Widerspruch Eigenbedarf

23. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
OliverB.123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)
Widerspruch Eigenbedarf

Hallo,

ich bin Hausbesitzer und habe meinen Mietern vor einem Monat wegen Eigenbedarf gekündigt. Mein Sohn soll in die Wohnung einziehen, er hat selbst eine Kündigung seiner Wohnung erhalten. Ich habe mit den Mietern gesprochen, zu ihren Gunsten eine längere Frist (7 Monate statt 3) in die Kündigung aufgenommen und ihnen finanzielle Hilfe beim Umzug zugesichert. Die Einbauten (Kamin, Trennwand) bezahle ich ihnen auch. Ich bin auch bei der Wohnungssuche behilflich und habe ihnen mehrere Kontakte vermittelt. Völlig unerwartet erhielt ich am Montag ein Einschreiben vom Anwalt der Mieter (Widerspruch nach §574BGB), in welchem sie die Fortsetzung des Mietverhältnisses fordern (verschiedene Härtefallgründe). Ich war immer zum Dialog bereit, habe Zugeständnisse gemacht und weiß nun nicht, wie der Königsweg bei einem Widerspruch nach §574. Im Netz habe ich gelesen, dass ich ab dem Widerspruch bereits Räumungsklage einreichen sollte. Auch, um den Eigenbedarfsanspruch zu untermauern. Nun bin ich ein umgänglicher Mensch und würde die Sache gern in Güte und ohne Anwalt lösen. Allerdings enden meine wohlwollenden Bemühung nun wahrscheinlich mit diesem "Scharfschuss". Also, wenn einer ein Idee hat wie ich reagieren könnte, wäre ich für Anregungen dankbar.

Vielen Dank im Voraus!
Oliver

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat:
Im Netz habe ich gelesen, dass ich ab dem Widerspruch bereits Räumungsklage einreichen sollte. Auch, um den Eigenbedarfsanspruch zu untermauern.

Das ist richtig.

Die entscheidende Frage ist aber doch jetzt: Sind die angeführten Härtefallgründe nachvollziehbar, glaubwürdig, und als Härtefall anerkannt oder nicht? Wenn sie es nicht sind, war es ein ungeschickter Schachzug vom Anwalt deiner Mieter, den Widerspruch schon so früh einzulegen.

Zitat:
Also, wenn einer ein Idee hat wie ich reagieren könnte, wäre ich für Anregungen dankbar.

Abstandszahlung!

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
OliverB.123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo kathi2008,

danke für die Antwort. Was meinst du mit Abstandszahlung? Der Widerspruch selbst ist ein Mix aus Anzweiflung meiner Gründe, sowie als Härtefall, dass die Familie zur Betreuung des Kindes in der Stadt lebt. Also soll ich auch "scharf" schießen und sofort Klage erheben?

Gruß
Oliver


-- Editiert von OliverB.123 am 23.07.2015 20:44

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Du hast ja den Beweis (Kündigung der Wohnung Deines Sohnes) und der angegeben Grund dürfte als Härtefall nicht durchgehen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat:
Was meinst du mit Abstandszahlung?

Man kann Mietern Geld anbieten, damit sie ausziehen.

Zitat:
Der Widerspruch selbst ist ein Mix aus Anzweiflung meiner Gründe, sowie als Härtefall, dass die Familie zur Betreuung des Kindes in der Stadt lebt.

Deinen Grund für den Eigenbedarf kannst du doch mit dem Kündigungsschreiben deines Sohnes beweisen.
Und was bedeutet "dass die Familie zur Betreuung des Kindes in der Stadt lebt"? Was ist mit dem Kind? Ist es behindert und die Betreuungsanstalt ganz in der Nähe oder was ist da los?

Zitat:
Also soll ich auch "scharf" schießen und sofort Klage erheben?

Kommt darauf an was jetzt mit dem Kind ist, und ob du eine Abstandszahlung anbieten willst oder nicht.

-- Editiert von kathi2008 am 23.07.2015 21:46

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
OliverB.123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)

Das Kind ist nicht behindert, es geht um die Betreuung nach der Schule bei der Oma. Meine konkrete Frage ist eigentlich, wie reagiere ich auf den Widerspruch nach §574 BGB ohne gleich eine Räumungsklage einzureichen?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat:
Das Kind ist nicht behindert, es geht um die Betreuung nach der Schule bei der Oma.

Das ist ganz sicher kein Härtefall.

Zitat:
Meine konkrete Frage ist eigentlich, wie reagiere ich auf den Widerspruch nach §574 BGB ohne gleich eine Räumungsklage einzureichen?

