Ich habe einen Vertrag geschlossen i. B. eine Neubau Wohnung vom Bauträger zu kaufen.
Die letzten 2 Abschlagszahlungen stehen noch offen.
Bei Zahlung der vorletzten Abschlagszahlung werde ich Besitzer der Wohnung, bei Zahlung der letzten Abschlagszahlung werde ich Eigentümer der Wohnung. (laut Bautragerverordnung)
Nun meine Frage:
Steht es mir rechtlich zu die Wohnung schon als Besitzer zu vermieten?
Wohnung Besitzer/ Wohnung Eigentümer
9. Februar 2016
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Frage vom 9. Februar 2016 | 07:02
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung Besitzer/ Wohnung Eigentümer
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#1
Antwort vom 9. Februar 2016 | 08:33
Von
Status: Bachelor (3882 Beiträge, 2382x hilfreich)
D.h. Sie bekommen die Wohnung übergeben und die Schlüssel ausgehändigt, haben damit die Verfügungsgewalt ...Zitat:Bei Zahlung der vorletzten Abschlagszahlung werde ich Besitzer der Wohnung,
Zitat:Steht es mir rechtlich zu die Wohnung schon als Besitzer zu vermieten?
Ja, gegebenenfalls sollten Sie dem Mieter nachweisen, dass Sie als Vermieter agieren dürfen, z.B. Vorzeigen der Auflassungsvormerkung.
Zitat:bei Zahlung der letzten Abschlagszahlung werde ich Eigentümer der Wohnung. (laut Bautragerverordnung)
Eigentümer wird man erst, wenn man im Grundbuch eingetragen ist. Die Einwilligung den Bauträgers zur Grundbucheintragung erfolgt natürlich erst, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist; außerdem muss die Freigabe des Finanzamtes vorliegen, d.h. die Grunderwerbssteuer bezahlt sein.
#2
Antwort vom 9. Februar 2016 | 12:16
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
D. H. obwohl ich noch nicht Eigentümer der Wohnung bin darf ich einen Mietvertrag schließen und die Wohnung vermieten?
Und jetzt?
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