachdem sich :§ 536 BGB aber nichts entsprechendes entnehmen lässt, gehe ich davon aus, dass dies bei einer Mietminderung (Mietminderung bei Mängeln der Mietsache ) egal ist. Sicher bin ich mir aber nicht.
Wenn es der eigene Wunsch des Mieters war, könnte es sein.... Glaube ich aber nicht, weil der Vermieter ja auch für den Baudreck verantwortlich ist und das weist darauf hin, dass er immer noch Bauarbeiten vornehmen ließ. Allerdings vermute ich, dass es vorher eine "Baustellentür" gab, damit nicht jeder reinkommt.
Natürlich wäre der Mieter auf der sicheren Seite gewesen, wenn er die Übergabe der Wohnung einfach verweigert hätte und die Übernahme von der Baureinigung abhängig macht.
Jetzt hat der Mieter das Problem, zu beweisen bzw. glaubhaft darzustellen, dass der Dreck seinen Einzug verhindert, vor allem über 14 Tage!
#5
Antwort vom 22. April 2015 | 02:11
Von
Status: Schüler (206 Beiträge, 239x hilfreich)
Hallo "fb412775-24",
die neu angemietete Wohnung hätte bezugsfertig sein sollen und in einwandfreiem Zustand, zum 01.04.2015. Den Schmutz, den Sie nicht verursacht haben, müssen Sie nicht beseitigen.
Stellen Sie Ihre Anfrage bei frag-einen-anwalt.de, um eine rechtsverbindliche Antwort zu erhalten.
MfG, soso55
#6
Antwort vom 22. April 2015 | 10:24
Von
Status: Unparteiischer (9901 Beiträge, 4486x hilfreich)
Zitat:
Stellen Sie Ihre Anfrage bei frag-einen-anwalt.de, um eine rechtsverbindliche Antwort zu erhalten.
Diese Antwort wäre kostenpflichtig und vom Mieter zu bezahlen. Ich rate relativ schnell zum Anwalt, würde das aber hier nicht machen. Am sinnvollsten wäre es, den Vermieter schriftlich z.B. per Einwurfeinschreiben zur Mängelbeseitigung aufzufordern. Darin ankündigen, dass nach § 536 BGB die Bruttomiete (Miete + NK) für die Tage der Unbenutzbarkeit der Wohnung um 100% gemindert wird. Weiterhin ankündigen, dass wenn bis zum (Datum einsetzen, z.B. 7 Werktage später) die Wohnung nicht ordnungsgemäß gereinigt wird, du selber eine professionelle Baureinigung beauftragen und die Kosten dafür von der Mieter einbehalten wirst.
Gibt es danach noch Probleme, kann man immernoch einen Anwalt einschalten. Wenn der Mieter im Recht ist, könnte man die Rechtsberatungskosten dann aber vom Vermieter als Verzugsschaden einfordern.
PS: Mietminderung geht auch rückwirkend für jeden Tag, an dem der Mangel vorliegt unter der Voraussetzung, dass dem Vermieter unverzüglich der Mangel mitgeteilt wird.
#7
Antwort vom 22. April 2015 | 10:30
Von
Status: Master (4360 Beiträge, 2284x hilfreich)
ZitatDarin ankündigen, dass nach :§ 536 BGB die Bruttomiete (Miete + NK) für die Tage der Unbenutzbarkeit der Wohnung um 100% gemindert wird.
Cauchy alles richtig. Der Mieter muss allerdings beweisen können, das die Wohnung durch den Mangel zu 100% unbewohnbar war. Zeugen, Bilder und Fachleute: nicht vergessen die Wohnung zu zeigen.
-- Editiert von Ver am 22.04.2015 10:40
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