Winterdienst - Ist der Vermieter zur Bereitstellung von Material für alle Parateien verpflichtet?

14. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Winterdienst - Ist der Vermieter zur Bereitstellung von Material für alle Parateien verpflichtet?

Im Mietvertrag wird nur geregelt, dass jede Mietpartei abwechseln zum Winterdienst und Hausreinigung verpflichtet ist.

Ist der Vermieter zur Bereitstellung der Utensilien und Material für alle Parateien verpflichtet, oder jede Partei für sich auf eigene Kosten ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von icecycle am 14.03.2013 13:37

Ist der Vermieter zur Bereitstellung der Utensilien und Material für alle Parateien verpflichtet, oder jede Partei für sich auf eigene Kosten ?

Der der die Pflicht hat, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Aus Mietrechtslexikon:

Schneeschaufel, Streusalz, Geräte

Der Mieter braucht die zur Schneeräumung erforderlichen Geräte nicht anzuschaffen, dies ist Sache des Vermieters, da solche Werkzeuge Hauszubehör sind. Sollte im Mietvertrag stehen, dass der Mieter Geräte selbst stellen muss, so ist diese Klausel wegen Verstoß gegen das Tranzparenzgebot (§ 307 BGB ) unwirksam. Bisher haben sich die Gerichte damit aber noch nicht beschäftigt. Das Streumaterial (Streusalz) muss der Mieter (wie die Putzmittel für den Treppenputz) nur dann selbst anschaffen und bezahlen, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag steht oder nachträglich so vereinbart wurde (AG Wuppertal WM 82, 114: AG Bochum WM 81, U5, AG******n WM 81, U5 , AG Solingen WM 79, 239). Ist im Mietvertrag keine Regelung darüber getroffen, wer die Kosten für das Streumaterial bezahlt, hat der Mieter aber trotzdem schon über einen längeren Zeitraum das Streumaterial selbst auf eigene Kosten gestellt, kann er sich auf die grundsätzliche bestehende Verpflichtung des Vermieters die Kosten zu übernehmen nur in besonderen Ausnahmefällen berufen (z.B. besonders harter Winter).

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""

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#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

quote:
dies ist Sache des Vermieters, da solche Werkzeuge Hauszubehör sind.

Die Werkzeuge u.a. gehen nämlich immer wieder weg, da jeder Zugriff dazu hat. Und keiner soll gewußt haben wer, was, wie und warum.
Da die Anschaffungskosten sowieso auf die Mieter umgelegt
werden, ist es wohl ideal:
quote:
Der der die Pflicht hat, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

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