Whg untervermietet

13. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
tiffie
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)
Whg untervermietet

Ich bin letztes Jahr im Ausland gewesen und habe meine Whg untervermietet. Meine Whg ist eine Nichtraucher Whg und meine Mieterin raucht nicht. Nach kurzer Zeit habe ich dann erfahren, das von meiner Mieterin der Mann mit eingezogen ist. Nun stehen die Mieter kurz vor ihrem Auszug und ich habe mir die Whg angesehen und musste feststellen, das die Whg total zugequalmt ist. Nun habe ich die Mieter aufgefordert, die Whg zu streichen, da mir versichert wurde, das in der Whg nicht geraucht wird. Auch habe ich einen Vertrag mit meiner Mieterin, das sie die Whg so zu verlassen hat, wie sie sie vorgefunden hat.
Meine Frage: Kann ich verlangen, das sie die Whg streichen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.02.2011 08:24:42
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Kann ich verlangen, das sie die Whg streichen?

Verlangen kannst Du alles Mögliche; durchsetzen wirst Du es nicht können.



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#3
 Von 
Peer123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielleicht hilft dir dieses Urteil weiter:

http://www.jurablogs.com/de/bgh-rauchen-in-mietwohnungen-kann-vertragswidrig-sein

In deinem Fall ist ist natürlich die Frage zu klären, ob nach der kurzen Zeit tatsächlich das Rauchen "über den vertragsgemäßen Gebrauch" hinaus ging.


quote:
Nach kurzer Zeit habe ich dann erfahren, das von meiner Mieterin der Mann mit eingezogen ist.

War das im Mietvertrag von vorne rein vereinbart, dass 2 Personen dort wohnen werden? Die Höhe der anfallenden Nebenkosten spielt bei der Anzahl der dort wohnenden Personen nämlich eine wichtige Rolle.
Nicht, dass du am Ende noch an deinen Vermieter eine saftige Nebenkostennachzahlung leisten musst und darauf sitzen bleibst.



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#4
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
War das im Mietvertrag von vorne rein vereinbart, dass 2 Personen dort wohnen werden?


Und wenn nicht, welches Gericht willst Du davon überzeugen, dass die Mieterin ihren Mann nicht in die Wohnung lassen darf :???:

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#5
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ein generelles Rauchverbot wäre Sittenwidrig und unwirksam <hr size=1 noshade>


Es ist doch immer wieder erschreckend, welche Willkür der § 138 I BGB den Gerichten ermöglicht

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#6
 Von 
tiffie
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich will gar nichts verbieten, möchte aber wissen ob die Mieter dann in der Pflicht sind, streichen zu müssen?
In dem Vertrag steht, das sie die Whg so hinterlassen müssen, wie sie sie vor gefunden haben. Und zugequalmt habe ich sie als Nichtraucher sicher nicht hinterlassen!!!!
Es war nie abgesprochen das die Mieter dort zu zweit einziehen

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Peer123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat:
Und wenn nicht, welches Gericht willst Du davon überzeugen, dass die Mieterin ihren Mann nicht in die Wohnung lassen darf


Zwischen "reinlassen" (also z.B. ein Besuch mit ein paar Übernachtungen) und einem Einzug besteht ein gravierender Unterschied. Der TE hat hier was von "eingezogen" erwähnt.



-- Editiert am 13.02.2011 20:22

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#8
 Von 
tiffie
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, der Mann ist da direkt miteingezogen und nun gibts Ärger, da die sich weigern zu streichen.
Aber wie bitte sonst bekomm ich den eeckelhaften Gestank aus der Whg?

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Peer123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Ja, der Mann ist da direkt miteingezogen und nun gibts Ärger, da die sich weigern zu streichen.
Aber wie bitte sonst bekomm ich den eeckelhaften Gestank aus der Whg?


Das Rauchen kannst du nicht verbieten. Selbst wenn es eine Klausel im Vertrag gäbe, die das Rauchen in der Mietwohnungen verbietet, wäre die meines Wissens nach unwirksam. Alleding beziehe ich mich auch "normale" Mietverhältnisse. Ob es da vielleicht Unterschiede bei Untervermietung gibt, kann ich nicht sagen.
Die Frage, ob das Maß deren Rauchens innerhalb des vertragsmäßigen Gebrauches der Mietsache liegt und die renovieren müssen, kann wohl nur ein Anwalt bzw. im letzten Zug ein Gericht klären.
Doch ich würde erst mal alles versuchen dass so zu klären und wenn die am Ende doch stur bleiben kannst du dir ja überlegen, ob du einen Anwalt hinzuziehst, insofern sich das für dich finanziell überhaupt noch rechnet.
Hattest du dir denn für die zeitliche Untervermietung eine Kaution geben lassen?






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#10
 Von 
guest-12314.02.2011 16:34:39
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Peer123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das Rauchen kannst du nicht verbieten.

Vertraglich könnte man das schon ausschließen. <hr size=1 noshade>


Das ist fraglich.

Rauchen ist in der Wohnung, dem Zentrum der Lebensgestaltung, erlaubt (LG Köln 9 S 188/98 ; LG Paterborn 1 S 2/00 ).


Ein Mieter muss bei Abschluss des Mietvertrages nicht angeben, dass er Raucher ist. Der Vermieter muss auch Raucher in die Wohnung ziehen lassen. Ein Rauchverbot ist unwirksam (AG Albstadt 1 C 288/92 ).



Doch das spielt ja im Moment nicht die Hauptrolle, da die Wohnung ja bereits zugequalmt wurde und es jetzt um den aus Sicht des TE enstandenen Schaden geht.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Mieter in der angemieteten Wohnung rauchen darf und der Vermieter aus diesem Grund heraus keinen Schadenersatz geltend machen kann (Az. VIII ZR 124 / 05). Ausnahmen könnten nur bei einem exzessiven Rauchen geboten sein, wenn bereits nach kurzer Mietdauer ein erheblicher Renovierungsbedarf entsteht oder die Wohnung sogar in ihrer Sub-stanz geschädigt wird.


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