Guten Tag,
in den letzten Tagen hat es viel geregnet. Die Luft in unserem Schlafzimmer wurde immer „muffiger“. Heute Morgen stellten wir fest, dass eine Wand völlig durchnässt ist und sich hinter unserem Bett auch schon Schimmelflecken gebildet haben. An dieser Stelle bemerkten wir schon bei unserem Einzug (Ende Februar 2007) Wasserflecken, es wurde uns aber versichert, dass der Schaden am Dach behoben worden ist.
Wir informierten unseren Vermieter, der einen Dachdecker bestellen möchte. Für die Schäden, die im (frisch renovierten) Zimmer entstanden sind möchte er nicht aufkommen. Auf Mietminderung möchte er sich auch nicht einlassen, da er seiner Meinung nach nichts dafür kann... er sprach von "höherer Macht", die er ja nicht beeinflussen kann. Wir sind völlig empört über diese Aussage und würden gern wissen ob wir oder der Vermieter im Recht sind und wie wir uns am besten wehren können.
Wir würden uns sehr über Antwort freuen, da wir einfach ratlos sind.
Vielen Dank
Wasserschaden durch Regen, nun auch Schimmel
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ihr solltet dem VM schriftlich darauf hinweisen, dass Wasserschäden und Schimmel aufgetreten sind und ihm eine Frist für die Beseitigung von ca. 14 Tagen einräumen. Wenn er sich nicht rührt, kannst du Mietminderung machen. Durch die Mietminderung behälst du aber trotzdem den Schaden.
Es wäre jetzt zu überlegen, ob es ratsam ist, dem VM gleich zu drohen mit Minderung oder es zeigt sich, dass der VM bemüht ist, den Schaden zu reparieren . Gib dem VM also einige Tage Zeit.
Schimmelbildung und Wasser ist natürlich nicht angenehm.
Für die Schäden, die im (frisch renovierten) Zimmer entstanden sind möchte er nicht aufkommen.
Worum handelt es sich denn dabei ?
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--- editiert vom Admin
ob DG oder EG ist doch egal.
Vielleicht die Dachrinne mal säubern lassen vom VM.
--- editiert vom Admin
du bist ja auch VM
Dem Mieter kann das egal sein.
--- editiert vom Admin
selbst wenn du als Mieter genau weißt, woher das Wasser kommt, ist es noch lange nicht repariert.
Wenn du einen störrischen VM hast, kann die Durchsetzung deines Rechtes lange dauern.
--- editiert vom Admin
Hallo großer BLOCKWART,
wenn du Praktiker bist, müsstest du wissen, dass es auch eingeschossige Gebäude gibt die ein Dach haben, welches man nicht als Dachgeschoss bezeichnet.
Aber....du bist ja hier der Praktiker, und wir nur die Laien.
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Das Wort Problem macht Angst, wer stattdessen Aufgabe sagt schafft Mut.
--- editiert vom Admin
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