Wasserschaden mit unbekannter Ursache

12. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Mayado
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden mit unbekannter Ursache

Hallo,

ich bin gerade in einer Situation, in der ich etwas Informationen bräuchte, da ich nicht Bescheid weiß, wie die rechtliche Lage in diesem Fall ist.

Folgendes:
Ich bin Mieterin einer Wohnung seit August 2011.
In der Wohnung unter mir lebte ein Mann, der vor einigen Tagen ausgezogen ist. Beim Begehen dieser Wohnung entdeckte die die Vermieterin einen Wasserschaden an der Decke des Badezimmers. Sie ist davon überzeugt, dass ich Schuld trage, da dieser Fleck genau unter meiner Dusche ist, und die Renovierung zahlen soll, ggf. über die Haftpflichtversicherung. Diese Wasserflecken sind aber schon wieder getrocknet, und der Mieter der unteren Wohnung hat nie einen Wasserschaden gemeldet. Er lebte bereits länger in der Wohnung, bevor ich darüber eingezogen bin.

Da ich hier niemals eine Überschwemmung hatte oder irgendwelche undichten Stellen bemerkt habe, weiß ich nicht, wie ich diese Wasserflecken verursacht haben soll.

Meine Fragen sind:

--> Wer hat in diesem Fall Beweispflicht? Die Vermieterin behauptet einfach stur, es gäbe keine andere Möglichkeit, als dass ich Schuld wäre. Wenn sie einen Gutachter bestellen würde, und der feststellen sollte, dass keine Leitungen in der Wand kaputt sind, würde ich auch noch den Gutachter bezahlen müssen, weil dann ja "bewiesen" wäre, dass nur ich Schuld haben könnte.

--> Welche Rolle spielt der Mieter der unteren Wohnung? Hätte er den Schaden nicht sofort melden müssen? Dann hätte man evtl. die Ursache feststellen können.

--> Wie gehe ich vor, wenn die Vermieterin sich auf keine Diskussion einlassen will? Für sie steht die Sache fest, ich habe Schuld und lüge wenn ich sage ich weiß von nichts.

--> Würde meine Versicherung für den Schaden aufkommen, auch wenn keine Ursache feststallbar wäre?

--> Kann ich die Sache meiner Versicherung "übergeben", und die kümmert sich dann um die rechtliche Lage, oder könnte ich die nur einschalten, wenn ich tatsächlich die Ursache wäre?

Ich bin wirklich etwas überfordert mit der Situation, und bin dankbar um jeden Hinweis.

Freundliche Grüße...

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Die Vermieterin muss beweisen, dass Du schuldhaft (!) den Wasserschaden herbeigeführt hast.

Deine Haftpflichtversicherung macht ihr das aber auch klar.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Auch ein Gutachter kann hier nur spekulieren.
Sehen Sie selbst, ob die Wannenrandabdichtung
in Ordnung ist. Das wäre aber auch Sache des Vermieters.
Dafür hat er 1 x jährlich das Begehungsrecht der Wohnung.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mayado
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Wir haben mittlerweile mit der Versicherung gesprochen und werden die Sache an diese übergeben. Man kümmert sich dann ggf. auch um einen Sachverständigen.

Danke für die Antworten :)

Grüße

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