Whg. Übergabe Protokoll

2. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
froschauge
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Whg. Übergabe Protokoll

Habe mit Hausmeister nach Auszug ein Übergabeprotokoll gemacht in dem die Malerarbeiten im Flur bemägelt wurden
Jetzt kam Post vom Vermieter das er ein
Maler beauftragt hat die ganze Whg.zu streichen.Im Protokoll wurde nur der Flur beanstandet.Welche Rechtsgrundlage hat so ein Überg.Protokoll.Können nach übergabe noch weitere Mängel beanstandet werden.

-- Editier von froschauge am 02.07.2015 21:08

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat:
Welche Rechtsgrundlage hat so ein Überg.Protokoll.Können nach übergabe noch weitere Mängel beanstandet werden.

Einem Übergabeprotokoll kommt ein recht hoher Beweiswert zu, aber auch danach können noch Mängel beanstandet werden. Was nicht bedeutet, dass die Forderungen des Vermieters berechtigt sind. Um das einzuschätzen, fehlen die Informationen. Wann bist du ausgezogen und wann kamen die Forderungen, was stand wortwörtlich im Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen und was stand wortwörtlich im Übergabeprotokoll? Wurdet ihr vom Vermieter aufgefordert, die Malerarbeiten durchzuführen? Wie wurde die Wohnung bei eurem Einzug übergeben?

Die Antworten auf die Fragen können helfen, um eine Einschätzung zur Rechtmäßigkeit der Forderungen abzugeben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat:
Welche Rechtsgrundlage hat so ein Überg.Protokoll.

Das man einen Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt X festhält,üblicherweise bezogen auf sichtbare Mängel



Zitat:
Können nach übergabe noch weitere Mängel beanstandet werden.

Selbstverständlich, z.B versteckte Mängel

Kommt aber auch stark auf die Inhalte und Formulierungen an.



Was hat Dich veranlasst die Mängel nicht zu beseititgen?
Was für Mängel sind das genau?
Sind die Klauseln für die Schönheitsreparaturen und Auszugsrenovierung gültig?
Hat der Vermieter die beseitigung der Mängel angemahnt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen