Hallo!
Wie verhält es sich bei folgender Sachlage:
Mieter wohnt mehrere Jahre in einer Wohnung in einem gemischt genutzen Gebäude (Wohnung+Gewerbe).
Nun kommen aufgrund veränderter Umstände Tatsachen ans Licht, welche belegen, dass bislang sämtliche Nebenkostenabrechnungen falsch waren. (Steuern/Versicherungen falsch umgelegt wg dem Gewerbe, Leistungen für Gewerbeheizung als Leistung für Mieterheizung umgelegt etc.)
Der Schaden beläuft sich auf über 2000 Euro. Für den Mieter war das auch mit Einsicht der Rechnungen nicht erkennbar.
Man kann hier den Indizien nach vom vorsätzlichen Handeln des Vermieters ausgehen.
Ist in einem solchen Fall ein Wiederspruch gegen die vergangenen Nebenkostenabrechnungen auch über die gesetzlich angesetzten 12 Monate hinaus noch möglich? Oder sind andere Vorgehensweisen in so einem Fall anzuraten? Anzeige? Klagen?
Danke und LG
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Wiederspruch Ausnahmefall?
11. November 2013
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Frage vom 11. November 2013 | 12:25
Von
Status: Schüler (196 Beiträge, 40x hilfreich)
Wiederspruch Ausnahmefall?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 11. November 2013 | 12:44
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 691x hilfreich)
#2
Antwort vom 11. November 2013 | 13:05
Von
Status: Schüler (196 Beiträge, 40x hilfreich)
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#3
Antwort vom 11. November 2013 | 15:10
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1464x hilfreich)
Ja. Die Frage wäre auch, ob da wirklich was falsch gelaufen ist. Es muß nicht zwingend zwischen Wohnen und Gewerbe unterschieden werden. Das hängt immer von der Art des Gewerbes ab.
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