Wohnrecht auf Lebenszeit / Mietverhältnis

22. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dautel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht auf Lebenszeit / Mietverhältnis

Frage:
Der Lebenspartnerin meines Großvaters wurde ein Wohnrecht auf Lebenszeit in seinem Haus eingeräumt. Dieses Wohnrecht beinhaltete auch, daß im Pflegefall eine mit der Pflege beauftrage Person sich während der Pflegedauer dort aufhalten darf.
Das Wohnrecht ist nicht vererbbar.
Der Sohn der Lebensgefährtin hat zuerst als Gast und später als Pflegeperson insgesamt 2,5 Jahre dort gelebt.
Nun ist sie gestorben. Der Sohn weigert sich aus dem Haus auszuziehen und bezahlt auch keine Miete.
Die Räumungsklage läuft seit letzter Woche. Ist die den überhaupt notwendig?
Es besteht doch gar kein Mietverhältnis.
Können wir die Wohnung nicht selbst räumen lassen unter diesn Bedingungen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Selbst geht gar nichts.

Es ist zwar ungerechtfertigter Besitz und deswegen hat er auch keinen Mieterschutz, aber für die Räumung ist ein Titel erforderlich.

In Eilfällen kann es auch eine Einstweilige Verfügung geben, aber anders geht es nicht.

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

-- Editiert von WolfgangL am 22.05.2004 22:32:07

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#2
 Von 
Dautel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!

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