Hallo zusammen,
ich habe meinem Mieter einer Wohnung auf Räumung der Wohnung verklagt. Er hat über mehrere Monate nicht gezahlt. Ich habe den Prozess gewonnen und nun habe ich auch einen Gerichtsvollzieher zur Räumung beauftragt.
Meine Frage ist, ob der Mieter irgendwelche Wege/Rechte/Möglichkeiten hat, die Räumung der Wohnung zu verhindern.
Die Räumung ist auf diese Woche bereits angesetzt.
Danke für die Antworten.
Viele Grüße.
Wohnugsräumung durch Gerichtsvollzieher
14. Oktober 2018
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Frage vom 14. Oktober 2018 | 22:54
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 11x hilfreich)
Wohnugsräumung durch Gerichtsvollzieher
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#1
Antwort vom 14. Oktober 2018 | 23:23
Von
Status: Unparteiischer (9863 Beiträge, 4474x hilfreich)
Es gibt sicherlich Möglichkeiten, aber die sollten wir hier nicht diskutieren. Das wäre dann nur eine Anleitung für Mieter, die eine Räumung hinausschieben wollen.
Wenn du wirklich in diesem Fall der Vermieter bist, so kannst du eh nichts anderes tun als abzuwarten. Sollte irgendwas dazwischenkommen, so solltest du die Nummer deines Anwalts parat haben.
#2
Antwort vom 14. Oktober 2018 | 23:32
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 11x hilfreich)
ZitatEs gibt sicherlich Möglichkeiten, aber die sollten wir hier nicht diskutieren. Das wäre dann nur eine Anleitung für Mieter, die eine Räumung hinausschieben wollen. :
Wenn du wirklich in diesem Fall der Vermieter bist, so kannst du eh nichts anderes tun als abzuwarten. Sollte irgendwas dazwischenkommen, so solltest du die Nummer deines Anwalts parat haben.
Ja ja, ich bin tatsächlich der Vermieter :-)
Der Mieter will mir nun die offene Summe, welche bei der Verhandlung im Raum stand, ohne Kosten für Gericht und Anwalt, zahlen.
Reicht dies als Grund um die Räumung zu verhindern?
Danke. Viele Grüße.
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#3
Antwort vom 14. Oktober 2018 | 23:48
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
Zitat:
Ja ja, ich bin tatsächlich der Vermieter :-)
Der Mieter will mir nun die offene Summe, welche bei der Verhandlung im Raum stand, ohne Kosten für Gericht und Anwalt, zahlen.
Reicht dies als Grund um die Räumung zu verhindern?
Danke. Viele Grüße.
Nein, das Verfahren ist abgeschlossen, es existiert ein Titel (und das schon ein paar Wochen), der GV hat Termin zur Räumung angesetzt und wird die Räumung auch durchführen.
-- Editiert von AltesHaus am 14.10.2018 23:49
#4
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 00:20
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3087x hilfreich)
Und "ohne Kosten für Anwalt und Gericht"? Der ist ja lustig drauf. Er wird sich noch wundern, was nach der Räumung für eine Rechnung auf ihn zu rollt.
#5
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 00:31
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 11x hilfreich)
ZitatUnd "ohne Kosten für Anwalt und Gericht"? Der ist ja lustig drauf. Er wird sich noch wundern, was nach der Räumung für eine Rechnung auf ihn zu rollt. :
Die Frage ist, ob sich alles weitere nach der Räumung lohnt....
Kostet mich als Vermieter nur mehr und bringt mir sehr wahrscheinlich nichts.... :-(
#6
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 00:32
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 11x hilfreich)
Zitat:Zitat:
Ja ja, ich bin tatsächlich der Vermieter :-)
Der Mieter will mir nun die offene Summe, welche bei der Verhandlung im Raum stand, ohne Kosten für Gericht und Anwalt, zahlen.
Reicht dies als Grund um die Räumung zu verhindern?
Danke. Viele Grüße.
Nein, das Verfahren ist abgeschlossen, es existiert ein Titel (und das schon ein paar Wochen), der GV hat Termin zur Räumung angesetzt und wird die Räumung auch durchführen.
