Wasserschaden durch Spülmaschine vom Vermieter wer haftet ?

24. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
smokealoto
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Wasserschaden durch Spülmaschine vom Vermieter wer haftet ?

Moin,

habe heute morgen festgestellt das die Geschirrspülmaschine meines Vermieters (welche ich benutze) Wasser verliert. Dies ist nun zu meinem Nachbar durchgesickert (Decke leicht feucht). Habe umgehend die Spülmaschine nicht mehr benutzt und warte auf den Klempner.
Wer zahlt in diesem Fall den Schaden ?

Vielen Dank im Vorraus

Liebe grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von smokealoto):
und warte auf den Klempner.
Wer hat den Klemptner gerufen? Bitte unbedingt vorher den Vermieter informieren. Sonst zahlt ihr den Klemptner wahrscheinlich selber.

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#2
 Von 
smokealoto
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Moin,
Habe den vermieter informiert und der hat den klempner gerufen. Bloß wer kommt für die nasse decke auf. Bei mir in der wohnung is nicht in mitleidenschaft gezogen worden.

Lg

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von smokealoto):
Bloß wer kommt für die nasse decke auf.
Wenn das durch normalen Gebrauch geschehen ist, dann muss der Vermieter dafür aufkommen. Wenn du irgendwas falsch gemacht hast, dann haftest du. Hast du eine Haftpflichtversicherung?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
smokealoto
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Moin,
Danke für die schnellen Antworten. Ich idiot habe leider keine. Werde mir jetzt aber umgehend eine zulegen... weiss das die dafür nicht aufkommen wird

Den geschirrspüler habe ich nur eingeschaltet mehr nicht. Is aber auch schon 10 jahre alt das ding. Sehe halt keine fahrlässigkeit bei mir...

Lg

-- Editiert von smokealoto am 24.07.2017 20:07

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Also ... was soll der Klempner machen mit der Spülmaschine? Da wäre doch ein Spülmaschinenreparateur die erste Wahl oder nicht?

Wenn die Spüli falsch angeschlossen wurde, geht es zu Lasten des VM, da ja offensichtlch eine Küche mitvermietet wurde.

Im übrigen wird mE der Schaden über die Vers. des Hauses abgerechnet.

-- Editiert von AltesHaus am 24.07.2017 20:15

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119531 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von smokealoto):
Bei mir in der wohnung is nicht in mitleidenschaft gezogen worden.

Das widerspricht den Gesetzen der Physik ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
smokealoto
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Is nen pvc boden, hab einmal gewischt. Is bloss hinten ins mauerwerk gelaufen... Physikalisch alles korrekt ;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119531 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von smokealoto):
Is bloss hinten ins mauerwerk gelaufen... Physikalisch alles korrekt ;)

Genau. Von da aus erst mal unter den PVC, in den Estrich und als da alles voll war, beim Nachbarn durch die Decke.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
smokealoto
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja, trotzdem vielen dank für die aufklärung.
@Harry danke für die zielführenden kommentare ;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von smokealoto):
Is aber auch schon 10 jahre alt das ding. Sehe halt keine fahrlässigkeit bei mir...

Das Alter ist noch nicht bedenklich, sofern nicht durch Essensrückstände die Siebe verstopft sind, und man die Maschine nicht unbeaufsichtigt allein gelassen hatte.
Die nasse Decke ist Sache der Gebäudeversicherung, sofern eben keine Fahrlässigkeit vorliegt.

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