Hallo,
ich hatte vor zwei Tagen einen Wasserschaden im Wohnzimmer, weil der Balkon über mir undicht ist und als der Schnee geschmolzen ist, kam dann das ganze Wasser über die Wand nach innen bei mir rein und hat die Wand,Tapete, Decke und Fussboden durchnässt(ca. 30-40Liter). Das Wasser lief die Wand entlang und tropfte an mehrenen Stellen herrunter. Der Vermieter kümmert sich um die Reparatur samt Tapizieren.
Unser Teppich ist zwar nass geworden, doch konnte ich ihn noch retten. Die Helfte des Wohzimmers ist nicht mehr benutzbar(Möbel Verschoben).
Jetzt habe ich für über zwei Wochen ein Trocknugsgerät im Wohnzimmer stehen, was laut ist und die Luftfeuchte herrabstetzt.
Um Schadensminderung(Schnee/Wasser beim Nachbar auf dem Balkon abgesaugt(Nasssauger geliehen und das Wasser im Wohnzimmer ständig aufgesaugt) habe ich mich gekümmert(keine Hilfe durch Wohnungsgesellschaft) und deshalb auch noch einen Tag frei nehmen müssen, sonnst hätte das Wasser noch mehr beschädigt.
Meine Frage:
Wieviel Mietminderung steht mir zu?
Kriege ich den Arbeitsausfall(ein Tag) vom Vermieter(Gesellschaft) ersetzt? wieviel?
Muß mich der Vermieter sonnst irgendwie entschädigen?
Grüße,
Gregor
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Wasserschaden und Mietminderung/Entschädigung?
21. Januar 2010
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Frage vom 21. Januar 2010 | 14:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 6x hilfreich)
Wasserschaden und Mietminderung/Entschädigung?
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#1
Antwort vom 22. Januar 2010 | 14:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 6x hilfreich)
Hat denn keiner einen Tip für mich?
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#2
Antwort vom 22. Januar 2010 | 14:41
Von
Status: Schüler (239 Beiträge, 46x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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