Liebe Leser und Leserinen,
wir Wohnen in eine Untergeschosswohnung die mit Feuchtigkeit und Schimmel
befallen ist, ein Gutachten des Landratsamt liegt vor.
Ich leide unter mehrere starke krankheiten, die Feuchtigkeit und dass Schimmel in der Wohnung verschlechtert den Zustand meiner Gesundheit.
Ich habe Ärtzliche Ateste, und mir wurde ein Umzug genehmigt von der ARGE augrund der Schimmel und Feuchtigkeit der Wohnung, die Wohnung wurde von der ARGE und Landratsamt als unzumutbar eingestufft.
Der Vermieter möchte dass ich kündige, jedoch hat der Vermieter mir zugesagt das ich es nicht machen muss, dafür gibt es Zahlreiche Zeugen die des gehört haben und notfalls des vor Gericht bestättigen würden.
Ich habe jetzt eine neue Wohnung und ich werde anfang des Monats umziehen, ich bitte um Hilfe wie ich den Vermieter ein Brief schreiben sollte und was ich drin schreiben solle, wie gesagt eine Kündigung hat er mir am Anfang nicht gesagt jetzt auf einmal will er es schriftlich.
Bitte geben sie mir Tipps wie ich vorgehen sollte, Bitte helfen sie mir auch wie ich den Brie formilieren sollte.
Mit freundlichen Grüßen
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Wohnung befallen mit Schimmel und Feuchtigkeit,
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Ich bitte um euer Hilfe liebe Leser und Leserinen.
-- Editiert am 26.08.2009 00:23
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--- editiert vom Admin
Mir kommt es so vor dass sie ein Vermieter sind der eine Vergammelte Wohnung vermietet, oder eine Schimmlige Wohnung vermieten.
Ich habe um Hilfe gebetten und nicht um einer der ein Schimmel Anwalt ist.
DAnke
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Sind sie ein Schimmel Anwalt?
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Ja oder Nein?
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--- editiert vom Admin
So haben sie mich beruhigt, ich bin mit Höchsterwahrscheinlichkeit ausgegangen das sie ein Vdermieter von Schimmel sind.
Ich habe gedacht sie helfen uns wie man ein Schreiben Formuliert gegen den Mieter, was machen sie aus einer dringender Sache machen sie ein Zirkus.
Vielen dank für ihre Freundlichkeit und Höfflichkeit.
Sehr lieb von Ihnen
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--- editiert vom Admin
Großer Gott ist das hier ein Kindergarten geworden.
@mangoyaba witzig ich hatte dir schon eine Kündigung formuliert und was find ich dann im Ausländerrecht?
Zitat:dir steht es zu bei dein örtlichen Amtsgericht ein Beratungschein zu beantragen, dann kannst du dir ein Anwalt aufsuchen der dir dann weiterhilft, aber das Amtsgericht zahlt nur das Beratungsgespräch, des weitere müssen sie zahlen, Pflichtverteidigung liegt bei deinen Fall nicht vor denke ich mir mal.
Am besten mit deinen Anwalt klartext reden und Ihn darauf hinweisen dass dir Finanziel nicht gut geht und den Anwalt Bitten um eine Ratenzahlung, nach meiner Erfahrung klappt es sicher.
MFG
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-- Editiert am 24.08.2009 15:29
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von mangoyaba am 24.08.2009 15:28
Status: Stift (33 Beiträge)
-- Editiert am 26.08.2009 07:13
--- editiert vom Admin
Wieso tritt Schimmel und damit verbundene Krankheit eigentlich so häufig im Erdgeschoss auf? Ich habe da ein ähnliches Problem mit meiner Whg und mit meinem Vermieter?
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--- editiert vom Admin
Nochmal:
quote:
so häufig im Erdgeschoss auf
GZ2
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Bei an der Straße liegenden Wohnungen haben die Mieter vielleicht eine Lüftungshemmung.
Außerdem werden diese Wohnungen von unten nicht "beheizt".
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Danke für Ihre Antwort.
Die Sache ist so, ich habe den vermieter bereits gesagt das ich umziehen werde wegen diese Schimmel+Feuchtigkeit probleme.
So wie ich es verstanden habe also ich kann umziehen ohne zu kündigen oder?
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Nur, wenn Du weiter Miete zahlen willst.
Ansonsten mußt Du schon schriftlich (per Einwurfeinschreiben) kündigen.
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--- editiert vom Admin
In deinem Fall hast du das Recht sofort fristlos zu kündigen.
Ich habe das gleiche durchgemacht.
Formelle Kündigungsschreiben,findest du auch bei google.
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--- editiert vom Admin
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