Wie Untermietern als Hauptmieter ordentlich kündigen?

7. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Vollgas123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie Untermietern als Hauptmieter ordentlich kündigen?

Hallo liebe Community,

ich bin Hauptmieter einer Wohnung mit 5 Zimmern. Ich habe zu Beginn eins der Zimmer selbst bewohnt,
aktuell aber alle 5 Zimmer komplett möbliert, mit einzelnen Untermietverträgen, in denen 6 Monate Mindestmietdauer vereinbart sind und der Satz "Nach Ablauf der Mindestmietdauer ist das Vertragsverhältniss mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar" steht, vermietet.

Wenn ich nun einen der Untermietder NACH Ablauf der Mindestmietdauer ORDENTLICH kündigen möchte:
1. welche Kündigungsfrist zählt dann ? (4 Wochen wie im Vertrag steht, 2 Wochen bzw. zum 15 zum Ende des Monats , aufgrund der Sonderreglung bei möblierter Untervermietung (wobei ich ja aktuell nicht selbst in der Wohnung wohne) oder die gesetzlichen 3 Monate?

und 2. müsste ich einen Grund angeben?

3. Abgesehen von der Kündigungsfrist:
Gehen wir zb. mal von ordentl. Kündigung wegen geplantem Eigenbedarf aus, bei der 4 wöchigen Frist, die im Vertrag vereinbart ist.
Oder ich würde zum zeitpunkt der Kündigung wieder eins der anderen Zimmer selbst bewohnen,
und müsste demnach ja überhaupt keinen Grund nennen um zum 15. des Monats bzw mit den 4 Wochen zu kündigen:
Die beiden Untermieter, denen ich nach Ablauf der Mindestmietdauer gerne kündigen möchte, leben seit Beginn (ca. seit 3 Monaten) zusammen in dem Zimmer und könnten insofern als "gemeinsamer Haushalt" zählen bzw aufgrund dessen die "Sozialklausel" heranziehen und deswegen ja dann der Kündigung (welcher auch immer) wiedersprechen (lassen).
Könnte ich in diesem Fall das Mietverhältnis dann überhaupt irgendwie ordentlich, erfolgreich kündigen oder müsste ich wirklich warten, bis sie selbstständig ausziehen bzw. mir durch zb. Mietrückstände von mehr als einer Monatsmiete eine fristlose Kündigung ermöglichen würden?

Und: Ich bin ja wie bereits erwähnt Hauptmieter der Wohnung, vermiete allerdings aktuell alle 5 Zimmer einzeln und somit Vermieter für die Untermieter, die alle einen Schlüssel für das jeweilig bewohnte Zimmer haben.
Darf ich nun Küche, Bad und Flur, sprich die Gemeinschaftsräume unangekündigt inspizieren bzw betreten, sollte mal was zu reparieren sein oder ich zum Beispiel einen dem Eigentümer bereits gemeldeten Schaden inspizieren möchte, auch wenn ich aktuell nicht selbst in der Wohnung wohne? (Wenn ich ein Zimmer bewohnen würde, erübrigt sich die Frage natürlich komplett, aber wie ist die Rechtslage im geschilderten Fall genau?)

Vielen Dank bereits im Vorraus!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstehe wohnst Du nicht selbst mit in der Wohnung.

Dann gilt das Mietrecht, vor allem der Mieterschutz, in vollem Umfang.

Heißt Du kannst den Mietern nur aus rechtlich zulässigem Grund kündigen. Kündigungsfrist für dich mindestens 3 Monate, für die Mieter aber die vertraglich vereinbarten 4 Wochen.

Dasselbe gilt wenn Du selbst mit in der Wohnung wohnst, die Zimmer aber unmöbliert vermietet sind. Bei der Konstellation kannst Du den Mietern aber ohne rechtlich zulässigen Grund kündigen. Kündigungsfrist allerdings mindestens 6 Monate.

Sind die Zimmer aber möbliert an jeweils ein Person vermietet und Du wohnst selbst mit in der Wohnung ist der Mieterschutz so gut wie ausgehebelt.
Du kannst den Mietern jederzeit, ohne Grund, kündigen. Allerdings mit der vereinbarten 4wöchigen Frist. Die Mieter können bis 15. des Monats zum Ende desselben Monats kündigen.

Das z. B. Mieterin A die alleine Zimmer A möbliert gemietet hat tatsächlich bei Mieter B in Zimmer B, das ebenfalls möbliert gemietet ist, ist aus meiner Sicht irrelevant.

Hast Du nur die Zimmer vermietet und die anderen Räume lediglich zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung gestellt, darfst Du diese Gemeinschaftsräume jeder Zeit betreten.

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