Wird eine Bürgschaft Mietvertragsbestandteil, wenn Vermieter mündlich darum bittet?

29. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Utop
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wird eine Bürgschaft Mietvertragsbestandteil, wenn Vermieter mündlich darum bittet?

Hallo zusammen,

Ich habe momentan ein großes Problem und bitte dringend um eine Antwort.

Ich sollte am 01.07. in eine WG einziehen und hatte dies mit den anderen Bewohnern abgesprochen.
Nun habe ich mich vor 3 Tagen mit dem Vermieter getroffen und wir haben beide den Mietvertrag, sowie eine
Wohnungsgeberberechtigung ausgefüllt und unterzeichnet.
Nach der Unterzeichnung meinte der Vermieter, er bräuchte noch eine Mietbürgschaft für mich.
Nun habe ich keine Person die ich für mich bürgen lassen würde und die dies auch tun kann.
Ich habe ein festes Einkommen, ein Einkommensnachweis reichte ihm leider nicht aus.

Nun bleiben mir gerade noch 2 Tage und ich kann den Vermieter nicht erreichen um mit ihm nochmal darüber zu reden.

Also zur Frage:
Die Bürgschaft steht NICHT schriftlich im Mietvertrag, der bereits beidseitig unterzeichnet wurde.
Kann ich nun einziehen, ohne diese abzugeben?
Handelt es sich jetzt um eine "freiwillige" Bürgschaft oder ist sie durch die mündliche Bitte Vertragsbestandteil?

Als Vertragsbestandteil würde ja auch die gesetzliche Kostenobergrenze in Bezug auf die Nettokaltmiete gelten und Jemand würde für mich bürgen.
Bei einer freiwilligen Bürgschaft gäbe es diese Obergrenze soweit ich weiß nicht. Aber da der Vertrag schon unterzeichnet ist, könnte ich auf die Abgabe einer solchen ja verzichten, oder?

Meine Sorge ist nun auch, dass ich, wenn ich nun nicht einziehe, in zwei Monaten einen Brief bekomme, in dem steht, dass ich dort Miete zahlen soll, da ich ja den Mietvertrag unterzeichnet habe.

Ich bedanke mich schonmal recht herzlich für alle Antworten!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Utop):
Nun habe ich mich vor 3 Tagen mit dem Vermieter getroffen und wir haben beide den Mietvertrag, sowie eine
Wohnungsgeberberechtigung ausgefüllt und unterzeichnet.


D.h es exestiert ein von beiden Seiten unterzeichneter Mietvertrag ?
Dann wäre es reines entgegenkommen von Dir, noch einen Bürgen zu bringen.
Rechtlich ist der Drops gelutscht und Du kannst einziehen.

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#2
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Wenn das ein Formularmietvertrag ist, steht bestimmt auch irgendwo drin, dass keine mündlichen Nebenabreden existieren oder das Nebenabreden der Schriftform bedürfen oder irgendsowas ...

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Wurde eine Kaution vereinbart und wenn ja wie wird diese bereitgestellt? Hast du ein Exemplar des unterschriebenen Mietvertrages erhalten?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Utop
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Antworten!

Also der Vermieter hat sich zum Glück gerade gemeldet.
Ansonsten wäre ich jetzt auch einfach eingezogen, da - wie von Michael32 schon geschrieben - der Mietvertrag ja schon durch ist.
Wir haben uns nun geeinigt, dass ich ein wenig mehr Kaution zahle und auf die Bürgschaft verzichtet wird.

Um trotzdem nochmal auf die Fragen zu antworten:
Ja, Kaution wurde urprünglich vereinbart in Höhe einer Nettokaltmiete. (Wir haben uns nun, anstelle der Bürgschaft, auf zwei geeinigt.)
Ja, ich hatte ein Exemplar des unterschriebenen Mietvertrags

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Utop):
(Wir haben uns nun, anstelle der Bürgschaft, auf zwei geeinigt.)


Das hättest Du zwar nicht gemusst, aber ich finde es gut, dass Ihr eine einvernehmliche Lösung gefunden habt.

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