Wohnfläche Terrasse

21. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
pkie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnfläche Terrasse

Hallo,
wir wohnen seit mehr als 10 Jahren im Erdgeschoss eines 2-Familien-Hauses. Nun hat uns der Vermieter eine Mieterhöhung geschickt, in der er die Grundfäche einer Terrasse mit 33% als Wohnfläche anrechnet.

Zur Erläuterung: Die Terrasse ist ca. 25 qm groß, nach Süden gelegen, mit Markise (vom Vermieter) und wird von uns in den Sommermonaten intensiv genützt. Bisher war sie aber nicht als Wohnfläche berechnet.

Meine Frage: Kann der Vermieter jetzt nachträglich die Terrassenfläche anteilig berechnen? Sind 33% angemessen?

Vielen Dank.
pkie

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Nach Deiner Schilderung können 33 % durchaus angemessen sein.

Wie ist der exakte Text im Mietvertrag bezüglich der Wohnfläche ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pkie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Die Wohnfläche wird im Mietvertrag mit "ca. xx qm" angegeben. Das Wort "Terrasse" kommt im Mietvertrag nicht vor.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Die Wohnfläche wird im Mietvertrag mit ca. xx qm angegeben

Das heißt, Ihr habt keine fixe Wohnfläche vereinbart.

Bei einer Mieterhöhung ist die tatsächliche Wohnfläche zugrundezulegen (also incl. Terrasse).

Wenn die tatsächliche Wohnfläche geringer wäre als im Mietvertrag aufgeführt, würdest Du doch auch auf dem Ansatz der tatsächlichen Wohnfläche bestehen, oder ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... trotzdem kann der vm anlässlich einer mieterhöhung nicht die fläche neu definieren.
wie groß deine wohnung ist, kannst du ja selber ausmessen, vielleicht gibt es ja auch pläne, in denen das zimmer für zimmer steht. dann weißt du, was bisher in die rechnung eingeflossen ist.

für balkone hat der bgh 25 % als zu berücksichtigen festgeschrieben, aber eine terasse ist schon etwas anderes.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

@ blaubär, würde mich mal interessieren wo das steht.

Meiner Meinung, die ich nicht als die Richtige definieren will, können Balkone und Terrassen mit 25 - 50% der tatsächlichen Fläche der WFL hinzugerechnet werden.
2.BV.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

So ist das.



0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

So ist was?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Je nach Einzelfall 25 - 50 % der Grundfläche.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

danke

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.721 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen