Diskussion unter Kollegen - Wer hat recht?
Kollege Nr. 1 wohnt am relativ zentral in einer Kleinstadt. Der Gehweg vor seinem Haus wird also reichlich frequentiert. Die Arbeitszeit des Kollegen ist von 6 Uhr bis 14.30 Uhr. Er erzählt, daß er morgens um 5 Uhr geräumt hat und niemand von ihm verlangen kann, daß er zwischen 6 Uhr und 15 Uhr räumt, weil er ja zu dieser Zeit bei der Arbeit wäre.
Kollege Nr. 2 meint aber, daß er trotzdem dafür verantwortlich sei, daß sein Gehweg auch in der Zeit seiner Abwesenheit sicher begehbar sei. Er müsse also entweder Familienangehörige oder Nachbarn mobilisieren oder jemanden dafür kurzfristig anheuern, damit sein Gehweg nicht Auslöser für Stürze wird.
Der Kollege teilt sich übrigens den Winterdienst mit den übrigen Hausbewohnern und ist nur 2 Monate im Jahr zuständig.
Winterdienst - muss der Gehweg auch in der Zeit der Abwesenheit sicher begehbar sein?
12. Februar 2009
Thema abonnieren
Frage vom 12. Februar 2009 | 20:49
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 4x hilfreich)
Winterdienst - muss der Gehweg auch in der Zeit der Abwesenheit sicher begehbar sein?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. Februar 2009 | 20:51
Von
Status: Lehrling (1930 Beiträge, 405x hilfreich)
Und Kollege 3?
#2
Antwort vom 12. Februar 2009 | 20:56
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 4x hilfreich)
Kollege 3 sitzt hier am Internet.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 12. Februar 2009 | 20:57
Von
Status: Lehrling (1592 Beiträge, 789x hilfreich)
Die Wahrheit liegt - wie meistens - in der Mitte.
#4
Antwort vom 12. Februar 2009 | 21:01
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 4x hilfreich)
Es geht mir nicht um gefühlsmäßige Wahrheitsfindung sondern um konkrete rechtliche Grundlagen. Es geht auch nicht um eine Beschäftigungstherapie für Kollege Nr. 1, sondern darum was passiert, wenn jemand bei Glatteis vor seinem Haus zu Fall kommt und sich verletzt und er mit dem Argument: "Kann nichts dafür, mußte arbeiten" aufwartet.
#5
Antwort vom 12. Februar 2009 | 21:08
Von
Status: Lehrling (1592 Beiträge, 789x hilfreich)
Er braucht zwar nicht stündlich kehren, aber wenn er vertraglich verpflichtet ist, kann er sich mit
quote:
dem Argument: "Kann nichts dafür, mußte arbeiten"
nicht entlasten. Dann muß er eben für eine Vertretung sorgen.
Und jetzt?
Schon
268.292
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
6 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten