Wohnung Besitzer/ Wohnung Eigentümer

9. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
noher
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung Besitzer/ Wohnung Eigentümer

Ich habe einen Vertrag geschlossen i. B. eine Neubau Wohnung vom Bauträger zu kaufen.

Die letzten 2 Abschlagszahlungen stehen noch offen.
Bei Zahlung der vorletzten Abschlagszahlung werde ich Besitzer der Wohnung, bei Zahlung der letzten Abschlagszahlung werde ich Eigentümer der Wohnung. (laut Bautragerverordnung)

Nun meine Frage:
Steht es mir rechtlich zu die Wohnung schon als Besitzer zu vermieten?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat:
Bei Zahlung der vorletzten Abschlagszahlung werde ich Besitzer der Wohnung,
D.h. Sie bekommen die Wohnung übergeben und die Schlüssel ausgehändigt, haben damit die Verfügungsgewalt ...
Zitat:
Steht es mir rechtlich zu die Wohnung schon als Besitzer zu vermieten?

Ja, gegebenenfalls sollten Sie dem Mieter nachweisen, dass Sie als Vermieter agieren dürfen, z.B. Vorzeigen der Auflassungsvormerkung.

Zitat:
bei Zahlung der letzten Abschlagszahlung werde ich Eigentümer der Wohnung. (laut Bautragerverordnung)

Eigentümer wird man erst, wenn man im Grundbuch eingetragen ist. Die Einwilligung den Bauträgers zur Grundbucheintragung erfolgt natürlich erst, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist; außerdem muss die Freigabe des Finanzamtes vorliegen, d.h. die Grunderwerbssteuer bezahlt sein.

Signatur:

lg.
R.M.

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#2
 Von 
noher
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

D. H. obwohl ich noch nicht Eigentümer der Wohnung bin darf ich einen Mietvertrag schließen und die Wohnung vermieten?

0x Hilfreiche Antwort

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