Wir sind seit kurzem Eigentümer eines Grundstücks. Auf diesem steht ein altes Haus, das bewohnt ist. Das Haus ist über 70 Jahre alt und ist ziemlich baufällig. Ist eine Kündigung des Mietverhältnisses auf Grund der Bausubstanz möglich? Wer stellt eine mögliche Unbewohnbarkeit fest? Wie sieht es aus mit der Haftung? Ich danke für jeden Hinweis!
-- Editiert von stefan637 am 21.11.2004 12:13:17
-- Editiert von stefan637 am 21.11.2004 12:13:49
Wer stellt Unbewohnbarkeit fest??
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zunächst einmal ist es Sache des Vermieters, den Mietvertrag zu erfüllen und dem Mieter die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung zu stellen bzw. die erforderlichen Instandhaltungsarbeiten auf seine Kosten vorzunehmen. Wenn er das nicht kann oder nicht will, kann der Mieter die Miete angemessen kürzen und in schwerwiegenden Fällen (Unbewohnbarkeit) sogar eine fristlose Kündigung aussprechen sowie Schadensersatz (Umzugskosten etc.) vom Vermieter verlangen.
Wenn das Bau- oder Ordnungsamt die Wohnung wegen akuter Gefahren (z.B. Einsturzgefahr) sperrt, gilt das gleiche.
Eventuell (Instandsetzung nicht mehr möglich oder Kosten stehen in keinerlei vernünftigem Verhältnis mehr zum Wert) könnte eine fristgemäße Kündigung wegen mangelnder wirtschaftlicher Verwertbarkeit in Frage kommen - wobei dies alles im Streitfall erst einmal nachgewiesen werden muß.
Das Vernünftigste dürfte sein, sich mit dem Mieter gegen Zahlung einer Abfindung auf eine Aufhebung des Mietvertrages zu einigen, wenn etwa ein Abriß und Neubau geplant ist.
Schließlich noch: bei einer versuchten Verwertungskündigung kurz nach Erwerb der Immobilie wird sich der Erwerber außerdem vorhalten lassen müssen, daß ihm dieser Zustand sicherlich schon vor dem Kauf genau bekannt war.
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