Welche Änderungen auf dem Grundstück ohne Absprachung des Vermieters ?

15. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
axxx123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)
Welche Änderungen auf dem Grundstück ohne Absprachung des Vermieters ?

Guten Abend,

A ist Mieter in einem Reihenhaus. Neben des Hauses von A, gibt es noch einige andere Reihenhäuser.
Die Grundstücke wurden jedoch nicht "getrennt", das heißt es gibt keine Zäune, Hecken oder ähnliches.
Die Vertretung des Vermieters sagten, dass der Bau von Zäunen und Hecken nicht genehmigt werden würde.

Im Mietvertrag ist nicht explizit geregelt, was genau der Mieter anbauen kann. Dem Mietvertrag liegt jedoch eine Hausordnung an, wo etwas zum Garten geregelt ist. Diese Hausordnung wurde jedoch nicht unterschrieben, da die Unterschrift am Ende des Mietvertrages abgegeben wurde. Erst die Seiten dahinter folgt die Hausordnung.

In der Hausordnung ist geregt, dass das anbauen von Pflanzen möglich ist. Dichte Pflanzen dürfen an der Parzellengrenze nicht die Wuchshöhe von 1,00m überschreiten, weniger dichte Pflanzen dürfen maximal 1,40m sein.

A würde sich gerne ein wenig von den Nachbarn abgrenzen, da diese auch öfter das Grundstück des A betreten und auch Haustiere, wie Katzen und Hunde besitzen.

Das Problem ist nun, "Pflanzen" ist ein weit definierbarer Begriff. Was kann man darunter verstehen, was darf A in seinen Garten Pflanzen ? Sind kleinere Bäume erlaubt oder sind alle Bäume genehmigungspflichtig ? Welche "Pflanzen" könnte A ohne Absprache des Vermieters einpflanzen ?

Darf A möglicherweise auch was anderes als Pflanzen zur Abgrenzung nutzen ?
Ist die Vorgabe der maximalen Wuchshöhe des Vermieters wirksam ?

Vielen Dank

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von axxx123):
Was kann man darunter verstehen, was darf A in seinen Garten Pflanzen ?

Brombeerhecke und Feuerdorn sind Pflanzen, Bäume eher nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
axxx123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von axxx123):
Was kann man darunter verstehen, was darf A in seinen Garten Pflanzen ?

Brombeerhecke und Feuerdorn sind Pflanzen, Bäume eher nicht.


Sind diese nicht als Hecken zu sehen ?

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von axxx123):
Sind diese nicht als Hecken zu sehen ?


Pflanzen-Hecke

Kirschlorbeer wird auch immer gern genommen. Ja der Vermieter darf hier vorschreiben, weil auch er sich einer Regelung unterwerfenmuss, die ist von Land zu Land verschieden.

Wie wäre es denn, wenn Sie Ihrem VM von dem bestehenden Problem berichten und gemeinsam mit ihm was planen? Das beugt böse Überraschungen vor.

Nachtrag: Wenn im MV steht, dass die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages ist, und diese auch noch dem Mietvertrag beigeheftet ist, dann gilt sie selbstverständlich.

-- Editiert von AltesHaus am 15.01.2018 22:03

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Die mietvertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich Anpflanzungen sind natürlich einzuhalten.

Abgesehen davon halte ich den Plan, "seine" Parzelle vor Betreten durch Anpflanzungen zu schützen bei einem Reihenhausgrundstück, das ja i.A. nur 5-6 Meter Breite hat, für absolut ungeeignet.
Zuerst brauchen die Anpflanzungen Zeit (mehrere Jahre) bis sie den gewünschten Zweck erfüllen, später kommt man dann mit dem Zurückschneiden und Schnittgut-Entsorgen gar nicht mehr nach.
Außerdem wächst alles ja nicht nur in die Höhe sondern auch in die Breite - bei nur 1,50 Meter Hecken-Tiefe (inklusive Grenzabständen) bleiben dann ja nur noch maximal 2-3 Meter für den eigenen "Handtuch-Garten".
Brombeeren, Feuerdorn, Kirschlorbeer und alles andere Starkwüchsige, Ausufernde und Stachelige möchte ich auf einem Reihenhausgrundstück auch nicht gerne in Zaum halten wollen - vielleicht hat sowas der Vermieter sogar schon erlebt oder vorausgesehen und deswegen im Mietvertrag bereits entsprechend vorgebeugt

