Hallo,
einem Mieter ist beim Hochziehen des Rollladens der Rollladen gerissen und lässt sich nun nicht mehr öffnen.
Nun meine Frage, wer zahlt:
Vermieter
Mieter (durch Kleinreparatur)
Haftpflichtversicherung des Mieters (der Schaden ist dem Mieter ja beim Hochziehen passiert).
Es gibt im Mietvertrag
die Kleinreparaturregelung.
Danke und Grüße
Janine04
Wer zahlt: Vermieter, Mieter, Versicherung?
19. April 2017
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Frage vom 19. April 2017 | 12:16
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 9x hilfreich)
Wer zahlt: Vermieter, Mieter, Versicherung?
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#1
Antwort vom 19. April 2017 | 12:59
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatMieter (durch Kleinreparatur) :
Ja, dürfte darauf hinauslaufen. Die Haftpflicht bemühen macht bei sowas in der Regel keinen Sinn. Zumindest nicht, wenn man eine Selbstbeteiligung vereinbart hat.
#2
Antwort vom 19. April 2017 | 13:12
Von
Status: Unparteiischer (9871 Beiträge, 4478x hilfreich)
Die Haftpflichtversicherung des Mieters zahlt maximal dann, wenn den Mieter ein Verschulden trifft. Das sehe ich jedoch nicht, solange der Mieter ganz normal das Ding benutzt hat. Bleibt also eine Kleinreparaturenklausel übrig. Dazu muss der Vermieter erstmal die Reparatur beauftragen und gegenüber dem Handwerker bezahlen. Sollte der Betrag von der Kleinreparaturenklausel abgedeckt sein und sollte diese auch noch gültig sein, kann er sich die Kosten dann vom Mieter wiederholen.
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#3
Antwort vom 19. April 2017 | 13:14
Von
Status: Student (2464 Beiträge, 639x hilfreich)
guck mal hier: http://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/ist-ein-defekter-rollladen-oder-rollladengurt-eine-kleinreparatur/
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