Wasserschaden-> Schimmel-> Streit mit Vermieter

26. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
osasuna
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden-> Schimmel-> Streit mit Vermieter

Hallo

Seit 2008 bewohne ich mit meiner Freundin ein kleine DG-Whg.
Die Wohnung ist von privat gemietet und die Vermieterin wohnt ebenfalls in dem Mehrfamilienhaus (7 Parteien).

Im Winter 08/09 drang über allen Fenstern (alle zur Wetterseite hin) Wasser ein, vermutlich durch einen Rückstau des Frosts vom Balken am Dach.
Den Wasserschaden und die daraus resultierende Schimmelbildung haben wir sofort angezeigt und mit Fotos dokumentiert.
Die Vermieterin hat sich den Schaden angesehen und in den darauffolgenden Tagen lediglich ein Schimmelspray und Farbe kommentarlos vor die Tür gestellt.
Den Mangel sollten wir also wohl selbst beheben, jedenfalls ist der Schaden bis heut nicht behoben und der Schimmel kommt auch immer wieder (sitzt wahrs. in der Trockenbauwand).
Wir haben damals im gegenseitigen Einvernehmen eine Mietminderung von 15€ "abgemacht".
Die habe ich auch immer abgezogen und es gab damit bis Ende 2012 keinerlei Probleme.
Verhältnis war auch immer gut.
In der Zwischenzeit hat die Vermieterin den Schaden auch noch zweimal selbst angesehen, aber immer gleich abgetan mit den Worten: "Ach das bisschen Schimmel,...!"
Als ich die Minderung 2012 abgezogen habe, hat die Vermieterin mir daraufhin mitgeteilt das Sie angeblich bereits im Mai 2012 die Mietminderung für ungültig erklärt hab und mir das auch mitgeteilt habe. Ich habe aber kein Schreiben erhalten!!
Die Mietminderung wäre nur dazu dagewesen die erhöhten Heizkosten für die Trocknung der Wasserflecken an der Decke zu trocknen heißt es nun.

Nun hatten wir im September die Wohnung gekündigt und jetzt beginnt der "Spaß" erst richtig.
Es wurden Drohungen ausgesprochen, das die notwendigen Reparaturen in der Wohnung uns zur Last gelegt werden würden, da wir den Schimmel wg. mangelenden Lüftens und häufiger Abwesenheit etc verursacht hätten.


Dann wurden zuletzt von der Vermieterin mehrfach Termine für Handwerkerarbeiten (natürlcih nicht wg. des Schimmels) gemacht und ich wurde aufgefordert den Zugang zur Whg zu gewährleisten, das habe ich auch veranlasst insofern das nicht zu kurzfristig geschah (ich selber arbeite / wohne mittlerweile ca. 200km weit entfernt von der Whg.), aber dann sind gar keine Handwerker erschienen und das mit den abenteurlichsten Ausreden seitens der Vermieterin.

Mittlerweile waren dann wegen diverser Dacharbeiten doch zwei verschiedene Handwerker von verschiedenen Firmen in der Whg, die beide nach telefonischer Rücksprache mit mir meinten das das Dach als Wohnraum wegen fehlender Isolierung und anderen bautechnischen Dingen (kältebrücken, usw.) nicht geeignet ist.
Also schon mal zwei fachkundige Meinungen die bestätigen das wir nicht die Verursacher sind.

Desweitern hat sie während unserer Abwesenheit den Schlüssel für den Waschmaschinenraum entfernt, so das ich nicht an meine Waschmaschine gelange.
Die Räume befinden sich im Treppenhaus und es gibt 8 solche Räume, für 8 Parteien.
Nachdem ich Sie schriftlich aufgefordert habe, den Zugang zu ermöglichen, damit ich die WaMa ausräumen kann, wenn wir am WE unsere restlichen Sachen holen.
Hat man mir mitgeteilt das der Raum nicht zum Mietvertrag gehöre und das nur aus Freundlichkeit zur Verfügung gestellt wurde und wenn ich den Schlüssel haben möchte, sollte ich einen Termin machen.
Meinen Briefkasten öffnet sie wohl auch regelmäßig, um zusehen ob der geleerte wurde.

