Hallo Forum,
wir haben ein par Fragen zum Thema Mietrecht:
Während unseres diesjährigen Urlaubs im Juli kam es im Haus (6Etagen Neubau) zu einem Wasserschaden in dessen Folge das Abwasser u.a. in unserem Badezimmer aus der Fußbodenentwässerung aufstieg (Rohrverstopfung unterhalb der Wohnung) und die Wohnung Teilweise unter Wasser setzte. –
Unser Sohn (18Jahre) befand sich zu dem Zeitpunkt allein in der Wohnung, hat das Wasser im Handbetrieb aufgesogen und abgeschöpft. Im Anschluss haben wir die Auslegware im Korridor entsorgt, weil extrem verschmutzt(Geruch). An verschiedenen Wänden in der Wohnung kam es dann zu feuchten Flecken(Schimmel). Nun haben wir die Hausverwaltung aufgefordert, den Schaden zu beseitigen.
Es war also in deren Auftrag eine Fa. Hier, die haben alles nachgemessen und wollen nun die Wohnung „trockenlegen“. Das Wasser ist wohl in den „Estrich“ eingezogen.
Es werden also Bohrungen angebracht und die Wände mit großen elektrischen „Heiztafeln“ getrocknet. Danach sagte man uns, müsse die Wohnung teilweise renoviert werden.
Die Hausverwaltung erklärte uns, dass unsere Schäden von unserer Hausratversicherung getragen werden müssen. Ist es nicht so, dass der Vermieter eine Gebäudehaftpflichtversicherung abschließen muss, welche den Schaden (Auslegware) tragen muss?
Wer bezahlt jetzt den Strom für diese riesen Heizplatten? – Wer muss renovieren.
Kann uns jemand dazu mal etwas sagen?
Vielen Dank für jede Antwort…
Mit freundlichen Grüßen
Sabine
Wasserschaden - Wer bezahlt jetzt den Strom für diese riesen Heizplatten?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Die Hausverwaltung muss Nachhilfeunterricht geben.
Eine Hausratversicherung zahlt nur für Leitungswasserschäden bei Rohrbruch. Hier handelt es sich um Rückstauwasser durch verstopfte Abflußleitungen.
Alle Kosten, die durch die Beseitigung der Schäden entstanden sind und entstehen werden muss der Verursacher der Verstopfung tragen.
Den muss die Hausverwaltung finden.
Falls der Schuldige nicht zu ermitteln ist, haftet der Vermieter. Falls er eine Haftpflichtversicherung hat, kann er den Schaden dort melden.
Euer Ansprechpartner ist nur die Hausverwaltung, die muss für die Beseitigung der Schäden sorgen.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Soll natürlich heißen:
Die Hausverwaltung muss Nachhilfeunterricht NEHMEN.
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
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Das mit den Heizplatten würde ich mir nicht bieten lassen. Das wurde bei meiner Nachbarin gemacht, weil´s da naß und schimmelig war. Der Schimmel geht davon nicht weg und die Wände bzw. Fußböden trocknen auch so. Am besten schnellstens Fotos von den Schäden machen und der Hausverwaltung eine Frist zur Behebung setzen mit Androhung von Mietminderung. Besser wäre noch ein unabhängiges Gutachten einzuholen von einer fachfirma, aber das kostet. In keinem Fall muß Eure Hausratversicherung dafür haften.
Ich bin, wie auch schon in anderen Antworten zu vergleichbaren Themen anderer Meinung als ikarus02.
Die Hausverwaltung ist leider im Recht und muss keinesfalls Nachhilfeunterricht nehmen.
Die Gebäudeversicherung übernimmt alle Gebäudeschäden, nicht jedoch die Schäden am Hausrat.
Die Hausratversicherung übernimmt alle Schäden durch Leitungswasser, nicht nur bei Rohrbruch. Die Abgrenzung besteht darin, dass Schäden durch Regenwasser oder Grundwasser nicht übernommen werden.
Solltest Du keine Hausratversicherung haben, kann es passieren, dass Du auf dem Schaden an Deinem Hausrat sitzen bleibst. Den Schaden muss derjenige zahlen, der die Verstopfung verursacht hat. Da das der Vermieter auf keinen Fall war und die Verstopfung wohl auch bei Mietbeginn noch nicht vorlag, muss der Vermieter jedenfalls nicht zahlen.
-- Editiert von hh am 18.08.2005 16:37:56
Hallo hh, schön, dass wir uns mal wieder treffen.
Bei der Hausratversicherung (mit Leitungswasserschäden) stimme ich zu: Sie übernimmt die Schäden, die BESTIMMUNGSWIDRIG durch Wasseraustritt aus Rohren (und dazugehörigen Einrichtungen und Armaturen) austreten, also nicht nur,aber fast immer bei einem Bruch. Schäden durch Rückstauwasser (z.B. bei Verstopfungen oder Überschwemmungen nach Regengüssen) sind aber ausgeschlossen.
Ich sagte: Die Hausverwaltung muss Nachhilfeunterricht nehmen, da sie meinte, die Hausratversicherung soll in diesem Fall zuständig sein.
Das ist doch falsch! Schäden durch Rückstauwasser z.B. durch Verstopfungen werden weder durch eine Hausrat- noch eine Gebäude-Leitungswasserversicherung reguliert.
Es ist in diesem Fall der Verursacher haftpflichtig,und wenn der nicht zu ermitteln ist, der Vermieter, der seinem Mieter eine mängelfreie Mietsache überlassen muss.
Die einzige Möglichkeit einer Haftungsbefreiung des Vermieters dürfte wohl nur höhere Gewalt sein, was nachzuweisen wäre.
Grüße!
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