Hallo,
wir wohnen seit mehr als 10 Jahren im Erdgeschoss eines 2-Familien-Hauses. Nun hat uns der Vermieter eine Mieterhöhung geschickt, in der er die Grundfäche einer Terrasse mit 33% als Wohnfläche anrechnet.
Zur Erläuterung: Die Terrasse ist ca. 25 qm groß, nach Süden gelegen, mit Markise (vom Vermieter) und wird von uns in den Sommermonaten intensiv genützt. Bisher war sie aber nicht als Wohnfläche berechnet.
Meine Frage: Kann der Vermieter jetzt nachträglich die Terrassenfläche anteilig berechnen? Sind 33% angemessen?
Vielen Dank.
pkie
Wohnfläche Terrasse
Fragen zur Miete?
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Nach Deiner Schilderung können 33 % durchaus angemessen sein.
Wie ist der exakte Text im Mietvertrag bezüglich der Wohnfläche ?
--- editiert vom Admin
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Danke für die Antworten.
Die Wohnfläche wird im Mietvertrag mit "ca. xx qm" angegeben. Das Wort "Terrasse" kommt im Mietvertrag nicht vor.
Die Wohnfläche wird im Mietvertrag mit ca. xx qm angegeben
Das heißt, Ihr habt keine fixe
Wohnfläche vereinbart.
Bei einer Mieterhöhung ist die tatsächliche
Wohnfläche zugrundezulegen (also incl. Terrasse).
Wenn die tatsächliche Wohnfläche geringer wäre als im Mietvertrag aufgeführt, würdest Du doch auch auf dem Ansatz der tatsächlichen Wohnfläche bestehen, oder ?
... trotzdem kann der vm anlässlich einer mieterhöhung nicht die fläche neu definieren.
wie groß deine wohnung ist, kannst du ja selber ausmessen, vielleicht gibt es ja auch pläne, in denen das zimmer für zimmer steht. dann weißt du, was bisher in die rechnung eingeflossen ist.
für balkone hat der bgh 25 % als zu berücksichtigen festgeschrieben, aber eine terasse ist schon etwas anderes.
@ blaubär, würde mich mal interessieren wo das steht.
Meiner Meinung, die ich nicht als die Richtige definieren will, können Balkone und Terrassen mit 25 - 50% der tatsächlichen Fläche der WFL hinzugerechnet werden.
2.BV.
So ist das.
So ist was?
Je nach Einzelfall 25 - 50 % der Grundfläche.
danke
Und jetzt?
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