Wasserschaden/Rechte/Pflichten/Sonderkündigungsrecht

2. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
sweb6
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden/Rechte/Pflichten/Sonderkündigungsrecht

ich bin vor ca. 2 jahren in eine moderne mietwohnung gezogen.dieses jahr im herbst waren die fenster trotz genügender lüftung so beschlagen, das ich das handtuch mehrmal wechseln musste um alles wieder trocken zu bekommen. das habe ich bei meinem vermieter angezeigt, wie immer die antwort, sie lüften zu wenig.ok. 2 wochen später kam die mieterin unter mir und sagte es tropft bei ihr durch die decke.danach habe in meiner wohnung nach anschallten der heizung schimmelbefall entdeckt. mein vermieter und der gebäudeverwalter sind zusammen mit einem gutachter in die wohnung bestellt worden. nach meßungen in meiner wohnung hat sich heraus gestellt, 99 prozent aller wände sind feucht und zwar bis auf einer höhe von 1,5 m. da ich immer das fenster geöffnet habe ist mir das feuchtbiotop nie aufgefallen,nachdem ich im schalfzimmer den schrank abgerückt habe,schimmelbefall. ich mußte sofort ausziehen, zum glück in eine leerstehende wohnung im gleichen haus.nach dem eine istallationsfirma den fehler gefunden hat, es war ein gebäudeschaden über monate hinweg, ein im estrich verlegtes kaltwasserrohr zur dusche hin, war ein kleiner riß.. nun stehen seit 3 wochen luftentfeuchter und estrichtrockungsagregate in meiner alten wohnung,strom zum glück abgelesen.

nun meine frage:

da ich aus der wohnung so schnell wie möglich raus mußte habe ich den umzug selber gemacht(ein wochenende), steht mir dabei eine unzugsfirma zu? (wichtig für eventuellen einzug) wie sieht das mit mietminderung aus, ich wohne in einer neuen wohnung halb (alles in katons und keine küche) welche höhe kann ich dabei geltend machen, oder kann ich die miete ganz streichen? es sind sachkosten entstanden z.b. schlafzimmerschrank(schimmelbefall),werden diese kosten übernommen und wenn ja von wem? und die letzte frage, wie sieht es mit sonderkündigungsrecht aus. habe vor nun doch wegzuziehen, ist das mietverhältnis damit aufgelöst, oder muß ich die 3 monate trotzdem einhalten.

hoffe ihr könnt mir helfen, da ich leider nicht im rechtschutz bin.vielen dank im voraus

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"stefan"

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1 Antwort
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#1
 Von 
sweb6
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

schade ich dachte ihr könntet mir vielleicht behilflich sein.

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"stefan"

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