Wer zahlt die Folgeschäden nach Schimmelbefall?

17. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Gunilla
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer zahlt die Folgeschäden nach Schimmelbefall?

Hallo!
Wir hatten an der Außenwand unseres Schlafzimmers Schimmel, den der Vermieter auch sofort beseitigen ließ. Ursache ist eine schlecht isolierte Wand in einem alten Haus.
Leider war unser Kleiderschrank bereits von der Rückseite völlig verschimmelt, die Rückwände haben wir ausgetauscht.
Alles, was sich im Schrank befand muß nun gewaschen, zum Teil entsorgt oder chemisch gereinigt werden. Das ist nicht nur viel Arbeit, sondern kostet auch Einiges: vor allem die Reinigungskosten, spezielle Waschmittel, Strom, Wasser.
Vieles ließ sich gar nicht mehr retten, weil es einfach zu eklig war.
Meine Frage ist nun: müßte diese Kosten nicht die Haftpflichtversicherung des Vermieters bezahlen?
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße, Gunilla!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Das siehst Du ganz richtig, in diesem Fall ist der Vermieter haftpflichtig, unabhängig davon ob er dafür eine Versicherung hat oder nicht.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Hi!

Die Mängel muß der Vermieter auf jeden Fall abstellen - hat er ja auch gemacht.

Den Schaden des Mieters durch den Mangel hat der Vermieter jedoch nur dann zu ersetzen, wenn er den Mangel zu vertreten hat (§ 536a Absatz 1 BGB ). Vertreten muß der Vermieter Vorsatz und Fahrlässigkeit (§ 276 BGB ).

Sollte der Vermieter den Mangel unverzüglich nach der Mängelanzeige durch den Mieter beseitigt haben, so muß er den Schaden m.E. nicht ersetzen.


Gruß
Harry!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16826x hilfreich)

@harry2000
Nach § 536a BGB haftet der Vermieter auch, wenn der Mangel bereits bei Vertragsabschluss vorhanden war. Das ist u.U. in diesem Fall gegeben, da sich ja an dem Umstand, dass die Wand nicht isoliert ist, während der Mietdauer wohl nichts geändert hat.

Eine Haftung des Vermieters aus diesem Grund müsste allerdings aufgrund der genauen Umstände geprüft werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Wende dich an deine Hausratsversicherung. Vielleicht gibt es da eine Möglichkeit auf Kulanzbasis.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gunilla
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Vielen Dank für die Antworten.
Mit meiner Versicherung habe ich schon gesprochen, dort wurde mir gesagt, dass wenn überhaupt die Haftpflicht des Vermieters verantwortlich wäre.
Ich werde ihn mal darauf ansprechen...
Viele Grüße, Susanne!

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