Wasserschaden im Keller - Gibt es hierfür Pauschalen?

4. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
EltonJ
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden im Keller - Gibt es hierfür Pauschalen?

Hallo,

wir hatten vor über einem Jahr einen Wasserschaden im Keller (Leitungen wurden kaputt gemacht bei neu Teeren der Straße).
U.a. sind im Keller alte Schränke, Unterlagen und ein neuer Schrank (Rechnung habe ich noch) beschädigt worden - Schimmel!
Unser Mieter hat uns seitdem immer wieder vertröstet und möchte nun, dass wir den Schaden schätzen. Ist leider schwer für uns, da wir den Wert der alten Schränke nicht einschätzen können, aber trotzdem etwas ersetzt haben wollen.
Gibt es hierfür Pauschalen?

Danke für die Hilfe!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120338 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
da wir den Wert der alten Schränke nicht einschätzen können,

Sperrmüll wird im allgemeinen mit 0 EUR angesetzt, für Antiquitäten gibt es Gutachter/Sachverständige.



quote:
Unser Mieter hat uns seitdem immer wieder vertröstet

Hat er die Straße geteert? Oder was hat der damit zu tun?



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#2
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

quote:
aber trotzdem etwas ersetzt haben wollen.
Gibt es hierfür Pauschalen?
Wenn Sie etwas ersetzt haben möchten, dann sollten Sie doch selbst am Besten wissen, was Ihnen die Sachen wert sind.

Aber die eigentliche Frage war ja nach einer Pauschale.
Nein, so etwas gibt es nicht.

Sie könnten sich eventuell über Angebote für Gebrauchtmöbel informieren. In manchen Städten/Gemeinden gibt es auch Möbelbörsen.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

dann wäre noch spannend ob der Keller mitgemietet wurde oder eventuell oder zur Nutzung überlassen...?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
EltonJ
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Keller wird mitgemietet.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120338 Beiträge, 39878x hilfreich)

Ich sehe anhand der Schilderung des Sachverhaltes überhaupt keinen Grund, weshalb hier überhaupt Schadensersatz vom Mieter geleistet werden soll.
Dieser hat den Schaden offensichtlich nicht verursacht, sondern ein Dritter.

Mag sich der Vermieter doch an den Dritten wenden.



Warum hat der Vermieter eigentlich Möbel im Keller des Mieters stehen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
EltonJ
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigt, ich habe im ersten Text versehentlich Mieter geschrieben, statt Vermieter :(
Sorry, für die Verwirrungen

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
EltonJ
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

da ich nun weiß, dass es keine Pauschalen gibt, habt ihr mir schon weitergeholfen - vielen Dank

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