Hallo,
mir wurde, nachdem ich über 30 Jahre in einer Wohnung wohne, der Mietvertrag gekündigt, weil der neue Besitzer des Hauses dieses abreißen will und ein neues Gebäude errichten lassen möchte. Das ist so weit auch alles in Ordnung. Ich habe eine neue Wohnung und verbessere mich eigentlich nur. In meinem Mietvertrag von 1983 wurde vereinbart, dass ich die Wohnung geputzt und frisch renoviert zu übergeben habe. Was ich auch im Normalfall durchaus einsehe und auch machen würde. Nur der Besitzer des Hauses besteht drauf, dass ich die Wohnung sauber und frisch renoviert übergebe, obwohl einen Monat später der große Bagger kommt und das Haus abreißen wird. Kann er das wirklich von mir verlangen? Er kann die neuen Tapeten doch nicht abmachen und dann an andere verkaufen. Er hat keinerlei Vorteil dadurch. Die meisten anderen Wohnungen sind bereits verlassen und auch schon entkernt.
-- Editier von Rudi_Mieter am 21.04.2016 13:35
Wohnung Renovieren obwohl das Haus abgerissen wird?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Klar kann er das verlangen.
Nur musst Du nichts machen.
Zum einen, weil es so im Vetrag steht.
Zum anderen weil solche sinnlosen Arbeiten gegen § 226 BGB
verstoßen würde.
Es würde mich mal interessieren warum hier noch eine Renovierung gefordert wird.
Eine Klausel, dass pauschal beim Auszug zu renovieren ist, ist sowieso ungültig.
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Schaue hier, eine Renovierungspflicht kann sich in diesem Fall in eine Zahlungspflicht wandeln http://www.mietrecht.org/schoenheitsreparaturen/schoenheitsreparaturen-trotz-sanierung/.
Ich vermute jedoch, dass die Schönheitsreparaturenklausel eh ungültig ist. Wenn du dazu mehr wissen willst, dann schreibe alle entsprechenden Klauseln des Mietvertrages hier nochmal wortwörtlich rein.
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