Hallo,
zur Sachlage:
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, bei dem jede Partei ein Kellerabteil besitzt. Über meinem Keller kam es nun zu einem Schaden am Heizungsrohr. Das Wasser trat, zwar tröpfchenweise, aber scheinbar mehrere Tage in meinen Keller. Darin befand sich ein drei Monate altes Fahrrad, sowie ein Schrank und diverse OVP von Elektrogeräten ohne Inhalt.
Das Wasser tropfte scheinbar ungehindert auf den Sattel des Fahrrads und durchnässte den gesamten Boden. Einige Kartons saugten das Wasser wieder auf.
Meine Frage:
- Ist eine Durchsicht des Fahrrads durch die Versicherung des Vermieters gedeckt? Schäden sollten es hoffentlich sowieso sein.
- Die Kartons sind eigentlich zweitrangig. Wäre da nicht die OVP eines 59" Plasma TVs, die ich 1. gerne zum Transport und vorallem 2. zum Wiederverkauf des 1800€ teuren Geräts brauche. Es steht ja wohl außer Frage, dass bei einem Elektrogerät dieser Preisklasse der Wert mit OVP höher ist, als ohne. Außerdem ist ein Versand ohne Verpackung kaum zu bewerkstelligen. Wie ist damit zu umzugehen?
MfG
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Wasserschaden Keller OVP Kartons
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ich will für dich hoffen, dass du eine Hausratversicherung abgeschlossen hast. Denn nur die wird deinen Hausrat, auch die Dinge im Keller ersetzen. Die Gebäudeversicherung deines Vermieters ersetzt nur Schäden am Gebäude, wie der Name es aussagt.
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quote:
- Ist eine Durchsicht des Fahrrads durch die Versicherung des Vermieters gedeckt?
Nein. Die Gebäudeversicherung des VM kommt nur für Schäden am Gebäude auf (darum heißt sie auch so), nicht sich darin befindliche bewegliche Sachen, wie z. B. Fahrräder oder OVPs.
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Eine Hausratversicherung ist natürlich vorhanden. Heißt im Umkehrschluss ich sollte meine Versicherung über den Schaden in Kenntnis setzten!?
Heute Nacht gegen 3 hat das Heizungsrohr übrigens kapituliert und läuft jetzt unentwegt aus. Betrifft jetzt auch drei andere Keller. Vermietung empfindet es jedoch nicht als dringlich.
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Eine Hausratversicherung ist natürlich vorhanden. Heißt im Umkehrschluss ich sollte meine Versicherung über den Schaden in Kenntnis setzten!?
Ja, genau. Die OVP-Kartons haben aber nach meiner Einschätzung keinen Wert.
quote:
Vermietung empfindet es jedoch nicht als dringlich.
Und Du selbst?
Dir ist hoffentlich klar, dass auch auf Dich Schadenersatzansprüche zukommen können, wenn Du genau weißt, dass es sehr dringlich ist und Du nichts weiter unternimmst, als nur mal kurz bei der Hausverwaltung anzurufen.
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Soll ich etwa das Heizungsrohr reparieren? Das fällt wohl kaum in meinen Aufgabenbereich, geschweige denn in meinen Fähigkeitenbereich. Abgesehen davon, dass sich ein einzelner Mieter wohl kaum an einem Heizungsrohr zu schaffen machen sollte, welches das gesamte Objekt versorgt.
Außerdem ist das Problem seit mehreren Tagen der Hausverwaltung, dem Hausmeister, sowie den anderen Mietern bekannt.
Nja werde wohl ersteinmal abwarten, wann und wie es repariert wird. Den wirklichen Schaden kann ich imo nicht beurteilen, da im Keller inzwischen auch kein Licht mehr geht.
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Du sollst nicht das Rohr reparieren. Es geht um Schadensminderungspflicht deinen persönlichen Sachen gegenüber.
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Das Fahrrad steht natürlich nicht mehr dort, seitdem ich von dem Schaden erfahren habe -.-
Die Kartons sind sowieso hinüber und den Schrank kann ich nirgendwo anders hinräumen, da kein Platz.
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Es steht ja wohl außer Frage, dass bei einem Elektrogerät dieser Preisklasse der Wert mit OVP höher ist, als ohne.
Dennoch hat ein Originalkarton nur den Wert eines Originalkartons und nicht den Wert "Verkaufswert des Gerätes mit Karton minus Verkaufswert des Gerätes ohne Karton".
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Eigentlich ist mir auch nicht ganz klar, warum man ein Fahrrad "durchsehen" lassen muß, nur weil es nass geworden ist. Sowas sollte ein Fahrrad eigentlich aushalten, selbst wenn es ein Elektrobike wäre.
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Der Ersatzanspruch für trotz der bekannten Verschlimmerung des Problems im Keller verbliebenen Sachen bewegt sich bei 0 EUR.
quote:<hr size=1 noshade>Soll ich etwa das Heizungsrohr reparieren? Das fällt wohl kaum in meinen Aufgabenbereich, <hr size=1 noshade>
Und bei uns rufen wir übrignes die Feuerwehr wenn eine Leitung geplatzt ist und der Keller voll läuft.
Die habne Geräte und Wissen das abzudichten.
Alternativ ruft man in solchen Notfällen einen Installateur, auf Kosten des Vermieters.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
War wohl kaum so schlimm, dass man die Feuerwehr hätte rufen müssen. Wasser tropfte wie gesagt nur.
Ursache ist jetzt auch gefunden, nachdem die zwei darüberliegenden Wohnungen nun das Wasser in der Küche hatten.
Zum Thema Handwerker auf Rechnung: Kann ich gleich die Rechung von dem Wasserschaden durchs Dach von vor zwei Jahren nochmal einreichen. Damals dürfte ich es nämlich auch selber machen und es hat niemanden interessiert^^
Thema erledigt, da es scheinbar eh nur auf meine Unfähigkeit hinausläuft.
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-- Editiert Wasserkarton am 19.08.2014 09:29
quote:<hr size=1 noshade>War wohl kaum so schlimm, dass man die Feuerwehr hätte rufen müssen. Wasser tropfte wie gesagt nur. <hr size=1 noshade>
DAS
quote:<hr size=1 noshade>Heute Nacht gegen 3 hat das Heizungsrohr übrigens kapituliert und läuft jetzt unentwegt aus. Betrifft jetzt auch drei andere Keller. <hr size=1 noshade>
hat sich aber eher nach ein Rohrbruch mit größerer Menge gelesen.
quote:<hr size=1 noshade>Zum Thema Handwerker auf Rechnung: Kann ich gleich die Rechung von dem Wasserschaden durchs Dach von vor zwei Jahren nochmal einreichen. <hr size=1 noshade>
Das müsste dann anhand der genaueren Umstände seperat geprüft werden, ob hier ein Ersatzanspruch gegen den Vermieter gegben wäre und ob keine Verwirkung eingetreten ist.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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