Wasserschaden - Schaden nach drei Jahren?

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
ACG
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
Wasserschaden - Schaden nach drei Jahren?

Hallo zusammen.

Bin im Januar 2005 in eine Genossenschaftswohnng gezogen. Im Februar schellte es der Tür. Ein mitarbeiter ger genossenschaft und ein heizungsmonteur stnaden vor der tür. (sie haben im ganzen haus geklingelt aber nur ich habe geöffnet). Sie berichteten das im Büro unter meiner Wohnung eine Wasserfleck an der decke sei ob bei mir etwas ausgelaufen sei. Ich verneinte. Sie wollten dennoch in die Wohnung. liefen schnurstracks zur dusche und der heizungsmonteur fingerte am abfluss herum. dann verlangte er von mir einen Schraubenziehen. Ich gab ihn einem, er entfernte dorteine schraube sagt eatwas wie "die ist drin" und drehte sie wieder hinein. einen tag später hatte ich einen brief vom vermieter im briefkasten in dem er mir mitteilte ich hätte einen wasserschaden verursacht weil die schraube des abflusses lose im sieb lag und solle den schden schnellstens meiner hapftpflichtversicherung melden. ich ging mir den wasserfleck im bür unter mir ansehen und der mieter sagte mir das es erst kürzlich (am tag an dem sie vor der tür standen) entdeckt wurde weil an der stelle vorher 5 jahre lang ein schrank hing. der fleck war auch nicht feucht sondern trocken. daraufhin schrieb ich meinem vermieter zurück. das ich den schaden nicht verursacht habe. das die schraube nicht lose im sieb lag sondern erst herausgeschraubt werden musste und ich diese schraube noch nie berührt hätte. auserdem teilte ich mit das ich es nicht anerkenne das ich schuld sein soll und das ich darum auch nichts meiner hapftpflicht melden werde. seitem habe ich nie wieder etwas zu diesem thema gehört. nun habe ich vor mitte des jahreas auszuziehen. kann da nun nach über 3 Jahren nun noch was auf mich zukommen oder können die meine kation einbehalten? oder ist das thema für mich gegessen? ich vermute der schaden war denen schon lange bekannt und nachdem ich ja da neu war wollten die es mir in die schuhe schieben.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Romling
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich schätze die werden da nix mehr geltend machen wollen. Wahrscheinlich haben die ein mal versucht dich über den Tisch zu ziehen und als sie merkten, dass du nicht zu verarschen bist, haben die sich bestimmt gedacht "Naja, ein Versuch wars wert."
Sollte es jedoch trotzdem soweit kommen, würde ich dir raten sofort einen Anwalt ein zu schalten. Je nach finanzieller Lage könntest du ja vielleicht jetzt schon eine Rechtschutzversicherung abschließen, falls du das mit dem Anwalt aus Kostengründen scheust.

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

@Romling: Bitte keine falschen Antworten.
Der Abschluss einer Rechtschutzversicherung NACH Eintritt eines Streitfalles ist unsinnig und hilft nichts.
Es ist auch kein Anwalt notwendig. Falls der Vermieter Forderungen durchsetzen will, muss der klagen.
Im Übrigen ist selbst ein loser Abfluss Sache des Vermieters. Der muss ein Verschulden des Mieters nachweisen und nicht der Mieter seine Unschuld. Auch eine Kaution kann aus diesem Grund nicht einbehalten werden.
Eine Meldung an die Haftpflichtversicherung wird nicht schaden, die wird aber sicher Ansprüche des Vermieters mit Recht abweisen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ACG
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

danke ecuh beiden. Ihr habt mir sehr geholfen. Rechtschutzversicherung habe ich keine aber ich bezahle monatlich einen Anwalt (geschäftlich) der auch mein privatzeug übernimmt. Meine Frau arbeitet auch in einer Anwaltskanzlei und in meinem engen Freundeskreis habe ich auch einen an der Hand. Da findet sich sicherlich einer ;-) (sollten sie es wissen wollen).

Vielen Dank

Andy

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