Wie ist das mit der Kündigung/Schimmel

30. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
Janina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie ist das mit der Kündigung/Schimmel

Hallo!

Mein Mann und ich wohnen seit 2 Monaten in einer Wohnung. Letzte Tage ist uns aufgefallen, das wir bei uns im Schlafzimmer eine komplette Seite unterhalb mit Schimmel befallen haben.

Da wir im Februar unser erstes Kind erwarten haben wir natürlich noch ein Kinderzimmer. Doch das ist nicht bewohnbar. Wir haben bis jetzt zwar noch keinen Schimmel gesehen (auch nicht geguckt weil wir nicht wissen wie das ist wenn wir das Zimmer "auseinander" nehmen, ob wir es später wieder renovieren müssen) aber es stinkt bestialisch. Ich habe schon den Teppich neu gelegt und gestrichen. Aber der Geruch geht nicht raus. Ich habe seit über einem Monat das Fenster sperrangelweit geöffnet aber es wird einfach nicht besser... Ich kann dieses Zimmer nicht betreten weil mir dann sofort schlecht wird. Es ist wirklich nicht betretbar.

Mein Mann und ich schlafen nachts schlecht und wachen sehr oft auf (was wir vorher nie hatten) und ich klage über zunehmenden husten und Nachts muss ich wohl ganz schwer atmen.

Nun meine Frage, können wir fristlos kündigen? Schon allein auch weil ich schwanger bin und sich das auf Ungeborene auswirken kann? Ich weis nicht weiter..

Außerdem haben wir als wir eingezogen sind, die Böden erneuert und selbst gelegt (im Mietvertrag ist das auch festgehalten, 50/50 Mieter/Vermieter).
Bekommen wir das Geld zurück? Haben wir da einen Anspruch drauf weil die Böden ja kaum genutzt sind.

Wenn ich irgendwie feuchte Wäsche habe, dann ist die am Nächsten Tag mit Schimmel befallen bzw. wenn das nicht ist, dann stinkt sie moderig.

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen!

LG Janina

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo Jania,

die Gefahren durch Schimmelpilze werden oft, auch oder gerade von den Gerichten (noch) unterschätzt.

In deinem Fall, spricht vieles dafür, dass die Ursachen für die Schimmelpilze in einem Baumangel (Altbefall) liegen.

Daher mein Rat: Vermieter sofort unterrichten, kurze Frist zur Beseitigung setzen. Vorschlagen, dass Wohnraum gern gekündigt wird gegen kleinen Schadensersatz. Mit Beweissicherungsverfahren drohen. Gutachter einschalten üder den örtlichen Mieterverein erfragen oder bei www.schimmelpilze.de nachfragen.

Aber Vorsicht: die Gerichte spielen meist nicht mit und weisen Klagen oftmals ab.

Hallo Hank,

meiner Ansicht nach liegt ein Grundrechtseingriff vor, der sich nur mit der Verhinderung und Aufklärung von Schwerstkriminalität rechtfertigen lassen würde.

Bei Drogendelikten liegt ein solcher Ausnahmefall (in der Regel) nicht vor!

Meine Meinung ist aber nicht Jedermanns Meinung :)

Es geht um das Recht auf informelle Selbstbestimmung, abgeleitet aus Art. 1 und 2 Grundgesetz. Dazu findet man jede Menge im Volkszählungsurteil vom Bundesverfassungsgericht aus 1984, jedenfalls 80er Jahre.


Mit schönen Grüßen


D.P.M. Sevriens
Rechtsanwalt

"Es ist ein Beweis hoher Bildung, die größten Dinge auf die einfache Art zu sagen" (Emerson)

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#2
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Sorry,

wegen Hank, das war ein Versehen und hat hier nichts zu suchen. Hab mich ungeschickt angestellt!

Mit schönen Grüßen


D.P.M. Sevriens
Rechtsanwalt

"Es ist ein Beweis hoher Bildung, die größten Dinge auf die einfache Art zu sagen" (Emerson)

0x Hilfreiche Antwort

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