Wasseruhren in fremder Wohnung

17. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Tiger63
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasseruhren in fremder Wohnung

Hallo,

habe ziemlich viele Probleme mit meiner Wohnung und hoffe das mir hier vielleicht jemand helfen kann.

Seit etwa 3 Jahren haben wir regelmäßig eine enorme Nachzahlung. Obwohl wir Vorauszahlungen leisten (75 € monatlich), kommt jedes Jahr eine Nachforderung in Höhe von durchschnittlich von 1500€. Obwohl wir schon sehr sparsam sind, erhöht sich unser Wasserverbrauch ins unermeßliche. Z.B. letztes Jahr hatten wir einen Wasserverbrauch in der Küche von ca. 5,6 qm. Dieses Jahr haben wir bis jetzt schon einen Verbrauch in der Küche von 12,5 qm. Da kann doch etwas nicht stimmen. Wir haben 3 Jahren eine Spülmaschine, die max. 1 mal am Tag läuft. Wie kann sich der Verbrauch um mehr als das doppelte erhöhen. Wir vermuten das unsere Wasseruhren nicht richtig laufen oder das eventl. mehrere Mietparteien ihr Wasserverbrauch über unsere Wasseruhren laufen lassen. Allerdings ist das so, dass die Wasseruhr für die Küche zwar in unserer Wohnung ist, aber die Wasseruhren für das Badezimmer in der Wohnung unter uns ist. Ist das überhaupt rechtlich gesehen zulässig. So haben wir ja unter dem Jahr überhaupt keine Möglichkeit unseren Wasserverbrauch zu überprüfen. Mit dem Vermieter können wir nicht sprechen, da er sich zum größten Teil des Jahres auf Mallorca befindet. Aber das ist ja nicht das einzige. Die Heizung funktioniert auch nur teilweise. Obwohl auf Höchststufe, ist in unserer Wohnung die Temperatur nur auf 18 Grad. Außerdem muß ich die Heizkörper täglich entlüften damit es wenigstens etwas warm wird. Dann funktionieren weder die Rolläden, noch schließen die Fenster richtig. Unsere Terassentüre schließt auch nicht richtig, so dass es immer zieht. Wie können wir uns dagegen wehren? Mietminderung? Und wie könne wir unseren tatsächlichen Wasserverbrauch kontrollieren?

Für alle Hilfe vielen Dank!
Holger

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

fake?

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Das sind ja viele Fragen auf einmal... aber um mal wo anzufangen:

- 75 Euro Vorauszahlungen sind tatsächlich sehr wenig, sodaß mit Nachzahlungen zu rechnen war.

> Warum habt ihr eure Vorauszahlung z.B. nicht nach der letzten Abrechnung angepasst?

> Wie groß ist eure Wohnung?

- Wasseruhren, die nicht richtig laufen, zählen zu wenig - niemals zu viel
> Es gibt aber auch hier Richtwerte
> Wie hoch war euer Gesamt-Wasserverbrauch der letzten Jahre - jeweils pro Jahr und bei wieviel Personen?

- Die Lage der Wasseruhren darf der Vermieter (noch immer) selbst bestimmen.

- Eine Geschirrspülmaschine kann zwischen 18 LIter (neueres Sparmodell) und 60 Liter (altes Gerät) verbrauchen.
z.B. 40Ltr * 365Tage = 14,6m³ Wasser !!

- Heizkörper täglich entlüften deutet auf einen Schaden hin
> sofort dem Vermieter melden (Mängelanzeigepflicht!)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tiger63
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Lolle,

also mal ganz von vorne. Die Wohnung hat eine Größe von 120 qm, dabei sind allerdings 1 große Terasse und 2 Balkone mit eingerechnet.

Aufgrund von finanziellen Einnahmen konnten wir nicht mehr vorauszahlen. Allerdings steigt unser Wasserverbrauch immer höher bei gleichbleibendem Verbrauch bzw. niedrigerem Verbrauch. Wir sind 4 Personen (2 Erw. + 2 Kinder).

Hier einmal die Wasserverbrauchsdaten der letzten 2 Jahre:
Abrechnungszeitraum 01.11.02 bis 31.10.03
Verbrauchskosten: 115,14 m3 für Warmwasser
Verbrauchskosten: 184,86 m3 für Kaltwasser + Kanal
Abrechnungszeitraum 01.11.03 bis 31.10.04
Verbrauchskosten: 103,38 m3 für Warmwasser
Verbrauchskosten: 205,62 m3 für Kaltwasser + Kanal

Abgerechnet wird über Techem.

Ok, wir haben eine etwas ältere Spülmaschine, aber die ist dort schon einige Jahre.

Dann legt unser Vermieter auch noch diverse Sachen um. Und zwar:
Landesbrandversicherung, Kaminkehrer, Dienstleistung Geräte Techem.
Darf er das ohne uns vorher darüber zu informieren? Im Mietvertrag steht nichts darüber.

Wegen der Heizung, habe ich ihm schon schriftlich und auch mündlich mitgeteilt, dass da etwas nicht stimmt. Seine Antwort, dass war schon früher so und er kann es auch nicht ändern. Seine Tochter meinte einmal, wenn es uns ja nicht passt, können wir ja ausziehen. Das hätten wir ja auch schon längst, aber meine Frau hat eine Arbeitsstelle die in der Nähe ist.

Hoffe Du kannst mit unseren Angaben etwas mehr anfangen.

Wie sieht es mit Mietminderung aus, wenn der Vermieter weiter auf Stur schaltet? Raumtemperatur im Winter von max. 18 Grad bei eingeschalteter Heizung ist ja nicht gerade gesund.

Holger

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#4
 Von 
Tiger63
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach so, hatte ich noch vergessen. Seit 1.1.05 zahlen wir 141 Euro im vorraus. Allerdings befürchten wir, dass trotzdem wieder eine Nachforderung auf uns zu kommt. Im Moment zahlen wir ja 650€ Miete (warm).

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#5
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Grundsätzlich:

1) Wenn Wasser nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet wird (nur für Warmwasser vorgeschrieben), muß auch sichergestellt sein, daß nur der Verbrauch einer Wohnung erfaßt wird - wo auch immer der Zähler sich befindet.

2) Wasserzähler müssen nach 5 Jahren (Warmwasser) oder 6 Jahren (Kaltwasser) nachgeeicht oder ausgetauscht werden, ansonsten sind sie nicht mehr gültig geeicht. Ein Blick auf die Eichplakette dürfte ratsam sein.

3) Kosten für die Hausversicherung, Schornsteinfeger oder Meßgeräteablesung sind im Grundsatz zwar als Betriebskosten umlagefähig. Das muß allerdings auch im konkreten Mietvertrag vereinbart worden sein.

4) Wegen Wohnungsmängeln besteht vom Grundsatz her eine Minderungsmöglichkeit.

5) Da hier einige Probleme zusammenkommen und der Vermieter nicht besonders gesprächsbereit zu sein scheint, dürfte die Einschaltung professioneller Hilfe (Mieterverein oder Anwalt) der beste Weg sein.

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