Wohnugsräumung durch Gerichtsvollzieher

14. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
BigT
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 11x hilfreich)
Wohnugsräumung durch Gerichtsvollzieher

Hallo zusammen,

ich habe meinem Mieter einer Wohnung auf Räumung der Wohnung verklagt. Er hat über mehrere Monate nicht gezahlt. Ich habe den Prozess gewonnen und nun habe ich auch einen Gerichtsvollzieher zur Räumung beauftragt.
Meine Frage ist, ob der Mieter irgendwelche Wege/Rechte/Möglichkeiten hat, die Räumung der Wohnung zu verhindern.
Die Räumung ist auf diese Woche bereits angesetzt.

Danke für die Antworten.

Viele Grüße.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9863 Beiträge, 4474x hilfreich)

Es gibt sicherlich Möglichkeiten, aber die sollten wir hier nicht diskutieren. Das wäre dann nur eine Anleitung für Mieter, die eine Räumung hinausschieben wollen.

Wenn du wirklich in diesem Fall der Vermieter bist, so kannst du eh nichts anderes tun als abzuwarten. Sollte irgendwas dazwischenkommen, so solltest du die Nummer deines Anwalts parat haben.

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#2
 Von 
BigT
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Es gibt sicherlich Möglichkeiten, aber die sollten wir hier nicht diskutieren. Das wäre dann nur eine Anleitung für Mieter, die eine Räumung hinausschieben wollen.

Wenn du wirklich in diesem Fall der Vermieter bist, so kannst du eh nichts anderes tun als abzuwarten. Sollte irgendwas dazwischenkommen, so solltest du die Nummer deines Anwalts parat haben.


Ja ja, ich bin tatsächlich der Vermieter :-)
Der Mieter will mir nun die offene Summe, welche bei der Verhandlung im Raum stand, ohne Kosten für Gericht und Anwalt, zahlen.
Reicht dies als Grund um die Räumung zu verhindern?

Danke. Viele Grüße.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von BigT):


Ja ja, ich bin tatsächlich der Vermieter :-)
Der Mieter will mir nun die offene Summe, welche bei der Verhandlung im Raum stand, ohne Kosten für Gericht und Anwalt, zahlen.
Reicht dies als Grund um die Räumung zu verhindern?

Danke. Viele Grüße.


Nein, das Verfahren ist abgeschlossen, es existiert ein Titel (und das schon ein paar Wochen), der GV hat Termin zur Räumung angesetzt und wird die Räumung auch durchführen.

-- Editiert von AltesHaus am 14.10.2018 23:49

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Und "ohne Kosten für Anwalt und Gericht"? Der ist ja lustig drauf. Er wird sich noch wundern, was nach der Räumung für eine Rechnung auf ihn zu rollt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
BigT
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Und "ohne Kosten für Anwalt und Gericht"? Der ist ja lustig drauf. Er wird sich noch wundern, was nach der Räumung für eine Rechnung auf ihn zu rollt.


Die Frage ist, ob sich alles weitere nach der Räumung lohnt....
Kostet mich als Vermieter nur mehr und bringt mir sehr wahrscheinlich nichts.... :-(

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#6
 Von 
BigT
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von BigT):


Ja ja, ich bin tatsächlich der Vermieter :-)
Der Mieter will mir nun die offene Summe, welche bei der Verhandlung im Raum stand, ohne Kosten für Gericht und Anwalt, zahlen.
Reicht dies als Grund um die Räumung zu verhindern?

Danke. Viele Grüße.


Nein, das Verfahren ist abgeschlossen, es existiert ein Titel (und das schon ein paar Wochen), der GV hat Termin zur Räumung angesetzt und wird die Räumung auch durchführen.

-- Editiert von AltesHaus am 14.10.2018 23:49


Da bin ich ja richtig beruhigt, dass er sehr wahrscheinlich demnächst raus muss.

Vielen Dank fürs schnelle Feedback.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von BigT):
Da bin ich ja richtig beruhigt, dass er sehr wahrscheinlich demnächst raus muss.


Es ist eher unwahrscheinlich, dass er einen Räumungsaufschub erwirken kann. (Erfahrungswerte) Die Gerichte sind in diesen Dingen ziemlich pingelig. .... das Geld sollten Sie aber trotzdem annehmen, was Sie haben müssen Sie nicht mehr holen ;)



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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Es ist eher unwahrscheinlich, dass er einen Räumungsaufschub erwirken kann.
Da viele dieser Problem Mieter, glücklicherweise, nicht wissen was gemacht werden muss, um das Urteil verpuffen zu lassen, ist das richtig.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Da viele dieser Problem Mieter, glücklicherweise, nicht wissen was gemacht werden muss, um das Urteil verpuffen zu lassen, ist das richtig.


Nicht nur das, die Anforderungen sind hier ziemlich hoch und das Schlupfloch recht eng, hinzu kommt, das in solchen Fällen die Gerichte auch sehr genau prüfen.

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#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
der GV hat Termin zur Räumung angesetzt und wird die Räumung auch durchführen.


Der Vermieter muss die Kosten der Zwangsräumung doch vorfinanzieren.
Hat der GV noch keinen Vorschuss verlangt ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Der Vermieter muss die Kosten der Zwangsräumung doch vorfinanzieren.
Hat der GV noch keinen Vorschuss verlangt ?


Zitat (von BigT):
Die Räumung ist auf diese Woche bereits angesetzt.


Das dürfte geschehen sein, sonst hätte der GV nicht terminiert

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#12
 Von 
BigT
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
der GV hat Termin zur Räumung angesetzt und wird die Räumung auch durchführen.


Der Vermieter muss die Kosten der Zwangsräumung doch vorfinanzieren.
Hat der GV noch keinen Vorschuss verlangt ?


Ich hab es bereits vorfinanziert.... :-(

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#13
 Von 
BigT
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von BigT):
Da bin ich ja richtig beruhigt, dass er sehr wahrscheinlich demnächst raus muss.


Es ist eher unwahrscheinlich, dass er einen Räumungsaufschub erwirken kann. (Erfahrungswerte) Die Gerichte sind in diesen Dingen ziemlich pingelig. .... das Geld sollten Sie aber trotzdem annehmen, was Sie haben müssen Sie nicht mehr holen ;)


Tja, das ist so 'ne Sache. Ich kann ja nicht das Geld nehmen und auf "heile Welt" tun und zwei Tage später lasse ich räumen.... und ohne das "heile Welt spielen" gibt er mir sowieso nichts. Wenn ich ihm aggressiv komme und ihm Rausschmiss drohe hat er keine Motivation zu zahlen.....

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von BigT):
Tja, das ist so 'ne Sache. Ich kann ja nicht das Geld nehmen und auf "heile Welt" tun und zwei Tage später lasse ich räumen.... und ohne das "heile Welt spielen" gibt er mir sowieso nichts. Wenn ich ihm aggressiv komme und ihm Rausschmiss drohe hat er keine Motivation zu zahlen.....


Keiner sagte was von "heile Welt", der Schuldner gibt das Geld was er schuldet und Sie ihm eine Quittung, dass sich die Forderung um den Betrag verringert, den er zahlt. Evtl. hat er das Geld ja zuhause bei der Räumung, dann haben Sie es auch ;)

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