Hallo,
im April 2012 hatten wir in unserer Stadt einen sehr heftigen Regen, und durch das Dach (Schornstein)hat das Regenwasser die Badezimmer aller drei übereinanderliegenden Wohnungen beschädigt. Das Wasser kam durch den Kamin, und hat diesen wohl so durchweicht, das der Putz schon grossflächiger abfiel, selbst die Rußschublade in dem Kamin lief über.
Habe es dem Vermieter (Bauunternehmer)gemeldet. Zuerst kam natürlich der Satz: Ich kümmere mich darum! Da er sich bis Spätherbst aber noch nicht "gekümmert" hatte, sprach ich ihn wieder darauf an, und er meinte, das er im Winter keinen Dachdecker auf das Dach schicken würde. Also artig bis zum Frühjahr gewartet, und ihn dann wieder erinnert, worauf er mich jetzt schon 3x auf die Folgewoche vertröstet hat.
Nun ist bei der älteren Dame (93 Jahre) über uns, am Wochenende noch der Abfluss des Waschbeckens abgerostet, und durch ein davor stehendes Schränkchen hat sie es nicht sofort gemerkt, und nun haben wir im Bad auf der, dem alten Schaden gegenüberliegenden Wand den nächsten Wasserschaden. Gestern war dann ein Klempner, er ist auch Gutachter, bei unserer Nachbarin, hat dort den Schaden behoben, und bei uns den Schaden begutachtet, und gemeint, das dies wahrscheinlich einfach wegtrocknen würde, und war dann auch weg. Resonanz vom Vermieter gibt es noch nicht.
Nur ich wollte im letzten Jahr schon das Bad streichen und renovieren, dann kam eben der Wasserschaden dazwischen. Da mein Vermieter aber alles so auf die lange Bahn schob, hatte ich in zwischenzeitlich auch mal darauf angesprochen mir eine gute Farbe und die notwendigen Utensilein zur Behebung des Schadens zu finanzieren, und ich wollte es selbst machen. Er war allerdings nicht begeistert, und lehnte es mit dem Grund ab,das wäre versicherungstechnisch nicht machbar. Soweit so gut, oder eben nicht gut.
Es geht auch darum, das das Bad sehr dringend gemacht werden muss, da es alleine optisch schon grausam aussieht. Aber ich darf nichts machen, und der Vermieter schiebt fleissig.
Das mein Vermieter den Schaden beheben muss, das weiss ich,aber nicht in welchem Umfang. Muss er nur rein den Schaden beheben, und die Schadenfläche streichen lassen, oder das Bad komplett streichen? Denn, wenn nur die Schadenfläche neu gestrichen wird, würde sie sich ja optisch vom Rest abheben. Was trägt die Versicherung?
Der Klempner (Gutachter), er ist auch der Hausklempner unseres Vermieters, der mehrere Häuser besitzt, meinte gestern, was der Lieblingssatz unseres Vermieters bei allen Reparaturen wäre! Mach nur das Nötigste"!
Aber selbst auf das warte ich jetzt schon ca. 14 Monate.
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""Zweifle an allem wenigstens einmal, und wäre es der Satz: Zweimal zwei
ist vier."
"
Wasserschaden im Bad!
4. Juli 2013
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Frage vom 4. Juli 2013 | 13:52
Von
Status: Schüler (225 Beiträge, 60x hilfreich)
Wasserschaden im Bad!
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#1
Antwort vom 4. Juli 2013 | 15:50
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1340x hilfreich)
Setzen Sie dem Vermieter eine Frist zur Schadensbeseitigung
mit der Androhung, nach Fristablauf die Miete um 10 % zu
kürzen.Schriftlich per Einschreiben mit Rückschein,
zusätzlich per Einwurfeinschreiben.
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""
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