-- Editiert von AltesHaus am 14.10.2018 23:49
Da bin ich ja richtig beruhigt, dass er sehr wahrscheinlich demnächst raus muss.
Vielen Dank fürs schnelle Feedback.
#7
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 08:45
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
ZitatDa bin ich ja richtig beruhigt, dass er sehr wahrscheinlich demnächst raus muss. :
Es ist eher unwahrscheinlich, dass er einen Räumungsaufschub erwirken kann. (Erfahrungswerte) Die Gerichte sind in diesen Dingen ziemlich pingelig. .... das Geld sollten Sie aber trotzdem annehmen, was Sie haben müssen Sie nicht mehr holen
#8
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 09:55
Von
Status: Weiser (16909 Beiträge, 5884x hilfreich)
Da viele dieser Problem Mieter, glücklicherweise, nicht wissen was gemacht werden muss, um das Urteil verpuffen zu lassen, ist das richtig.ZitatEs ist eher unwahrscheinlich, dass er einen Räumungsaufschub erwirken kann. :
#9
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 10:58
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
ZitatDa viele dieser Problem Mieter, glücklicherweise, nicht wissen was gemacht werden muss, um das Urteil verpuffen zu lassen, ist das richtig. :
Nicht nur das, die Anforderungen sind hier ziemlich hoch und das Schlupfloch recht eng, hinzu kommt, das in solchen Fällen die Gerichte auch sehr genau prüfen.
#10
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 11:08
Von
Status: Senior-Partner (6415 Beiträge, 2315x hilfreich)
Zitat:der GV hat Termin zur Räumung angesetzt und wird die Räumung auch durchführen.
Der Vermieter muss die Kosten der Zwangsräumung doch vorfinanzieren.
Hat der GV noch keinen Vorschuss verlangt ?
#11
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 11:10
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
ZitatDer Vermieter muss die Kosten der Zwangsräumung doch vorfinanzieren. :
Hat der GV noch keinen Vorschuss verlangt ?
ZitatDie Räumung ist auf diese Woche bereits angesetzt. :
Das dürfte geschehen sein, sonst hätte der GV nicht terminiert
#12
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 14:01
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 11x hilfreich)
Zitat:Zitat:der GV hat Termin zur Räumung angesetzt und wird die Räumung auch durchführen.
Der Vermieter muss die Kosten der Zwangsräumung doch vorfinanzieren.
Hat der GV noch keinen Vorschuss verlangt ?
Ich hab es bereits vorfinanziert.... :-(
#13
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 14:05
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 11x hilfreich)
Zitat:ZitatDa bin ich ja richtig beruhigt, dass er sehr wahrscheinlich demnächst raus muss. :
Es ist eher unwahrscheinlich, dass er einen Räumungsaufschub erwirken kann. (Erfahrungswerte) Die Gerichte sind in diesen Dingen ziemlich pingelig. .... das Geld sollten Sie aber trotzdem annehmen, was Sie haben müssen Sie nicht mehr holen
Tja, das ist so 'ne Sache. Ich kann ja nicht das Geld nehmen und auf "heile Welt" tun und zwei Tage später lasse ich räumen.... und ohne das "heile Welt spielen" gibt er mir sowieso nichts. Wenn ich ihm aggressiv komme und ihm Rausschmiss drohe hat er keine Motivation zu zahlen.....
#14
Antwort vom 15. Oktober 2018 | 14:10
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
ZitatTja, das ist so 'ne Sache. Ich kann ja nicht das Geld nehmen und auf "heile Welt" tun und zwei Tage später lasse ich räumen.... und ohne das "heile Welt spielen" gibt er mir sowieso nichts. Wenn ich ihm aggressiv komme und ihm Rausschmiss drohe hat er keine Motivation zu zahlen..... :
Keiner sagte was von "heile Welt", der Schuldner gibt das Geld was er schuldet und Sie ihm eine Quittung, dass sich die Forderung um den Betrag verringert, den er zahlt. Evtl. hat er das Geld ja zuhause bei der Räumung, dann haben Sie es auch
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