Whgssuche als Mieter mit Makler - Pflichten Makler

28. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Doro007
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Whgssuche als Mieter mit Makler - Pflichten Makler

Hallo zusammen,

es geht darum, dass es ja leider immer noch so ist, dass die Wohnungsvermittlung fast ausschließlich über Makler läuft und die Maklergebühr vom Mieter zu zahlen ist.

Da ich wohl wieder eine neue Wohnung suchen muss, meine Frage: kann ich mich irgendwie dem Makler gegenüber absichern, dass die Informationen die ich von diesem über die Wohnung erhalte auch richtig sind und den Tatsachen entsprechen? und diesen in die Pflicht nehme fehlende Informationen einzuholen bzw. gibt es auch so etwas wie eine Informationspflicht der Makler über das Mietobjekt? Richtlinien oder oder .....

Hintergrund ist der, dass ich bei meiner letzten Wohnungssuche sehr sehr schlechte Erfahrungen mit Maklern gemacht habe und zwar dahingehend dass diese einfach schlecht und unzureichend über das Objekt informiert waren und nicht bereit waren noch ergänzende Informationen beim Eigentümer einzuholen, nach dem Motto "ich vermittle" nur.

Ich erhielt oft als Antwort: dass weiss ich nicht, dass kann ich Ihnen nicht sagen und es kam kein einziges Mal die Antwort: dass weiss ich zwar nicht aber ich kann mich gerne erkundigen und die Information nachreichen = das wäre dann "echter" Service.

Bei meiner aktuellen Wohnung war es dann so, dass ich Falschauskünfte erhielt. Hätte ich korrekte Informationen bekommen, hätte ich die Wohnung nie genommen.

Ich habe schon mal im Internet recherchiert, bin aber nicht wirklich fündig geworden.

Vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp geben wo ich mich erkundigen kann oder wie Ihre Erfahrungen oder Vorgehensweisen bei der Wohnungssuche über Makler ist.

Vielen lieben Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Makler ist nicht gleich Makler.
Mach dich mal schlau, was ein "umfassender Makler" für Leistungen erbringt und was ein "nur" Nachweismakler braucht um seine Provision zu verdienen.
Lies dessen AGB's und vereinbar entsprechendes.

-----------------
"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Man schaut eventuell mal in Bewertungsportalen nach, was diese Makler so für Beurteilungen haben.


Man schreibt alle Bedingungen die der Makler erfüllen soll auf ein Blatt Papier und schaut sich die Maklerverträge auf Übereinstimmung an.

Alternativ arbeitet man die Bedingungen in den Maklervertrag ein.



Und es könnte sein, das man realisieren muss, das - je nach Bedingung - eventuell kein Makler Interesse an solchen Kunden hat ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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