Wintergarten undicht

18. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Samy08
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 43x hilfreich)
Wintergarten undicht

Sehr geehrte Damen und Herren,
bei uns ist seit längerer Zeit das Dach vom Wintergarten undicht und es regnet rein, so daß wir ihn nicht nutzen können.
Es wurde jetzt zwar teilweise ausgebessert, aber es regnet immer noch durch.
Kann ich mir in diesem Fall die Miete kürzen ?
Bin für jede Information dankbar.

Gruß Samy

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.12.2009 09:35:47
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Den Mangel schriftlich dem VM melden und eine Frist setzen, bis wann sich drum gekümmert werden muss. Passiert nichts darf die Miete gemindert werden.

Handelt es sich tatsächlich nur um eine Kleinigkeit, so wie vermieter111 vermutet, wäre ein Blick in den MV zum Thema Kleinreparaturklausel hilfreich.

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#3
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2533x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ja, schon klar. Mindern darf man, solange der Mangel besteht, aber man muss es ja nicht übertreiben. Ich würde das so machen, wenn der VM nicht reagiert, also sich null dafür interessiert, dass sein Wintergarten undicht ist und dadurch noch mehr Schaden entstehen kann. Wie soll der Mieter den Mangel verursacht haben?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
(417 Beiträge, 58x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Samy08
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 43x hilfreich)

Danke für die vielen Antworten.
Also ich bin nciht aufs Dach gestiegen und darauf spazieren geangen, das Material ist einfach hinüber. Nur Silikone reicht auch nicht, da müssen neue Platten drauf, er hat ja teilweis ausgebessert, aber wollte natürlich Geld sparen und es regnet immer noch durch.
Jetzt habe ich aber festgestellt, das der Wintergarten in meinem Mietvertrag nicht aufgeführt ist, also werde ich hier wohl auch keine Mietminderung vornehmen können.
Also muss ich weiterhin auf meinen Vermieter einreden, bis es endlich dicht ist.

Gruß Samy

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