Wenn es nur um das Ausgrenzen der Nachbarn und fremder Hunde/Katzen geht, dann eignet sich m.E. so ein mobiler Schafzaun ganz prima
gerade in der Elektroausführung sehr effektiv gegen fremde Hunde/Katzen :devil:
(wobei das in einer engen Reihenhaussiedling ja auch nicht ganz unproblematisch ist, gerade wenn da auch Kinder "herumsträunen" )

Zitat (von AltesHaus):
Wie wäre es denn, wenn Sie Ihrem VM von dem bestehenden Problem berichten und gemeinsam mit ihm was planen? Das beugt böse Überraschungen vor.
das dürfte wirklich das Vernünftigste sein

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
axxx123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Dass Reihenhäuser in der Regel kleine Gärten haben, stimmt. Das Reihenhaus des A ist jedoch das letzte Haus und befindet sich somit am Rand. Die Fläche des Gartens beläuft sich auf ca 200qm. Also Platzmangel wäre wohl dadurch nicht da

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#6
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Eine Grenzbepflanzung loest aber nicht das tierische Besucherthema.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
gerade in der Elektroausführung sehr effektiv gegen fremde Hunde/Katzen :devil:
(wobei das in einer engen Reihenhaussiedling ja auch nicht ganz unproblematisch ist, gerade wenn da auch Kinder "herumsträunen" )


JA klar, das kommt immer gut, geraqde wenn mal kleine Kinder zu Besuch beim Nachbarn sind, das macht wirklich Sinn da mit Strom zu arbeiten ... (Ironiemodus aus)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
axxx123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Eine Begrenzung mit einer kleinen Hecke würde wohl doch dazu führen, dass Tiere nicht mehr so leicht auf das Grundstück spazieren können. In den letzten Tagen haben auch andere Mieter der Häuser Bäume gepflanzt, dies haben sie auch ohne Genehmigung des Vermieters getan. Bisher kam auch nichts vom Vermieter. Die Mieter wollen sich nur an die vorgabe der Wuchshöhe halten.

Des Weiteren hat A einen 3 jährigen Sohn, der an einer Katzenallergie hat. Der Sohn muss nicht einmal mit der Katze selbst in Kontakt treten. Dieser hatte schon vor ein paar Wochen aufgrund einer Katze einen Ausschlag am Rücken, dies wurde vom Kinderarzt diagnostiziert. Auf Grund dessen könnte eine Begrenzung dieses Problem wohl beheben oder weitgehend hindern, außerdem könnte man ein ärztliches Gutachten dem Vermieter gegebenenfalls vorlegen, die den Bau einer Grenze begründet.

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#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Sie sind dazu optimistisch. Selbst dichte Hecken halten Haustiere und Nachbars Tiere nicht vom Betreten des Gartens ab. Wir hatten eine richtig dicke Hecke, trotzdem kam von Enten über Katzen bis hin zum Hund der Nachbarn alles durch. Vielleicht nicht beim ersten und nicht beim zweiten Mal, aber Tiere sind da sehr beharrlich. Und wenn irgendetwas in Ihrem Garten interessant genug ist, dann können Sie darauf bauen, dass die Nachbars Tiere sie besuchen werden.

Ziehen Sie einen stabilen Zaun ohne Zwischenräume, also auch keinen Jägerzaun, der hoch genug ist, der hält wenigstens schon mal die Nachbarshunde ab.

Sollte ihr Sohn aber so hochgradig allergisch sein, dass sozusagen schon der Anblick einer Katze zu Reaktionen führt, dann sollten Sie baldmöglichst mit einer Desensibilisierung anfangen. Sie werden es schlicht und ergreifend nicht schaffen, alle Katzen von ihrem Grundstück fernzuhalten. Katzen genügt das kleinste Loch im Zaun, um durch- oder drüber zu kommen, eine Hecke ist, egal was für eine, null Problem.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Kleine Zwischenfrage: Ist der Garten überhaupt teil des Mietvertrags? Oder handelt es sich eventuell um einen Gemeinschaftsgarten der von allen Mietparteien gleichermaßen genutzt werden darf.
Die Tatsache, dass der Eigentümer keine Grenzbebauung oder Bepflanzung zulässt klingt eher nach Gemeinschaftsgarten.

Gibt es einen m² genau benannten Gartenanteil der ausschließlich von Euch genutzt werden darf und so auch im Mietvertrag festgehalten ist?

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