Dieser Spießrutenlauf geht jetzt etwa die letzten zwei Monate.
Wie soll ich mich verhalten, vorallem jetzt wo die Übergabe der Whg. bevor steht?

Für Hilfe wäre ich echt dankbar!

mfg martin




-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Die Rückgabe steht bevor, was will man noch groß tun, einfach den Tag abwarten.

Bei Wasserschaden ist es immer schwierig, vor allem langwierig, die Ursache herauszufinden. Solange die Ursache noch nicht feststellbar ist, ist sinnvolle Reparatur auch unmöglich.
In solchem Fall ist der Mieter immer aufgeregt, gereizt,
während der Vermieter sozusagen an beiden Händen gebunden sind.

Handwerkertermine vereinbart man am bestens direkt Mieter mit Handwerker, ohne Umweg durch Vermieter.
Während der Reparaturarbeiten muß der Mieter nicht selbst anwesend sein. Er kann siener Vertrauensperson die Wohnungsschlüssel anvertrauen, oder für die Wohnungsaufsicht beauftragen.

Was Waschraum anbelangt, da sollen Sie reinschauen, wie im Mietvertrag vereinbart wird.
Vereinbaren Sie einfach mit dem Vermieter wegen Rausholen
der darin gelagerten Sachen, wenn Sie diese vorm Auszug schon benötigen.

Briefkasten: hat der Vermieter auch einen Schlüssel ? woher wissen Sie, dass er unerlaubterweise diesen öffnet ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Wie soll ich mich verhalten, vorallem jetzt wo die Übergabe der Whg. bevor steht?



Wie das endet, ist ja dann noch völlig offen.

Bei der Rückgabe muss man sich dann wappnen, Foto, Zeugen mitnehmen, alles dokumentieren, Protokoll nicht unterschreiben.

Erst wenn dann von der Kaution, wenn es eine gibt, etwas abgezogen wird, besteht Handlungbedarf.

Wenn die Minderung 3 oder gar 4 Jahre widerspruchslos akzeptiert wurde, gibt es da nichts mehr zu diskutieren.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
osasuna
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Die Ursache ist ja klar und tauchte je nach Wetterlage im Winter auch immer mal wieder auf.
Und 4 jahre sollten ausreichen um mal was zumachen.

Klar würde ich gern die Termine selber bestimmen, aber wenn ich 9:30Uhr einen Anruf bekomme:" die Handwerker sind heut 16Uhr im Haus, gewährleisten sie den Zugang, kann ich nix machen außer versuchen jmd. hinzuschicken."
Wenn das nicht klappt, heißt es wieder: "ich würde die Behebung verhindern", obwohl die was ganz anderes reparieren.

Im Mietvertrag steht da nix zu drin was den WaMa-Raum betrifft, aber der wurde mir beim Einzug zugewiesen und die Benutzung stellte 4Jahre lang auch kein Problem war.

Ich bin erst ab Freitag nach 18Uhr wieder dort, da wurde mir bereits mitgeteilt das eine Übergabe der Wohnung bzw Schlüsselabholung an diesem WE nicht möglich ist.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Wenn keine angemessene Frist gesetzt wird (mindestens mehrere Tage) musst du überhaupt niemanden in deine Wohnung lassen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
osasuna
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

"Briefkasten: hat der Vermieter auch einen Schlüssel ? woher wissen Sie, dass er unerlaubterweise diesen öffnet ?"

VM schrieb das ich die Post von Ihm ja erhalten haben muss, da der Brief nicht mehr im Briefkasten läge.
Heißt ja nix anderes als, dass in den Kasten reingeschaut wurde, wie auch immer das abgelaufen ist.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.788 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen