Winterdienst - muss der Gehweg auch in der Zeit der Abwesenheit sicher begehbar sein?

12. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Chelesa
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)
Winterdienst - muss der Gehweg auch in der Zeit der Abwesenheit sicher begehbar sein?

Diskussion unter Kollegen - Wer hat recht?

Kollege Nr. 1 wohnt am relativ zentral in einer Kleinstadt. Der Gehweg vor seinem Haus wird also reichlich frequentiert. Die Arbeitszeit des Kollegen ist von 6 Uhr bis 14.30 Uhr. Er erzählt, daß er morgens um 5 Uhr geräumt hat und niemand von ihm verlangen kann, daß er zwischen 6 Uhr und 15 Uhr räumt, weil er ja zu dieser Zeit bei der Arbeit wäre.

Kollege Nr. 2 meint aber, daß er trotzdem dafür verantwortlich sei, daß sein Gehweg auch in der Zeit seiner Abwesenheit sicher begehbar sei. Er müsse also entweder Familienangehörige oder Nachbarn mobilisieren oder jemanden dafür kurzfristig anheuern, damit sein Gehweg nicht Auslöser für Stürze wird.

Der Kollege teilt sich übrigens den Winterdienst mit den übrigen Hausbewohnern und ist nur 2 Monate im Jahr zuständig.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

:kotz: Und Kollege 3? :???:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chelesa
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)

Kollege 3 sitzt hier am Internet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

Die Wahrheit liegt - wie meistens - in der Mitte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chelesa
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)

Es geht mir nicht um gefühlsmäßige Wahrheitsfindung sondern um konkrete rechtliche Grundlagen. Es geht auch nicht um eine Beschäftigungstherapie für Kollege Nr. 1, sondern darum was passiert, wenn jemand bei Glatteis vor seinem Haus zu Fall kommt und sich verletzt und er mit dem Argument: "Kann nichts dafür, mußte arbeiten" aufwartet.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

Er braucht zwar nicht stündlich kehren, aber wenn er vertraglich verpflichtet ist, kann er sich mit

quote:
dem Argument: "Kann nichts dafür, mußte arbeiten"


nicht entlasten. Dann muß er eben für eine Vertretung sorgen.


0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.292 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen