Wie soll ich mich verhalten? Wohnung nicht fertig.

8. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.05.2015 21:22:49
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie soll ich mich verhalten? Wohnung nicht fertig.

Hallo ihr Lieben,
Ich habe mich schon im Forum umgeschaut und auch so einiges herausgefunden. Jedoch weiß ich nicht wie ich mich bei meiner Problematik verhalten soll. Ich schildere einfach mal mein Problem und hoffe ihr könnt mir da weiter helfen.
Mein Freund und ich haben im Oktober 2012 eine Wohnung einer Wohnungsgesellschaft besichtigt. Uns wurde gesagt, dass diese vollmodernisiert wird und zum 16.11.2012 fertig wäre. Wir haben einen Mietvertrag unterschrieben, der ab dem 01.12.2012 gilt, Kaution und Miete wurden abgebucht aber die Wohnung ist nicht fertig. Wir hatten einen Übergabetermin am 28.11.2012 und der Hauswart und wir fanden eine halbfertige Wohnung vor. Wir wurden vertröstet und bekamen einen vorläufigen Schlüssel, sodass wir schonmal messen konnten. Bis heute (08.01.2013) ist nichts mehr passiert. Wir rufen jede Woche dort an und werden immer wieder vertröstet. Sie würden sich bei uns melden, Geld bekämen wir zurück und wir könnten ja schonmal da renovieren, wo keine Mängel sind... An tapezieren ist leider nicht zu denken, da alle Räume Mängel aufweisen: fehlende Steckdosen, Löcher in den Wänden, herausgebrochene Ecken, riesige Spalten zwischen Türzargen und Wand etc… In gut 3 Wochen zum 31.01.2013 müssen wir aus der alten Wohnung raus. So langsam geht mir das Popöchen auf Grundeis, da sich dort niemand kümmert. Mein Freund und Bekannte hatten sich zum 01.12.2012 Urlaub/Zeit genommen und bekommen jetzt natürlich keinen Urlaub mehr zum umziehen. D.h. wir können nichts planen, da wir noch nichtmal eine Ansage bekommen, wann wir dort rein können. Meine Möbel vergammeln derweil in der Garage, die neue Küche kommt nächste Woche und muss dann teilweise an Styroporwände montiert werden und ich weiss nicht mehr weiter.
Habe schon herausgefunden, dass der Vermieter in solchen Fällen für Unterkunft für uns und unsere Möbel zahlen muss. Aber wie trete ich denen denn jetzt am besten gegenüber? Muss ich so etwas beantragen, ankündigen etc? Kann ich unter diesen Umständen auch die Wohnung durch eine Firma tapezieren und streichen lassen, da wir beide jetzt wieder beruflich voll eingespannt sind und uns die Zeit fehlt?

Vielen Dank im Voraus :)


-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Möglichkeit 1: andere Wohnung suchen
Möglichkeit 2: mit dem derzeitigen Vermieter sprechen, ob ihr länger drinbleiben könnt. Nach Mietvertragsablauf dann eine Nutzungsentschädigung in Höhe der letzten Miete zahlen. Falls Nachmieter vorhanden sind, haben die Forderungen gegen den Vermieter, die er sich bei Euch wiederholen kann. Diese Forderungen könnt Ihr zwar dann beim neuen Vermieter wiederholen, aber das kann dauern und ist nervig.
Möglichkeit 3: Möbel lagern und in ein Hotel ziehen, die Kosten könnt Ihr Euch beim neuen Vermieter wiederholen, aber ihr müsst in Vorkasse gehen.
Ich würde erst mal zum RA gehen!

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.066 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen