Hallo, wir haben vor zwei Jahren eine Spülmaschine gekauft und vom Verkäufer liefern sowie anschließen lassen.
Nun ist bei der Mieterin unter uns ein Wasserschaden entstanden, der durch den Zulauf unserer Spülmaschine entstanden ist.
Der Schlauch und alles ist in Ordnung nur war das Verteilerstück nicht ganz fest geschraubt.
Die Hausverwaltung schickt einen Klempner der das repariert.
Im Vorfeld will ich nur wissen wer für den Schaden aufkommt?
Vielen Dank für die Antworten.[color=green][size=14px][/size][/color]
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Wasserschaden durch Spülmaschine (Zulauf)
10. Januar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 10. Januar 2012 | 11:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden durch Spülmaschine (Zulauf)
Fragen zur Miete?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 10. Januar 2012 | 12:37
Von
Status: Lehrling (1164 Beiträge, 365x hilfreich)
quote:
sowie anschließen lassen.
Heißt das nur den Zulauf auf den vorhandenen Anschluss aufgeschraubt wurde oder ist der Anschluss auch durch den, der angeschlossen hat, hergestellt worden??????
Wer hat wo genau was an den Anschlüssen rumgeschraubt??!!!
In jedem Fall ist es immer sinnvoll eine private Haftpflichtversicherung zu haben, die Ansprüche reguliert oder auch abwehrt!
Ist der Mieter bzw. der den Anschluss hergestellt hat schuld an dem Schaden muss er selbt Rückgriff auf denjeneigen nehem der den Anschluss hergestellt hat.
Ggf. ist bei einem Leitungswasserschaden auch die Gebäudeversicherung mit im Boot (reguliert zum Neuwert), nimmt dann aber auch Rückgriff auf den Verursacher.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. Januar 2012 | 14:20
Von
Status: Schüler (472 Beiträge, 132x hilfreich)
Ich sehe hier einen Allmählichkeitsschaden, der als "schleichender" Schaden in einer Privathaftpflichtversicherung unter den Ausschlüssen zu finden ist.
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#4
Antwort vom 10. Januar 2012 | 15:06
Von
Status: Lehrling (1358 Beiträge, 211x hilfreich)
--- editiert vom Admin ---
quote:
Leitungswasserschaden auch die Gebäudeversicherung mit im Boot
Nein greift hier nicht.
M muß bezahlen, dem Handwerker jetzt nach 2 Jahren die Schuld geben zu wollen geht nicht.
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#5
Antwort vom 10. Januar 2012 | 16:07
Von
Status: Schüler (472 Beiträge, 132x hilfreich)
quote:Sagen Sie mal, sind Sie noch ganz dicht?
quote:
Ich sehe hier einen Allmählichkeitsschaden, der als "schleichender" Schaden
Ahnte ich schon länger. Alzheimer ?
Sie quatschen schon eine ganze Weile hier herum ohne auch nur eine konkrete oder hilfreiche Antwort zu geben. Grundsätzlich haben Sie an jedem Beitrag etwas auszusetzen. Sie sind ein ätzender Zeitgenosse.
Aber Sie schaffen es nicht, mich oder andere User auf Ihr Niveau herab zu ziehen.
Ich werde ab sofort Ihre Beiträge unbeachtet lassen.
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#6
Antwort vom 10. Januar 2012 | 16:28
Von
Status: Praktikant (536 Beiträge, 219x hilfreich)
;-)
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