Wir möchten ausziehen

12. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Haase92
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wir möchten ausziehen

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem. Ich wohne mit zwei Leuten in einer Wohngemeinschaft. Und einer von denen, ich nenne ihn hier mal L., verdient kein Geld mehr und zahlt auch keinen Cent bzw. beteiligt sich auch nicht an Hausarbeiten etc. Aus diesen Gründen möchte ich mit dem anderen ( W.) ausziehen.

Nun ist dies nicht so einfach, der Vermieter sagt wir haben einen Gesamtschuldnerischen Vertrag. Heißt für uns wir dürfen nur ausziehen, wenn L. damit einverstanden ist. Ist er aber nicht. Also sollen wir im Moment dafür bezahlen, dass L. da weiter wohnen kann.

Aus diesem Grunde versuchen wir im Moment alles um irgendwie da rauszukommen. Daher folgende Frage.

Keiner von uns hat der Originalvertrag je vorgelegen, noch steht jemand von uns namentlich in diesem Vertrag. Jeder von uns kam mit einem Nachtrag in die Wohnung. Können wir das irgendwie verwenden um aus der Wohnung zu kommen?

Eine andere Idee, die wir hatten: W. und ich zahlen die Miete auch nicht an den Vermieter. Irgendwann wird der Vermieter ja dann von sich aus Kündigen oder nicht? Den Mietbeitrag den wir dann monatlich nicht überweisen, würden wir dann überweisen, sobald wir die Kündigung unwiderruflich in der Hand halten.

Hat Jemand noch weiter Tipps oder bessere Vorschläge? W. und ich, wir würden uns sehr über Hilfe freuen.

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-- Editiert Haase92 am 12.01.2015 13:57

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

http://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietvertragsnachtrag-ratgeber-fuer-mieter-und-vermieter-vorlage/


quote:
Eine andere Idee, die wir hatten: W. und ich zahlen die Miete auch nicht an den Vermieter. Irgendwann wird der Vermieter ja dann von sich aus kündigen (Kündigung Mietvertrag durch Mieter) oder nicht? Den Mietbeitrag den wir dann monatlich nicht überweisen, würden wir dann überweisen, sobald wir die Kündigung (Kündigung Mietvertrag durch Mieter) unwiderruflich in der Hand halten.


Keine gute Idee!

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39757x hilfreich)

Man sende dem L ein Einschreiben in dem man ihm auffordert die beigelegte Kündigung zu unterziechnen und zu retournieren bis zum DD.MM.YYYY.
Anderenfalls würde man ihn auf seine Kosten zur Zustimmung verklagen.



quote:<hr size=1 noshade>Jeder von uns kam mit einem Nachtrag in die Wohnung. <hr size=1 noshade>

Und da steht nichts von Kündigng drin?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Jeder von uns kam mit einem Nachtrag in die Wohnung. Können wir das irgendwie verwenden um aus der Wohnung zu kommen?


Das hängt davon ab was in dem Nachtrag drin steht, den keiner von uns kennt. Aber ich vermute mal, dass es darum geht, dass ihr mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag eingetreten seid und damit seid ihr drin.

Eure Idee kann teuer werden. Ihr müßt L auf Zustimmung zur Kündigung verklagen - die Kosten für eure und seinen Anwalt und Gerichtskosten müßte L dann tragen. Vielleicht hilft ihm das bei der Entscheidung.

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