Wohnung anmieten, Maker Zahlen?

7. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
bugx
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 5x hilfreich)
Wohnung anmieten, Maker Zahlen?

Hallo Zusammen,

meine Frau hatte vor einiger Zeit jemand kennengelernt der eine Wohnung vermietet.
Wir haben Kontaktinformationen bekommen von der Vermieterin welche wir dummerweise verlegten.
Wir hatten mittlierweile viele Wohnungen angeschaut und haben dann auch gedacht vielleicht finden die Kontaktdaten sich ja wieder an
Jetzt ist folgendes passiert, wir haben diese Wohnung durch Zufall besichtigt allerdings mit einem Makler.
Der Makler machte klar verständlich das Ihm das egal ist und die Provison von 1417 Euro zu bezahlen ist.
Danach hatte ich die Vermieterin angefragt ob diese Prozedur auch ohne Makler laufen kann woraufhin die Vermieterin zustimmte.
Laut Vermieterin hat sie keinen Vertrag mit dem Makler.
Allerdings habe ich den Wisch bei der Besichtigung unterschrieben falls mir die Wohnung zusagt das 2 Monatskaltmieten inkl. MwSt zu zahlen sind.
Normalerweise ist sowas nicht meine Art und Weise ich bezahle das auch gerne, aber in diesem Fall nervt es mich tierisch weil wir sie eigentlich provisionsfrei bekommen hätten und der Makler so unkulant ist.
Welche Möglichkeit besteht hier noch legal die Wohnung provisionsfrei anzumieten?

Wenn wir die Wohnung nur auf meine Frau anmelden?

Da ich den Wisch unterschrieben habe?

Ich danke euche

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Da Ihr den Nachweis unterschrieben habt, besteht m. M. nach keine Möglichkeit, ohne Provisionszahlung die Wohnung anzumieten.

Oder habt Ihr VOR der den Besichtigungsterminen den Maklervertrag unterschrieben und DANN die Wohnung gezeigt bekommen ??

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)



Der Makler hat Anspruch auf die Courtage. Ihr habt seine Dienstleistung in Anspruch genommen und über ihn die Wohnung besichtigt. Dass ihr irgendwann im Vorfeld mal direkten VM-Kontakt hattet (vor einiger Zeit = ein dehnbarer Begriff!?), ist dabei ohne Belang.

Falls die VM gerne euch als Mieter hätte, kann man sich die Kosten evtl. teilen!?

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#3
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Der Makler hat Anspruch auf die Courtage


Das stimmt nur, wenn er wirklich vermittelt hat. Das erscheint mir aber hier nicht so. Ihr solltet deshalb irgendwie nachweisen, dass Euch die Wohnung bereits bekannt war, als der Makler die Wohnung zeigte.

quote:
Dass ihr irgendwann im Vorfeld mal direkten VM-Kontakt hattet (vor einiger Zeit = ein dehnbarer Begriff!?), ist dabei ohne Belang.


Stimmt nicht, das ist sehr wichtig für die Frage, ob ein Provisionsanspruch für diese Wohnung entstanden ist.

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#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Laut Vermieterin hat sie keinen Vertrag mit dem Makler.


Und wie kam der Makler dann an die Wohnung bzw. ihr an den Makler?

quote:
Allerdings habe ich den Wisch bei der Besichtigung unterschrieben falls mir die Wohnung zusagt das 2 Monatskaltmieten inkl. MwSt zu zahlen sind.
Normalerweise ist sowas nicht meine Art und Weise ich bezahle das auch gerne, aber in diesem Fall nervt es mich tierisch weil wir sie eigentlich provisionsfrei bekommen hätten und der Makler so unkulant ist.


Irgendwie wird Kulanz immer nur von denen verlangt, denen Geld zusteht. Wieso sollte der Makler auf die Provision verzichten? Das ist sein Einkommen.

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)



@pachlus:

Was deutet denn hier darauf hin, dass der Makler <B>nicht</B> vermittelt haben soll?

Die Wohnung wurde über den Makler gefunden und besichtigt und dann ist aufgefallen, dass man irgendwann in der Vergangenheit mal die VM kennengelernt hat.....aber das ist kein rechtliches Argument, die Zahlung der Courtage zu verweigern, zu der man sich obendrein noch schriftlich verpflichtet hat.

Das ist eindeutiger als eindeutig.


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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
Das stimmt nur, wenn er wirklich vermittelt hat. Das erscheint mir aber hier nicht so. Ihr solltet deshalb irgendwie nachweisen, dass Euch die Wohnung bereits bekannt war, als der Makler die Wohnung zeigte.


Wenn das so ist, dann sagt man das und unterschreibt nichts.

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Die Angelegenheit steht eindeutig zu Gunsten des Maklers.

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#8
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Wir haben Kontaktinformationen bekommen von der Vermieterin
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Ob sie da nur ihre Kleidergröße genannt hat? Keine Informationen über die Wohnung? :???:

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