Das habe ich schon verstanden, aber da bleibt dir nur die Möglichkeit eine Abstandssumme anzubieten, bzw. nochmals mit den Mietern zu reden. Rein rechtlich bleibt dir nur die Klage.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
OliverB.123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)

OK, da ich wirklich das offene Gespräch suche und gesucht habe, habe ich das Schreiben als "Kriegserklärung" verstanden. Was meinst du, soll ich ein Schreiben an den Anwalt aufsetzten und fragen, was sie fordern - hinsichtlich kurzzeitiger Verlängerung bzw. Abstandszahlung - oder soll ich fragen, was sie konkret an Geld oder Verlängerung wollen? Eine unbefristete Fortführung des Mietverhältnisses dürfte nach Lektüre verschiedener Quellen ja utopisch sein. Dies müsste wiederum der Anwalt wissen.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von OliverB.123):
Was meinst du, soll ich ein Schreiben an den Anwalt aufsetzten und fragen, was sie fordern - hinsichtlich kurzzeitiger Verlängerung bzw. Abstandszahlung - oder soll ich fragen, was sie konkret an Geld oder Verlängerung wollen?

Vorweg eine Info: Das ist ein Forum, Rechtsberatung kann und darf hier keiner geben. Mein Rat ist damit eher praktischer Natur. Ich würde mit den Mietern reden (und nicht schreiben) und ihnen deutlich machen, dass so eine Räumungsklage und eventueller Schadensersatz sehr teuer sein kann. Allein wenn du aufgrund dieses Schreibens nun einen Anwalt aufsuchst, ist es möglich (aber nicht zwingend), dass dessen Honorar nachher vom Mieter zu zahlen ist. Vielleicht überlegen sie es sich dann anders. Wenn nicht, würde ich empfehlen, tatsächlich einen Anwalt aufzusuchen.Wenn die Mieter anwaltlich vertreten sind, bist du sonst immer im Nachteil.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Vielleicht sollte man auch durchblicken lassen, dass du, wenn die Mieter es jetzt auf "die harte Tour" wissen wollen, dann auch mit deiner Gutmütigkeit am Ende bist und deine ganzen Zugeständnisse zurück nimmst und die Räumungsklage einreichst. Da ihr "Härtefallgrund" eher lächerlich ist, haben sie dann die ganzen Umzugskosten an der Backe, ebenso die beidseitigen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten und müssen sich auch selber um eine neue Wohnung bemühen.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von OliverB.123):
Eine unbefristete Fortführung des Mietverhältnisses dürfte nach Lektüre verschiedener Quellen ja utopisch sein. Dies müsste wiederum der Anwalt wissen.


Dem gegnerischen Anwalt geht es meist ja nicht darum, wie tatsächlich die Chancen sind, sondern Dein Mieter geht zu ihm hin, sagt er soll den Widerspruch einlegen aus diesem oder jenen Grund. Dies tut er dann.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Also für mich das ganz klar. Es kann nur einen Weg geben. Direkt eine Räumungsklage einreichen! Jedes weitere Gespräch den Auszug nur unnötigerweise. Das die Gegenseite bereits einen Anwalt eingeschaltet hat zeigt doch, dass diese nicht bereit sind auszuziehen. Warum sollte man sich als Vermieter nun auf eine Hinhaltetaktik einlassen.
Ab zum Anwalt, der soll den Fall übernehmen und eine Räumungsklage einreichen.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Ich habe mit den Mietern gesprochen, zu ihren Gunsten eine längere Frist (7 Monate statt 3) in die Kündigung aufgenommen und ihnen finanzielle Hilfe beim Umzug zugesichert.


Selbst das hättest Du nicht tun sollen. Die Gegenseite ist zum RA gegangen und der hat Sie beraten, dass wohlmöglich noch mehr rauszuholen ist und da ist er jetzt dabei.
Da die Härtegründe offensichtlich keine sind solltest Du Dir eine fähigen Vermieteranwalt zulegen, die Angebote zurückziehen und Räumungsklage erheben.
Der RA wird wissen was zu tun ist und Dein Mieter könne sich dann mental schon mal auf die spätere Übernahme aller Gerichtskosten und Kosten der Anwälte einstellen.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Sehe ich wie JollyJumper. Wieso Gier auch noch belohnen?

