In unserer Wohnung sind sowohl seit langem Kalt- als auch Warmwasserzähler
vorhanden.
Schon mehrmals habe ich den Vermieter angemahnt nach Verbrauch abzurechnen. Trotzdem wurde und wird wieder nach Wohnfläche abgerechnet.
Stehen mir 15% Kürzung nach Heizkostenverordnung bei Warmwasser zu?
Was ist mit der Kaltwasserabrechnung?
Danke...
Wasserzähler - Stehen mir 15% Kürzung nach Heizkostenverordnung bei Warmwasser zu?
10. August 2004
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Frage vom 10. August 2004 | 06:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserzähler - Stehen mir 15% Kürzung nach Heizkostenverordnung bei Warmwasser zu?
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#1
Antwort vom 10. August 2004 | 23:07
Von
Status: Schüler (302 Beiträge, 102x hilfreich)
Hallo Tam 999
Falls die Zähler wirklich ihre ganze Gebrauch decket, können Sie eigenständig die NK Abrechnung korrigieren, Falls nötig (wie immer) RA oder DMB.
Cats
Und jetzt?
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