Wie endgültig ist Das Vorabnahmeprotokoll?

21. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
go490836-21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie endgültig ist Das Vorabnahmeprotokoll?

Hallo zusammen,

wir bewohnen seit 6 Jahren eine Mietwohnung, die einer Wohnhngsgesellschaft gehört.
Nun haben wir gekündigt und der Hausmeister hat eine Vorabnahme gemacht. Laut Protokoll müssen wir nur die Bohrlöcher spachteln und das graue Zimmer, weiß streichen.
Was ist mit den andern Raeumen und Reperaturen? Dazu sagte er nix! Jetzt kam beim Demontieren der Kueche etwas Tapete mit ab. Was machen wir damit? Kann man uns im Nachhinein noch Reperaturen unterstellen? Wir sind etwas überfragt. Über freundliche Hilfestellungen wären wir sehr dankbar

LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Als erstes: Wie haben Sie die Wohnung übernommen und wie kann das im Zweifel nachgewiesen werden?

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#2
 Von 
go490836-21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Die Wohnung war Erstbezug, deswegen wissen wir auch nicht, wie unsere Nachmieter die Wohnung bekommen. Wir sind zun 30.6. raus und die sollen zum 1.7. rein. Deswegen muessen die wahrscheinlich alle Arbeiten machen. In der Vorabnahme steht nichts von tapezieren oder streichen. Bei underem Einzug gab es ein Übergabeprotokoll, wo drin steht, dass es sich um einen Erstbezug handelt

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Natürlich ist ein VORabnahmeprotoll noch nichts verbindliches, denn die Wohnung ist nicht nicht leer und wie der Schaden in der Küche ja auch zeigt können bis zu Übergabe noch Mängel auftreten.

Auch regelt ein solchen Protokoll nur Ansprüche zwischen Vermieter und Mieter und sichert keine Ansprüche oder Abreden mit dem Nachmieter.

Zitat:
In der Vorabnahme steht nichts von tapezieren oder streichen.

Das muss auch nicht im Vorabnahmeprotokoll stehen sondern die Regelungen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen stehen im Mietvertrag. Und es kommt nicht auf die Regelungen anläßlich des Auszuges an sondern auch darauf ob etwas schon vorher hätte durchgeführt werden müssen, also bereits fällig war.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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