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
OliverB.123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Einschätzungen und Anregungen. Ich habe in der nächsten Woche ein Anwaltstermin. Allerdings habe ich mich über die Kosten einer Räumungsklage informiert. Da ist man ja im vierstelligen Bereich und ich muss die Kosten zunächst tragen. Selbst wenn ich gewinnen würde hege ich Zweifel, dass die Mieter den Prozess und den Anwalt zahlen werden. Ich habe Angst, dass ich dann meinem Geld hinterher klagen muss. Das sind ja dann wieder Kosten! Ich weiß jedenfalls, dass die Mieter viele Schulden haben und deren Zahlungsmoral - auch bei der Miete - nicht gut ist. Ich bin alleinerziehender Vater, habe das Studium und Auslandsaufenthalte meiner beiden Kinder finanziert und kann das Mehrfamilienhaus gerade so halten. Im Moment geht alles für einen Kredit für Heizungsanlage und Dacherneuerung ab. Ein Vorschuss für die Räumungsklage tut mir trotz mittlerem Einkommen schon weh.
Aber vielleicht ist es wirklich so, dass Sie mit dem Schreiben gar keine Verlängerung wollen sondern nur eine Abfindung. Jedenfalls haben sie den Keller schon beräumt und auch aus der Wohnung werden immer mal Kartons abtransportiert. Deshalb hat mich ja der Widerspruch per Anwalt so überrascht. Aber sie müssen ja wissen, dass auf einen Widerspruch gleich eine Räumungsklage folgen kann. Das wäre ja hoch gepokert, wenn sie bereits eine neue Wohnung gefunden haben. Dann hätte ja auch ein Gespräch keinen Zweck bzw. soll ich eh nur mit deren Anwalt kommunizieren. Eine äußerst missliche Lage...

Gruß
Oliver

-- Editiert von OliverB.123 am 24.07.2015 18:58

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
er hat selbst eine Kündigung (Kündigung Mietvertrag durch Mieter ) seiner Wohnung erhalten.
7

So einfach konnte man dem Sohn aber auch nicht kündigen.
Was ist denn der Grund für die Kündigung?

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
OliverB.123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Was ist denn der Grund für die Kündigung?


Eigenbedarf. Die Tochter seines Vermieters möchte mit ihrem Freund zusammenziehen und einen Kinderwunsch realisieren.

Ich habe mich entschlossen, ein Schreiben an den Anwalt aufzusetzen. Darin teile ich mit, dass ich an einer Einigung interessiert bin und ob dies bei seinen Mandanten auch der Fall ist. Konkrete Angebote mache ich aber nicht, da ich eine Art "Güteverhandlung" will. Oder ist so ein Schreiben eher kontraproduktiv, wenn es doch zu einer Klage kommen sollte?

Gruß
Oliver

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von OliverB.123):

Ich habe mich entschlossen, ein Schreiben an den Anwalt aufzusetzen. Darin teile ich mit, dass ich an einer Einigung interessiert bin und ob dies bei seinen Mandanten auch der Fall ist. Konkrete Angebote mache ich aber nicht, da ich eine Art "Güteverhandlung" will. Oder ist so ein Schreiben eher kontraproduktiv, wenn es doch zu einer Klage kommen sollte?


Das halte ich für einen geradezu irrsinnigen Versuch... ohne eigenen Anwalt wird das im besten Fall besten Fall sinnfrei sein.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Eigenbedarf ist ja keine zwingende Sache. Wenn du das Geld für eine Klage derzeit nicht hast, dann muss sich dein Sohn halt selber eine Wohnung suchen.
Anders sähe es aus, wenn die Miete nicht mehr käme. Dann müsstest du handeln bevor noch grösserer Schaden entsteht.

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Eigenbedarf ist ja keine zwingende Sache. Wenn du das Geld für eine Klage derzeit nicht hast, dann muss sich dein Sohn halt selber eine Wohnung suchen.
Anders sähe es aus, wenn die Miete nicht mehr käme. Dann müsstest du handeln bevor noch grösserer Schaden entsteht.

3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
OliverB.123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank für zahlreichen Wortmeldungen! Zusammenfassend kann man sagen, dass ein sofortiges Einreichen einer Räumungsklage der einzig richtige Weg ist auf den Widerspruch zu reagieren. Das Geld für den Vorschuss für Gericht und Anwalt sollte man von Anfang an einplanen, da die Mieter mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit widersprechen. Das Anstreben einer außergerichtlichen gütlichen Lösung kann mir nach dem offiziellen Widerspruch durch einen Anwalt negativ ausgelegt werden und sollte vermieden werden.
Ich nehme meine Anwaltstermin nächste Woche wahr und werden ihn nur für gerichtliche Tätigkeiten, also Einreichen der Klage beauftragen. Schade, dass es im Fall eines Widerspruchs durch den Mieter keine gütliche Einigung mehr geben kann. Ich werde weiterhin berichten. Vielen Dank für die bisherige Unterstützung!

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.047 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen