Wohnung Weiß Streichen ?

13. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
odin1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung Weiß Streichen ?

Hallo,


muss ich bei einem Auszug die Wohnung wieder weiß streichen wenn folgender Zusatz im Mietvertrag steht:

"§9 Die Wohnung wird komplett renoviert übergeben. Zur Absicherung evtl. Mietsachschäden verpflichten sich die Mieter zum Abschluss bzw. Fortführung einer PH-Versicherung bis zum Auszug (Nachweispflicht). Wände und Decken der Wohnung sind mit Rauhfaser tapeziert und weiß gestrichen, bei Auszug ist die Wohnung auch so zurückzugeben."

Die Wohnung ist in modernen Farben gestrichen. Wir Wohnen seit etwas über einem Jahr in der Wohnung, das offizielle Mietvertragsende ist September 2011 aber dadurch, dass der Vermieter zahlreiche Mängel in der Wohnung nicht behebt wollen wir früher aus der Wohnung ausziehen.

Viele Grüße

Stefan

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die Verpflichtung "weiß" zu streichen ist unwirksam. Allerdings muss in hellen und dezenten Farben gestrichen sein. Wenn ihr also grelle oder dunklen Farben hat, dann müsst ihr streichen, dann jedoch auch nicht zwingend in weiß.



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"justice"

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#2
 Von 
odin1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo justice005,

erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort, als was gelten denn "grelle bzw dunkle" Farben ?
Wir haben in Terracotta, Rot, Ocker, Gelb und Blau, je nach Zimmer gestrichen.

Viele Grüße

Stefan

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

das ist eine Frage des einzelfalls. Terracotta und gelb würde ich durchgehen lassen, bei ocker kommt es drauf an, rot und blau gehen gar nicht.

Insgesamt tendiere ich daher eher dazu, dass ihr in hellen Farben streichen müsst.



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"justice"

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#4
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2534x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
odin1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@formerly known as Morthingale

quote:
Was heißt das denn ?

Kündigungsausschluß für drei Jahre ?




Das ist natürlich genau die Antwort auf meine Frage! Aber nochmal für Dich, die Wohnung hat viele Mängel die vom Vermieter nicht behoben wurden. Wir werden deshalb früher ausziehen!

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2534x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.08.2009 08:57:45
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 14x hilfreich)

quote:
Wir werden deshalb früher ausziehen!


Das versteht sich!

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""

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#8
 Von 
odin1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

42 ? Dazu fällt mir folgendes ein:

Oh zerfrettelter Grunzwanzling... Dein Harngedränge ist für mich
Wie Schnatterfleck auf Bienenstich.
Grupp, ich beschwör Dich mein punzig Turteldrom.
Und drängel reifig mich mit krinklen Bindelwörden
Denn sonst werd ich Dich rändern in Deine Gobberwarzen
Mit meinem Börgelkranze, wart's nur ab.

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#9
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Ah so, und du meinst, du könntest schneller ausziehen?

Die Antwort hast du eigentlich selbst gegeben:-)

So klappt das mit Sicherheit nicht.

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#10
 Von 
odin1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Aragonia

Ich denke schon, dass ich bei den massiven Mängeln, welche die Wohnung hat früher ausziehen kann. Wir haben die Tage auch mit unserem Vermieter einen Gerichtstermin. Ich glaube kaum dass uns noch ein Winter mit undichten Fenstern etc. zuzumuten ist. Im letzten Winter viel öfter die Heizung aus, das Warme Wasser war öfter nicht verfügbar, einmal sogar drei Tage in folge usw. Möchtest Du mehr hören ?

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:
Wir haben die Tage auch mit unserem Vermieter einen Gerichtstermin.


Schön:-) Hin und wieder sogar bei der aktuellen Rechtssprechung für Vermieter ein Highlight.

Mein Rat?

Mach mal so:

quote:
Oh zerfrettelter Grunzwanzling... Dein Harngedränge ist für mich
Wie Schnatterfleck auf Bienenstich.
Grupp, ich beschwör Dich mein punzig Turteldrom.
Und drängel reifig mich mit krinklen Bindelwörden
Denn sonst werd ich Dich rändern in Deine Gobberwarzen
Mit meinem Börgelkranze, wart's nur ab.



Kleine story am Rande gefällig?

Eine Mieterin schuldete mir 5 Mieten, sie stritt natürlich alles ab.

Kein Thema, es kam zum Gerichtstermin. Tja, Mrs. Möchtegern-Architektin war schick, ihr Anwalt auch, so ein junger Mann ganz in schwarz:-)

Der Richter, hm, ich würde sagen, er war ein Richter:-.) mit einer gehörigen Portion Menschenkenntnis. Ein Rund-Um-Blick reichte:-)

Wogegen sich Mrs. Architektin auflehnen wollte, mit sehr oder zu sehr selbstbewusster Klappe meinte:

darf ich dazu auch mal was sagen?

Wozu der Richter meinte:

Na sicher, wenn sie nicht zuhören wollen, können sie auch gern einen Kaffee trinken gehen:-)

Alles klar?




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