Wie verhalten: Wohnung nie bezogen - zahlen?

27. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
_sk_
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie verhalten: Wohnung nie bezogen - zahlen?

Hallo,
versuche es kurz zu halten, ohne Wichtiges auszulassen:
Wir habe Ende April eine Wohnung auf einem Betriebsgelände (GmbH ist Gebäudeeigentümer) besichtigt, die noch bewohnt war. Sie sollte bis Ende Mai leergezogen werden (Einrichtung sah auch danach aus). Genaue Auskunft über die Nebenkosten (Aufteilung/Höhe etc.) konnte uns der Vertreter des Vermieters nicht nennen. Auch nicht beim 2. Termin, als wir den Mietvertrag zum 01.08.2010 unterschrieben haben.
Daraufhin haben wir unsere alte Wohnung zum 31.07. gekündigt, da uns der Vertreter des Vermieters (sein kaufm. Leiter der GmbH, der für die GmbH aber nicht vertretungsberechtigt ist) mndl. zugesichert hat, dass wir im Juli umziehen können.
Und nun kam es so: Anfang Juli war die Wohnung immer noch bewohnt. Trotz mehrfacher Nachfrage haben wir keinen Termin, wann die Wohnung frei wird, genannt bekommen. Wir haben es mit der Angst bekommen, weil wir aus der alten Wohnung mussten und haben uns kurzfristig eine neue gesucht und sind dort Ende Juli eingezogen. Den Mietvertrag haben wir gekündigt. Jetzt will der Vermieter 3 Monatskaltmieten plus reduzierte Nebenkostenvorauszahlung. Unter normalen Umständen verständlich. Aber hier sehen wir ein Mitverschulden des Vermieters (Absprachen wurden nicht eingehalten). Leider haben wir die Absprachen nicht schriftlich festgehalten, sah ja anfangs alles gut aus.
Nun schickt uns der kaufm. Leiter Zahlungsaufforderungen/Mahnungen. Wir aber haben doch keinen Mietvertrag mit ihm, sondern mit dem Geschäftsführer/der GmbH. Der kaufm. Ltr. darf die GmbH lt. Handelregister gar nicht vertreten. Muss man auf solche Schreiben überhaupt reagieren (rein rechtlich)?
Mehrfache Versuche der Kontaktaufnahme mit dem GF/Vermieter sind bisher gescheitert, anscheinend will er keinen Gesprächstermin mit uns. Das einzige Schreiben mit seiner Unterschrift ist der Mietvertrag. Rein rechtlich haben wir bisher doch keine wirksame Zahlungsaufforderung bekommen, oder?
Für konstruktive Meinungen sind wir dankbar.

_sk_


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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

quote:
Rein rechtlich haben wir bisher doch keine wirksame Zahlungsaufforderung bekommen, oder?


Davon würde ich nicht ausgehen. Mit 99,9%-iger Wahrscheinlichkeit wurde der kaufm. Leiter der GmbH vom Geschäftsführer dafür bevollmächtigt, Zahlungsaufforderungen im Namen der GmbH schreiben zu dürfen. Dafür reicht eine einfache Vollmacht. Ein Eintrag als Vertretungsbevollächtigter im Handelsregister ist nicht erforderlich.

Abgesehen davon ist eine Zahlungsaufforderung gar nicht notwendig. Die GmbH könnte Dich auch direkt verklagen.

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#3
 Von 
guest-12329.09.2010 13:29:19
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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